Fliegen in verpachtetem Jagdgebiet

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    • Fliegen in verpachtetem Jagdgebiet

      Hallo zusammen,

      Ich wollte heute mit meiner Mavic Air auf einem abgeernteten Feld fliegen, da kam sofort (!) aus dem nix ein Herr und verwies mich harsch, das dies verpachtetes Jagdgebiet sei und somit Privatgrundstück und das fliegen nicht erlaubt sei (sonst anzeige bzw. ordnungswidrigkeit und/oder er holt’s mit dem Gewehr runter). Nun meine Frage: stimmt das?

      Zur Erinnerung: freies abgeerntetes Feld, mindestens 400m vom nächsten Dorf, kein Naturschutzgebiet. Nur verpachtet an Jäger von der Gemeinde aus. Ist dies ein privates Grundstück?

      Wenn ich mich an die Verordnung vom Bmvi halte, steht da nur was von Wohngrundstücken. Darunter kann ja ja noch große Bauernhöfe verstehen, aber Felder die als Jagdreviere ausgewiesen sind?

      Danke für eure Einschätzung!
    • Yoink schrieb:

      Ist dies ein privates Grundstück?
      Ja, das ist sicherlich ein privates Grundstück. In Deutschland gehört praktisch sowieso jeder cm² irgendwem. Fakt aber ist, fliegen darf er dir dort nicht verbieten, denn der Luftraum über einem Grundstück gehört dem Grundstückseigner nicht. Er kann dir höchstens verbieten von dem Grundstück aus zu starten sofern er der Eigner oder Vertreter des Eigners ist, das wars dann aber auch schon.

      Wenn er dich freundlich darauf hinweist, dass deine Aktivität die seine stört (und es auch ersichtlich ist, dass die Aussage zutrifft), dann sollte man allerdings das Recht mal links liegen lassen. Wenn er allerdings gleich mit Waffengewalt droht, kann er gerne schon mal die Polizei rufen, währenddessen kann man ihm getrost sein Gewehr, Korn voran, in den A**** schieben, dann kommt die Polizei wenigstens nicht umsonst. Wenn ich sowas schon höre kommt mir wieder die Galle hoch. Solchen Vollidioten gehört der Waffenschein entzogen X(

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Madner Kami ()

    • Wir wohnen sehr ländlich. Ist es wirklich so, dass alles jemandem, also nicht der Gemeinde, gehört?

      Und zur Drohnenverordnung, also eigentlich verbietet sie ja keine Privatgrundstücke, sondern nur Wohngrundstücke. Also freie Felder, auch wenn sie einem gehören, sind ja keine Wohngrundstücke und somit erlaubt?
    • Ist natürlich Quatsch was der Jagdpächter da sagt. Er hat ausschließlich zum Zwecke der Jagt und dem ganzen Drumherum gepachtet und sonst nichts.
      Schon mit der Androhung von Waffengewalt gegen Deine Drohne begeht er eine Straftat wenn ich nicht sehr irre. Allerdings musst Du es nachweisen können.
      Du hast Dir hoffentlich seine Personalien geben lassen.

      Ansonsten mit dem Landwirt sprechen der die Flächen da bearbeitet, ich habe da bisher nie eine Absage für meine Fliegerei bekommen-
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Natürlich stand ich mit dem Auto dort, hinter dem Schild nur für Forst und Landwirtschaft...ok, schuldig, das darf ich nicht. Habe ich aber direkt auch zugegeben und sofort angeboten wegzufahren.

      Aber mein Anliegen, das Fahrzeug woanders abzustellen und die meter zu fuß dahin zu laufen und dann starten wurde halt damit begründet: ist gepachtet, also privat, also nix fliegen.
    • Yoink schrieb:

      Also freie Felder, auch wenn sie einem gehören, sind ja keine Wohngrundstücke und somit erlaubt?
      Korrekt. Fliegen ist grundsätzlich überall erlaubt, außer in den Bereichen die im Gesetz festgehalten sind (Naturschutzgebiete, über (bewohnten) Wohngrundstücken, Menschenansammlungen usw. usf.).

