Hamburg

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Guenther J. schrieb:

      Gibt es bei Maps eigentlich eine Suchfunktion nach deinen Bildern und Panos

      Eine Suchfunktion, die direkt zu meinen Beiträgen führt, kenne ich nicht, aber hier ein Link:
      maps.google.com/maps/contrib/117989761154604593828,
      wo dann links - auf Fotos klicken - alle Bilder angezeigt werden sollten, die man dann auch anklicken kann.
      Hoffe das es so funktioniert!?
    • LateAtNight schrieb:

      Ich habe keine besondere Aufnahme-Notwendigkeit, für mich ist nur Fliegen schon genug: fliegen und von oben gucken als Stressbefreiungen Aktivität (und ein bisschen Neugierigkeit :D).

      Dann ja, wenn es etwas besonders schön gibt, kann ich auch gern aufnehmen
      Nur zum fliegen gibt’s doch genug Stellen in Hamburg. Schaust einmal in Droniq, vergleichst das mit Maps, was für Gebiete dort sind.
      Osdorf, Iserbrook, Kaltehofe und so weiter. Dort gibt’s freie Flächen genug. Wenn du dann Drohnenbesitzer bist, hast du schon einige auf Vorrat.
      Viel Glück.
    • Servus Mitflieger,

      jetzt bin ich in Hamburg auch ein wenig verwirrt.

      Ich besitze eine Mini 3 und A1/3 Schein. Darf ich damit nun im Hafengebiet fliegen und privat Videos aufnehmen?

      hamburg.de/bwi/drohnen/ - Verwirrt hier irgendwie. Unter Punkt 2, Open Category steht:

      [...]Der Betrieb von UAS in der Open Category ist grundsätzlich erlaubnisfrei, sofern er nicht in geografischen UAS-Gebieten stattfindet, die den Betrieb einschränken. Ist der Betrieb in solchen Beschränkungsbereichen notwendig, bedarf er der Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.[...]


      Diese Erlaubniss gibt aber nur für A2 Piloten mit Schein. Da Hamburg quasi komplett kontrollierter Luftraum ist, wäre ja die Allgegmeinfreigabe 50m einzuhalten; aber befinde ich mich dann auch automatisch in einem UAS-Gebiet und brauche A2? Über Wasser darf ich ja scheinbar auch mit 50m Seitenabstand zu Schiffen auf Sicht fliegen - aber das dann auch nur mit A2?
    • Du darfst in Hamburg natürlich gemäß der Gesetze/Verordnungen fliegen. Das bedeutet, dass du im kontrollierten Luftraum entsprechend der Vorgaben der Allgemeinverfügung der DFS fliegen darfst.

      Außerdem gibt es in Hamburg viele weitere UAS-Gebiete, z.B. um Polizeistationen, Krankenhäuser, die eingeschränkt sind. Bei diesen kann die Landesluftfahrtbehörde auch eine Erlaubnis erteilen. Das wiederum tut sie (unter weiteren Auflagen) im vereinfachten Verwaltungsverfahren, wofür du aber im Besitz der A2 sein musst.

      Bzgl. der Bundeswasserstraßen hat die HPA für ihren Bereich (siehe hier; ist ungleich Hamburger Elbgebiet) Lockerungen veranlasst. Diese gelten ähnlich der DFS-Allgemeinverfügung auch allgemein in ihrem Rahmen (also überschreiben nicht die anderen Regeln) und sind nicht an den Besitz des A2 Scheins gekoppelt.

