Eine "Aufstiegsgenehmigung" wird vom Luftamt nur fürs Nichtfteizeitfliegen erteilt. Die nicht verwechseln mit einer Flugverkehrsfreigabe der Flugsicherung um die es dir geht. Wenn du also im kontrollierten Luftraum privat höher als 30m fliegen willst, brauchst du keine Aufstiegserlaubnis sondern eine Verkehrsfreigabe. Dazu musst du beim zuständigen Tower anrufen. Die koordinieren dein Flugvorhaben mit dem anderen Flugverkehr und sagen dir ob und wann du losfliegen darfst.
Wenn du gewerblich fliegst bräuchtest du dann beides AE vom Luftamt und Verkehrsfreigabe von der Flugsicherung.
Wenn du gewerblich fliegst bräuchtest du dann beides AE vom Luftamt und Verkehrsfreigabe von der Flugsicherung.