      Und ja, Allmenden gibt es in Deutschland fast garnicht mehr. Gehört es keiner Privatperson, gehört das Land einer Firma oder einer Gemeinde oder dem Bund. Aber, und das ist der Punkt, nur der Boden gehört irgendwem. Die Luft darüber "gehört" nur den Landesluftfahrtbehörden und die haben den Durch- und damit Überflug pauschal erlaubt (außer in den Bereichen die im Gesetz festgehalten sind).

      Yoink schrieb:

      ist gepachtet, also privat, also nix fliegen.
      Fliegen kann nur einer verbieten: Die zuständige Landesluftfahrtbehörde, sonst niemand. Wenn er nicht will, dass du dort fliegst, muss er halt dorthin umziehen und sich ein Haus auf dem Feld bauen.
    • Yoink schrieb:


      Wie sieht das mit Starts von eben jenem Feld aus? Gibt es da Unterschiede?
      Das hingegen kann vom Besitzer untersagt werden. Aber das müsste dann schon der Besitzer selber machen, nicht der Jagdpächter weil ihm grad danach ist. Davon abgesehen hab ich aber so meine Zweifel daran, dass ein Gericht jemals jemanden verurteilen wird, der ein Feld, einen Feldweg, eine Wiese oder einen Wald zur Freizeitgestaltung nutzt, sofern das Grundstück oder ein damit verbundener wirtschaftlicher Wert nicht beschädigt oder zerstört wird.
    • Yoink schrieb:

      Wie kann man die Drohung werten, die Drohne abzuschiessen?
      Vorweg gesagt: Rechtsverbindliche Auskunft kann und wird dir hier keiner geben, das dürfen in Deutschland nur Juristen. Davon abgesehen: Möglicherweise als Androhung einer Straftat*. Definitiv aber Nötigung (§240 StGB) und das schon alleine wegen der Androhung des Abschusses. Argumentativ würde er beim Abschuss zuzüglich zur Nötigung auch eine Sachbeschädigung begehen ($303 StGB). Eine Verfolgung wegen Verstoßes gegen Jagd- und Waffenrecht würde dann noch hinterher kommen. Wahrscheinlich würde §5 des Waffengesetzes Anwendung finden, sowie der entsprechende Paragraph im Jagdgesetz. Eventuell findet sich in den entsprechenden Gesetzbüchern noch mehr, aber da kann ich dir keine Paragraphen nennen. Oh und Paragraph 5 des Waffengesetzes (und der entsprechende Paragraph im Jagdgesetz) gilt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch schon für die bloße Drohung der Nutzung der Schusswaffe.

      *Die Geister werden sich an der folgenden Aussage scheiden: §126, Absatz 1, Nummer 6 könnte auch Anwendung finden, nämlich Androhung einer Straftat bezgl §315 (gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs, und Luftverkehr) und, bei Abschuss dann natürlich direkt §315.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Madner Kami ()

    • Wie Skyscope schon schreibt, wer Jagd suchet, wird auch Jagdpächter hier im Forum finden, aber ich kann es ja kurz einmal zusammenfassen:

