Hamburg

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Eine "Aufstiegsgenehmigung" wird vom Luftamt nur fürs Nichtfteizeitfliegen erteilt. Die nicht verwechseln mit einer Flugverkehrsfreigabe der Flugsicherung um die es dir geht. Wenn du also im kontrollierten Luftraum privat höher als 30m fliegen willst, brauchst du keine Aufstiegserlaubnis sondern eine Verkehrsfreigabe. Dazu musst du beim zuständigen Tower anrufen. Die koordinieren dein Flugvorhaben mit dem anderen Flugverkehr und sagen dir ob und wann du losfliegen darfst.
      Wenn du gewerblich fliegst bräuchtest du dann beides AE vom Luftamt und Verkehrsfreigabe von der Flugsicherung.
    • dude_hh schrieb:

      der kontrollierte Luftraum erstreckt sich ja über fast ganz HH, wenn ich jetzt privat fliegen will und 30m Höhe einhalte, muss ich mir dann trotzdem eine Genehmigung holen, oder heißt "allgemein erteilt" einfach machen? 1,5 km Abstand vom Flughafen, Krankenhäusern usw halte ich natürlich ein.
      Korrekt. "Einfach machen", natürlich trotzdem mit der üblichen Umsicht. Aber die läßt man ja eh immer walten, auch im "freien" Luftraum.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Absolutes Flugverbot am 08.+09.Dez.2016 in und um Hamburg zm OSZE-Treffen

      Absolutes Flugverbot zum OSZE-Treffen am 08.+09.Dez.2016 in HH auf der Hamburg-Seite der Landesluftfahrtbehörde inkl. zugehöriger NFL:
      hamburg.de/bwvi/drohnen/

      NFL: hamburg.de/contentblob/7472420…ung-flugbeschraenkung.pdf

      Zitat: "...Achtung!
      Aufgrund der OSZE-Konferenz am 08. und 09. Dezember 2016 wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Flugbeschränkungsgebiet („ED-R Hamburg“) erlassen. Es handelt sich um einen Kreis mit einem Radius von 30 NM (55,6 km) um die Mitte der Binnenalster. Das Flugbeschränkungsgebiet beginnt am Boden. Innerhalb dieses Gebietes sind ausschließlich Instrumentenflüge und Flüge von Polizei und akkreditierten Rettungsdiensten zulässig. Das bedeutet, dass KEINE anderen Luftfahrzeuge, auch keine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme („Drohnen“) diesen Luftraum befliegen dürfen.
      Auch „Spielzeugdrohnen“, egal welcher Masse oder Größe, gelten als Luftfahrzeuge, die in dem Flugbeschränkungsgebiet NICHT betrieben werden dürfen.
      Für den Zeitraum können auch keine Aufstiegserlaubnisse erteilt sowie Allgemeinerlaubnisse nicht genutzt werden.
      Zuwiderhandlungen werden als Straftat (§62 LuftVG) verfolgt, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist..."


      55,6km Radius um die Binnenalster heißt, dass auch die an HH angrenzenden Bundesländer einschl. MeckPomm von dem absoluten Flugverbot betroffen sind.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Absolutes Flugverbot am 08.+09.Dez.2016 in und um Hamburg zm OSZE-Treffen

      Absolutes Flugverbot zum OSZE-Treffen am 08.+09.Dez.2016 in HH auf der Hamburg-Seite der Landesluftfahrtbehörde inkl. zugehöriger NFL:
      hamburg.de/bwvi/drohnen/