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    • @Meick
      Was verwirrt Dich?
      -"... Der Betrieb von UAS in der Open Category ist grundsätzlich erlaubnisfrei, sofern er nicht in geografischen UAS-Gebieten stattfindet, die den Betrieb einschränken.
      " - heißt §21h beachten!
      Unter Beachtung von Luft-VO §21h gibt es, von der DFS, für Hamburg eine Allgemeinfreigabe bis, im CTR-Bereich, 50m Höhe (hamburg.de/bwi/drohnen/Pkt. 5). Der größte Teil des Hafens fällt übrigens in den CTR - wichtig bzgl. Überflughöhe (HPA-Regeln) von Schiffen!
      Im Hafenbereich der HPA, gibt es von dieser, mit den entsprechenden Bedingungen, eine allgemeine Freigabe (hamburg.de/bwi/drohnen/ Pkt. 6). D.h. z.B. darfst dort ggf. über der Elbe fliegen, muss aber ggf. z.B. Abstände zu Industrie (§21h), Flugplatz-Finkenwerder (§21h), Schiffe (HPA-Regeln) oder ggf. andere Regeln (§21h) beachten.
      Schon die Startpunktsuche ist daher, z.B. wegen Abstände zu Industrie-/Bahnanlagen, nicht unbedingt leicht, aber es gibt Punkte, wenn auch öfter nur kleine und leider aber oft nicht an den Wunschstellen.

      Die Grenzen vom HPA-Gebiet kann man gut hier sehen.

      Wo steht irgendetwas von Fernpilotenzeugnis A2, dbzgl., dass die Freigabe der HPA nur damit gilt?
      Solange Du die §21h und HPA-Regeln beachtest, kannst Du mit Deiner Mini 3 in A1 im Hafen fliegen.

      Meick schrieb:

      aber befinde ich mich dann auch automatisch in einem UAS-Gebiet und brauche A2
      Was meinst Du mit UAS-Gebiet?

      Mit einer Allgemeinerlaubnis für geografische UAS-Gebiete, die Du ansprichst, hast Du etwas mehr und ggf. einfacher Möglichkeiten, bzgl. Start und Fliegen in diesen, aber und nur dafür bräuchtest Du dann eben ein Fernpilotenzeugnis A2.
    • Antwort des Hamburger Senats - Bekämpfung des "Drohnenproblems"

      Hallo zusammen,

      da hier im Forum häufiger mal nach dem Erwischtwerden und möglichen Strafen gefragt wird, möchte ich gerne die Antworten des Hamburger Senats (vom 24.02.2023) auf eine kleine Anfrage zum vom Anfragesteller sogenannten "Drohnenproblem" in Hamburg in 2021 und 2022 teilen. Aus dieser gehen die Anzahl der registrierten Verstöße (wobei ich mir nicht sicher bin, ob potenziell Menschen mit Allgemeinerlaubnis, die bis zu 30m/Gebäudehöhe in der Nähe von HEMS aufsteifen dürfen, herausgenommen wurden) und verhängte Bußgelder (70 € bis 600 €) hervor sowie eine Einschätzung zu gemachten Anzeigen und Stichprobenkontrollen.

      Wie leider so häufig bei solchen Zahlen kann daraus wg. mangelndem Kontext nicht auf die "Gesetztestreue" der Hamburger, die Überwachungsdichte oder den Fahndungserfolg geschlossen werden. Dennoch sind sie aus meiner Sicht für eine Einschätzung interessant und ich finde es schön zu wissen, dass sowohl Verstöße gearndet werden - zugleich aber bei keiner der Stichprobenkontrollen ein Verstoß festgestellt wurde.
    • Tja, ich wurde in den letzten Wochen 2 mal kontrolliert ... da muss ich dir berichten das bei mir (und dem anderen der dabei war) alles ok war. Und es wurde auch alles kontrolliert. Beide male waren auch ein Hobby und Drohnenpilot für die Polizei dabei und wussten was sie machen.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli

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    • OlliHH schrieb:

      Tja, ich wurde in den letzten Wochen 2 mal kontrolliert ... da muss ich dir berichten das bei mir (und dem anderen der dabei war) alles ok war. Und es wurde auch alles kontrolliert.
      Echt? Mich haben die noch nie kontrolliert. Wie läuft das ab, fordern die einen auf gemütlich zu landen und dann gehen die ihr Programm durch?
      Meine ganzen Papiere sind seit Jul22 einvakuumiert und ich warte schon auf den, der die Tüte entjungfern möchte :D
      Sind die entspannt oder ist das eher so eine spürbare nervige Zusatzbelastung für die?
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Beide male im Hafen. Einmal beim CTA. Die waren total nett, wollten aber auch alles sehen. Haftpflicht, ID, Plakette. Dazu habe ich noch den kleinen Schein gezeigt. Das fanden die auch gut. Prima das man sich mit den Sachen befasst hat meinten die.

