Fliegen in verpachtetem Jagdgebiet

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    • Ich sehe das genauso. Wie ich mehrfach schrieb, ein ordentlcihes zielführendes Gespräch immer sehr gerne, aber wie man in meinen Wald hineinruft, so brüllt es heraus.
      Das halte ich auch für überaus sozial, denn irgendeiner muss den "Kollegen" dieser Welt die meinen, man bräuchte nur ordentlich rumpoltern, dann würde es schon nach ihrem Gusto laufen, ja im Sinne aller anderen mal auf die Finger hauen.
    • Dies hat jetzt wenig mit Jagdpacht zu tun, oder nur peripher. Auch wenn man Nutzland kauft oder pachtet kann man nicht selbstständig entscheiden und Wege auf dem Gebiet pauschal für die Öffentlichkeit sperren. Dafür benötigt man immer eine Genehmigung und die erhält man nur, wenn auch ein triftiger Grund vorliegt. Es gilt vorrangig immer das allgemeine Betretungsrecht der freien Landschaft und das hat auch jeder Eigentümer zu akzeptieren und muss ggf. sogar Nachteile in Kauf nehmen.

      Ich habe vorhin mit meinem befreundeten Nachbarn gesprochen, der ist Polizeibeamter und Mitglied in einer Jagdpächtergemeinschaft. Er sagt auch, dass ein Jagdpächter der mit der Anwendung von Waffengewalt Personen bedroht, eine strafbare Handlung begeht. Das geht gar nicht. Er darf seine Waffe ausschließlich zur Ausübung seiner Tätigkeit gem. des Bundesjagdgesetz einsetzen. Im Strafrecht kann so eine Drohung als Nötigung gem. § 240 StGB gewertet werden oder bei direkter Bedrohung mit einer Waffe sogar nach § 241 StGB. Letzteres kann zur Einziehung der Waffen, der Waffenbesitzkarte und der Jagdberechtigung führen und in härteren Fällen sogar eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen. Das Problem bei der Sache ist allerdings, dass man bei einer Anzeige einen Zeugen haben muss, sonst wird es ausgehen wie das Hornberger Schießen, wenn sich dieses Szenario ohne Zeugen nur zwischen einen Drohnenpiloten und einem Jagdpächter abgespielt hat (Aussage gegen Aussage).

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    • Genau das wegen fehlender Zeugen und ein spezielles Erlebnis hatten mich vor langer Zeit auf die Idee mit dem zweiten Handy gebracht; heute könnte man sich z.B. eine Actioncam an den Helm klemmen. Die Frage bleibt natürlich, ob das als Beweismittel reicht. Und wenn dann der Jäger nicht wie Dein Nachbar, ein guter Polizist ist, sondern ein Staatsanwalt, Richter oder Unternehmer von Adel, sieht es sowieso böse aus (Wer jetzt sagt, DIE tun sowas nicht, kennt den Klüngel hier nicht, zum Glück.)

      Ich war am Fluß Nuthe und den Nuthewiesen auf Radtour, Copter gabs so wie heute noch nicht. Die Wiesen sind relativ groß, Feuchtgebiet und haben vereinzelt eine kleine Insel aus Bäumen, wo sich vielleicht tagsüber Wild versteckt. Jedenfalls kam mir ein ganz spezieller Jäger entgegen; langer Lodenmantel, weit geöffnet, ausladender Schritt, Knarre in den Händen. Seine beiden Hunde liefen immer um so eine Bauminsel rum und reagierten nicht auf seine Pfeife und Rufe. Als er mit mir auf fast gleicher Höhe war, nahm er die Knarre hoch und schoss in die Luft. Seine Hunde hörten wieder, aber ich fast nichts mehr, nahe am Tinnitus. ER hatte mich nicht bedroht und auch nicht die Waffe in meine Richtung gehalten, aber ich habe mich unwahrscheinlich erschreckt. Er zog dann weiter, mir zitterten irgendwie die Knie.
      Exakt so wird es sich sicherlich nie wieder abspielen, aber das gebrannte Kind scheut das Feuer.
      Achim
      Es wird schlimmer und darum muss es mehr Lockerungen geben!
    • Aufzeichnung von Bild+Ton per Handy oder anderen Geräten von Personen ohne deren Zustimmung bzw. Kenntnisnahme ist, zumindest in D, nicht erlaubt...
      Mindestens ist ein, für die aufgezeichnete Person gut erkennbarer, Hinweis auf die Aufzeichnung erforderlich wie es z.B. an Tankstellen üblich ist:

      datenschutz-guru.de/muster-fue…berwachung-hinweisschild/
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Hi Thomas,
      prinzipiell sehe ich das heute fast genauso. Aber was willst Du denn machen? Vollkommen schutzlos zu sein, behagt mir nicht, Gesetze zu misachten ebendsowenig.
      Bei Dashcams in Autos gibt es doch auch Ausnahmen, wenn diese bestimmten technischen Anforderungen folgen. Diese Anforderungen müssten sich auch auf andere Bereiche übertragen lassen, oder bin ich da zu blauäugig?
      Achim
      Es wird schlimmer und darum muss es mehr Lockerungen geben!
    • Achim_62now schrieb:

      ...Aber was willst Du denn machen?...
      Eine bewährte Methode ist, unbemerkt eine Tonaufzeichnung zu erstellen und danach später eine genaue schriftliche Notiz (mit Ort, Datum + Uhrzeit) zu fertigen. Nach meiner Erfahrung sind die "Anderen" nachher davon so beeindruckt, dass sie das von Ihnen gesagte dann nicht mehr in Abrede stellen.

      Bei meinen OSM-Erkundungen trage ich eine Warnweste "Vermessungen" mit Videohinweissymbol ;)
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Naja , aber dabei bist auch nicht soweit von Deiner Aussage #24 entfernt. Ist im Prinzip auch nicht erlaubt.
      Da mache ich es doch eher offensichtlich, und zeige, was gerade passiert (mit dem Aufkleber).
      Aber vielleicht kan jemand mal kurz erklären, was Dashcams im Auto können müssen, damit ihre Aufnahemen anerkannt werden. (Kan aber auch eine fixe Idee von mir sein, vielleicht nicht umsetzbar.)
      Die "Notlüge" von früher, dass ales gleich ins Netz gestreamt wird, glaubt mir doch heute niemand mehr.
      Achim
      Es wird schlimmer und darum muss es mehr Lockerungen geben!
    • Naja, das aufzeichnen von Ton und Bild in öffentlich zugänglichen Bereichen zur rein privaten Nutzung ist eigentlich nicht verboten. Schließlich hältst du dabei nichts fest, was du nicht eh gesehen hast.
      Davon ab, wer weiß das, wenn du nie von dieser Aufzeichnung redest, diese weiter nutzt,... nachdem die Niederschrift erfolgt ist.