      NFL: hamburg.de/contentblob/7472420…ung-flugbeschraenkung.pdf

      Zitat: "...Achtung!
      Aufgrund der OSZE-Konferenz am 08. und 09. Dezember 2016 wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Flugbeschränkungsgebiet („ED-R Hamburg“) erlassen. Es handelt sich um einen Kreis mit einem Radius von 30 NM (55,6 km) um die Mitte der Binnenalster. Das Flugbeschränkungsgebiet beginnt am Boden. Innerhalb dieses Gebietes sind ausschließlich Instrumentenflüge und Flüge von Polizei und akkreditierten Rettungsdiensten zulässig. Das bedeutet, dass KEINE anderen Luftfahrzeuge, auch keine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme („Drohnen“) diesen Luftraum befliegen dürfen.
      Auch „Spielzeugdrohnen“, egal welcher Masse oder Größe, gelten als Luftfahrzeuge, die in dem Flugbeschränkungsgebiet NICHT betrieben werden dürfen.
      Für den Zeitraum können auch keine Aufstiegserlaubnisse erteilt sowie Allgemeinerlaubnisse nicht genutzt werden.
      Zuwiderhandlungen werden als Straftat (§62 LuftVG) verfolgt, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist..."


      55,6km Radius um die Binnenalster heißt, dass auch die an HH angrenzenden Bundesländer einschl. MeckPomm von dem absoluten Flugverbot betroffen sind.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • Absolutes Flugverbot am 08.+09.Dez.2016 in und um Hamburg zm OSZE-Treffen

      Nochmals zur Erinnerung. Das gilt heute und morgen!
      Ich habs mal in einen eigenen Thread verlegt, damit es nicht untergeht. Kann doch ziemlich übel enden, falls das einer nicht wissen sollte.
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    • Hamburg: Vorschriften, Allgemeinverfügung, Schutzgebiete

      Ich habe heute durch Zufall diese interaktive Schutzgebietskarte von Hamburg entdeckt, die echt informativ ist.
      Dort sind alle Landschafts- und Naturschutzgebiete von Hamburg eingezeichnet mit Links zu den jeweils genau dort geltenden Bestimmungen.
      Man muss einfach nur auf das gewünschte Gebiet klicken um zu den weiteren Infos und zu dem entsprechenden Link zu kommen.
      Habe mal so zwei, drei angeschaut und dort keine expliziten Flugverbote entdecken können :)
      Vielleicht ist das ja für den Einen oder Anderen von Interesse :)
    • Tolle Karte bzw. Infos, habe ich schon ewig gesucht. Ist zwar etwas schwierig die uns betreffende Vorschriften zu dem betreffenden Gebiet zu finden , mit etwas Ausdauer findet man es.

      Der LSG-Link zu der pdf-Datei enthält alles was man braucht: hamburg.de/contentblob/3538714…dschaftsschutzgebiete.pdf
      (Der untere Link in jeweiligen der Zeile)

      Bei den NSG ist es etwas aufwendiger da in der pdf-Liste keine Links zu finden sind. Außerdem ist der Text zu unseren Fliegereien zumindest nebulös (aus der VO zum NSG Auenlandschaft Obere Tideelbe):
      "§ 5 Verbote
      (1) Im Naturschutzgebiet ist es verboten,
      ...
      11. mit Ballonen oder sonstigen Luftfahrzeugen zu starten oder zu landen, Feuerwerkskörper, Drachen, Drohnen oder Flugmodelle jeglicher Art fliegen oder Schiffsmodelle auf den Gewässern fahren zu lassen,
      ..."
      Zitat/Quelle: juris.de/jportal/portal/page/b…/screen/JWPDFScreenBSInt/

      Danach wäre das Überfliegen, wenn man außerhalb des NSG startet o. landet, nicht verboten.

      Hier die Liste der NSG auf den HH-Seiten:
      hamburg.de/gesetze-und-vorschriften/
      hamburg.de/naturschutz/135282/gesetze/
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • GThomas schrieb:

      Tolle Karte bzw. Infos, habe ich schon ewig gesucht. Ist zwar etwas schwierig die uns betreffende Vorschriften zu dem betreffenden Gebiet zu finden , mit etwas Ausdauer findet man es.
      ...
      =O ?( Hmm, eigentlich finde ich es recht einfach ?(
      Man kann in die Karte rein-/rauszoomen. Dann klickt man einfach auf das gewünschte (grün oder rot umrandet) Gebiet, wonach sich dann ein Infofenster öffnet. In diesem Infofenster findet man weiter oben den "Gebietsname" und scrollt man dann runter bis "Rechtsgrundlage Link" und klickt rechts daneben dann auf Link. Schon öffnet sich die entsprechende Verordnung zu diesem Gebiet in einem neuen TAB.
      Übrigens funktioniert das, soweit ich es probiert habe, auch bei den NSG's :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • GThomas schrieb:

      Tolle Karte bzw. Infos, habe ich schon ewig gesucht. Ist zwar etwas schwierig die uns betreffende Vorschriften zu dem betreffenden Gebiet zu finden , mit etwas Ausdauer findet man es.