      Das zweite male war links neben dem Löwen Zelt. Direkt da ist es ja neuerdings verboten, wir waren noch etwas weiter links vom Parkplatz wenn man vom Wasser aus guggt.Auch da waren die total nett.

      Der Witz ja, das war beide male am selben Tag :)
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      Olli
    • OK, danke.
      Ja da weiter Elbe aufwärts am "Parkplatz" bin ich auch schon öfter hoch, am Tag stört man da ja niemanden :D
      Kontrolle finde ich auch gut, ich glaube aber, dass das eher Kontrollaktivitäten und weniger den eigentlichen "Unwissenden" abhält, mal sehen wie sich das auswirken wird. Kostet ja auch Kapazitäten.
      ..
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    • Da waren wir, und da wurden wir kontrolliert.
      Beim Löwenzelt hieß es: Ab sofort keine Erlaubnis mehr. Auch nicht bei Vorstellungsfreien Zeiten. Unsere Alternative nebenan ist auch prima. Toller Blick auf die Elphie :)
      Und beim CTA kann man schön die dicken Pötte filmen und fotografieren bei be und entladen.
      Bilder
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      Olli

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    • OlliHH schrieb:

      Und beim CTA kann man schön die dicken Pötte filmen und fotografieren bei be und entladen.
      Ah cool, den Spot hatte ich bisher noch nicht genutzt.


      DIPUL sagt hier "BAHNANLAGE", auch wenn das sicher nur eine kleine ist, was sagen die Kontrollgruppen?


      Beim KdL hatte ich diese "Kehre" genutzt, da ist wenig Buschwerk und viel Platz, gute Möglichkeit sicher zu landen (geteert)
      ..
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    • Beim CTA haben die garnix gesagt. Das ist ein recht bekannter Drohnenspot meinten die auch. Man sieht ja auch die Gleise … aber die sagten rein garnix dazu. Das ist wohl ein fast totes oder nie genutztes Gleis.

      Beim zweiten Spot waren wir auch auf einer geteerten Kehre. Also exakt das was du markiert hattest. Da kamen die ja auch mit dem Blausilber Fahrzeug an :)

      Da habe ich noch den schönen Kran mitgenommen. (Ganz am Ende)(Ich wollte noch andere Musik raufmachen, das ging aber leider nicht mehr)

      Bilder
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      Olli

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    • Birdie schrieb:

      Moin, darf die Polizei eigentlich die sd Karte nebst den gespeicherten Daten verlangen, wenn ja auf welcher Rchtsgrundlage?
      Zwar offtopic, aber was solls, ist ja bis auf Beitrag 1 eh schon alles hier, von daher:

      Darf sie, zur Sicherstellung von Beweismitteln. Dann kannst du sie SD-Karte und/oder Drohne freiwillig übergeben, oder dich weigern.

      Die Beamten werden bei Verweigerung der Herausgabe dann abwägen, ob sie statt der Sicherstellung förmlich beschlagnahmen, was nur auf richterliche Anordnung erfolgen kann, welche aber auch nachträglich innerhalb von 3 Tagen verfügt werden kann.
      Rechtsgrundlage sind die §§ 94 und 98 StPO, in Verbindung mit § 46 OWiG.

      Kurzum:
      Verweigert man die Herausgabe, was sicher nicht sonderlich dienlich dafür ist, einen hinreichend begründeten Tatverdacht auszuräumen, wird das in den meisten Fällen die Beschlagnahme nach sich ziehen. Dann landet die Sache jedoch auf jeden Fall vor einem Richter.
      Dennoch sollte man logischerweise Dinge nur freiwillig herausgeben, die geeignet sind, zur eigenen Entlastung beizutragen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich fahre auch die Tage auf Hamburg und würde gerne ein paar Aufnahmen mit der Drohne (250g) von der Elbphilharmonie machen.
      Gefunden hab ich das:
      hamburg-port-authority.de/de/t…rohnen-im-hamburger-hafen
      Die Droniq App zeigt mir jedoch an, dass ich in rund um die Elbphilharmonie nirgends fliegen darf. Falls es doch Stellen gibt vielleicht kann mir jemand einen konkreten Startpunkt nennen:) Habt ihr eine kurze Info für mich? Danke!
    • maps.app.goo.gl/WX8mp3cMmGtcnXjm6?g_st=ic

      Da. Geb bei Google Norderelbstrasse ein. Mit Fußweg von 25-30 Minuten durch den alten Elbtunnel kommst auch hin. Da bist du gegenüber.

      Oder bei den weißen Treppen. Das dunkler asphaltierte auf dem Foto ist Gebiet der Elphie.
      Bilder
      • IMG_3276.png

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      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von OlliHH ()

    • Norderelbstrasse und dann nicht beim Stage Theater (verboten inzwischen) sondern da in die Sackgasse am Wasser.
      Vorsicht, rechts vom Start ist kritische Infrastruktur und auch rüber übers Wasser ist Vieles zu beachten.





      So ist dann der Blick

      Höhe max. 50m (Freigabe DFS) und die Auflagen der HPA beachten.
      ..
      Mini 3 Pro, Macbook Air M2

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TimDJI ()

    • Hamburg Genehmigungen vollständig?

      Hallo,
      ich bin bald in Hamburg unterwegs und freue mich jetzt schon darauf meine Mini 3 Pro einsetzen zu können.
      Zur Vorbereitung sammle ich seit paar Wochen erste Unterlagen, um sie in einem Ordner bei Kontrollen/Fragen bereit zu haben.
      Leider bin ich mir nicht sicher, ob diese Sammlung vollständig ist oder ob ich noch wo anrufen bzw. eine Mail schreiben muss.
      Ich würde mich sehr freuen falls jemand kurz drüberschauen könnte :)

      - Hamburger Port Authority Webseite: Flug im Hafengebiet bei genügend Abstand erlaubt
      - DFS Mail Kopien ob Flugverkehrskontrollfreigabe nötig ist (immer verneint)
      - Allgemeinverfügung 2023-1-2705: Maximale Flughöhe 50m
      - A1/A3 Kompetenznachweis
      - Versicherungsnachweis
      - Genehmigungen für private Grundstücke
      - Screenshot LBA Registrierung
      - Vorabinformation an die jeweiligen Polizeistellen geschickt, damit nicht bei jedem Anruf mehrere Streifen angerast kommen

      Zur Vorbereitung achte ich immer auf die Karte Dipul und schaue, ob ich da in Verbotszonen reingerate.
      Bis jetzt fühle ich mich ziemlich sicher, konnte zum Beispiel aber nirgends finden, ob in Hamburg von jedem Start auf öffentlichem Gelände eine Genehmigung erteilt werden muss wie in anderen Städten (Lübeck z.B. möchte von mir pro Ort 32€ -_-).
      Sehr praktisch ist die Erlaubnis zum Fliegen über Wasser, hier würde mir sonst die Abstandsregelung mit den Bundeswasserstraßen reingrätschen.
      Aber muss ich hier auch eine Mail an die HPA schreiben oder Anrufen oder reicht der Ausdruck der Webseite aus?

      Wie sieht es mit euren Erfahrungen aus, habe ich etwas wichtiges übersehen?

      Viele Grüße