      Der LSG-Link zu der pdf-Datei enthält alles was man braucht: hamburg.de/contentblob/3538714…dschaftsschutzgebiete.pdf
      (Der untere Link in jeweiligen der Zeile)
      Wenn ich auf die Links in der Tabelle klicke, kommt überall " diese Seite ist nicht verfügbar" :(
    • GThomas schrieb:



      "§ 5 Verbote
      (1) Im Naturschutzgebiet ist es verboten,
      ...
      11. mit Ballonen oder sonstigen Luftfahrzeugen zu starten oder zu landen, Feuerwerkskörper, Drachen, Drohnen oder Flugmodelle jeglicher Art fliegen oder Schiffsmodelle auf den Gewässern fahren zu lassen,
      ..."
      Zitat/Quelle: juris.de/jportal/portal/page/b…/screen/JWPDFScreenBSInt/

      Danach wäre das Überfliegen, wenn man außerhalb des NSG startet o. landet, nicht verboten.
      "...,Drohnen oder Flugmodelle jeglicher Art fliegen ...zulassen" heist m. E., dass auch das Fliegen in diesen Gebieten verboten ist!
      Ob Fliegen oder Überfliegen ist m. E. Haarspalterei und nicht zielführend. Ich denke da ist in jedem Fall der erwischte Pilot der Zahlende. Und das ist evtl. nicht günstig und außerdem ggf. noch negativ für das eh schon eher schlechte Image der Drohnen.
    • Na ja, "...fliegen oder Schiffsmodelle auf den Gewässern fahren zu lassen..." ist in meinen Augen schon eindeutig und "auf Gewässer" in NSG besteht hier selten Gelegenheit zu fliegen ;)
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Flug während Feuerwerk beim Hamburg Hafengeburtstag

      Ich hoffe sehr, es war niemand hier aus dem Forum, dessen Drohne ich heute, für kurze Zeit, am Anfang des Feuerwerks, im Hafen habe fliegen sehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mindestens eine, aber ich meine sogar zwei, Drohnen gesehen habe - unbeleuchtet! X( Von der Farbe her könnten es Phantom gewesen sein,da die im Licht der Scheinwerfer von Schiff relativ gut weislich zu sehen waren. Ich denke eine graue Mavic hätte man nicht so gut gesehen. Ich wäre echt sehr enttäuscht, da andere das bestimmt auch gesehen haben und das somit evtl. wieder dem Ruf unseres Hobbys schadet. :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Sehe ich auch so! So etwas produziert wieder Negativ Schlagzeilen wie "Drohnen Alarm"!
      Ich würde in Hamburg auch gerne mal, natürlich nicht bei solchen Events wie dem Hafengeburtstag, meine Drohne fliegen lassen, bin mir aber nicht sicher, wo man das im Hafen legal machen kann. Auf Airmap ist ganz Hamburg eine Kontrollzone mit vielen Flugverbotszonen.
      Braucht man eine spezielle Genehmigung oder gibt es einen bestimmten freigegebenen Bereich mit einer max. Flughöhenbegrenzung?
    • Och neee.. nicht so zimperlich :)

      Es ist ohnehin keine gute Idee, Feuerwerk Szenarien mit ner Drohne "einzufangen". Das geht mit ner "odentlichen" Kamera von einem guten Standort aus viel besser. Aber auch, wenn man die Sache doof findet, braucht man sich nicht drüber aufzuregen. Gefährdet wird dadurch wohl kaum jemand, so lange die Drohne nicht über dem Publikum fliegt. Und andere, eventuell gefährdete Flugobjekte gibt es ja im Bereich von Feuerwerken eh nicht. Was soll also diese Kassandra Gehabe?