      Ein Jagdpächter hat überhaupt keine Rechte, außer dass er in dem Gebiet unter Einhaltung des Jagdgesetzes jagen darf, mehr nicht. Er hat das Jagdrecht gepachtet, aber nicht das Land. Er darf prinzipiell nicht einmal Personen aus dem Gebiet verweisen. Jeder Quadratzentimeter in Deutschland gehört zwar irgend jemandem oder einer Gemeinde, dem Land oder dem Bund. Privates Nutzland bedeutet aber nicht, das es ein privates Grundstück ist, deswegen gilt in Deutschland das allgemeine Betretungsrecht der freien Landschaft was auch Land- und Forstwirtschaftswege in Privathand einschließt. Sofern diese Wege nicht über private Wohngrundstücke, landwirtschaftliche Betriebe oder Firmengrundstücke verlaufen dürfen sie von Jedermann betreten werden. Das Gut auf Feldern, Wiesen oder Vieh auf Weiden ist abseits der Wege allerdings Eigentum eines Landwirts und darf ohne Genehmigung des Eigentümers nicht betreten werden. Mit dem Auto befahren und parken auf privat unterhaltenen Wegen ist eine andere Sache. Wenn beschildert, logischerweise verboten, ansonsten nur mit Genehmigung des Eigentümers erlaubt. Das Überfliegen von solchen Ländereien (Felder, Wiesen, Weiden und Wälder) in der freien Landschaft ist ebenfalls nicht verboten, sofern man die allg. Regeln der Drohnenverordnung beachtet (Naturschutzgebiete, Bundesverkehrswege, Flugverbotszone etc.). Auf andere Personen, auch auf Jagdpächter, sollte man aus Höflichkeit trotzdem Rücksicht nehmen, denn auch sie haben ein Recht dort zu sein und ihre Tätigkeit auszuüben, allerdings haben sie kein Vorrecht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Yoink schrieb:

      Die Zweifel teile ich...

      Also hat der Pächter keinerlei Befugnisse mich zu verjagen?
      Wie kann man die Drohung werten, die Drohne abzuschiessen? Kurze Frage - hatte er die Zimmerflak dabei?

      Ganz klar Nötigung! §240 StGB.

      Wir haben die Drohung mit einem empfindlichen Übel (Sachbeschädigung), da er gar keine Karten in dem Spiel hat (keinen Anspruch auf Unterlassen) ist die Drohung in Hinblick auf das Ziel klar rechtswidrig.

      Kurze Frage - hatte er die Zimmerflak schon dabei? Weil, spätestens dann würde ich mit einem Strafantrag reagieren, scheiss egal, ob ich das beweisen kann oder nicht. Solchen Leuten gehört keine Waffe in die Hand gegeben, die Drohung, sein "Recht" mit Waffengewalt durchzusetzen passt regelmäßig nicht zum Konzept der Zuverlässigkeit.

      Vielleicht kommt nix dabei raus, vielleicht gab es aber vorher schon die ein oder andere Strafanzeige, bei der nix rausgekommen ist und irgendwann ist des der zuständigen Behörde zu bunt und sie fordert ein Gutachten über die Zuverlässigkeit.

      ...allerdings, für das befahren einer für Dich gesperrten Straße wird man wohlmöglich ein OWiG gegen Dich verhängen. Die Tarife kannst Du nachschlagen.

      biber schrieb:


      Auf andere Personen, auch auf Jagdpächter, sollte man aus Höflichkeit trotzdem Rücksicht nehmen, denn auch sie haben ein Recht dort zu sein und ihre Tätigkeit auszuüben, allerdings haben sie kein Vorrecht.
      Äh... mal ganz kurz... Du hast zwar im Grundsatz recht, aber schlägst Du ernsthaft vor, auf eine Person, die unmittelbar droht, mit einer erlaubnispflichtigen Feuerwaffe Das Eigentum von Yoink zu zerstören Rücksicht zu nehmen???


      Sorry, aber in der Konstellation wäre bei mir Rücksicht im Arsch!

      Wenn so ein Dödel unbeleckt von jeder Rechtskenntnis erstmal mit Drohungen um sich schmeisst ist bei mir jedes kooperative Verhalten vorbei!

      Nebenan wohnt ein Schichtarbeiter. Mittlerweile weiss der, wie man sich auch tagsüber auf nette Art und weise etwas Ruhe auserbeten kann.
      Das erste mal klingelte der Sturm bei mir, brüllte über die ganze Strasse, meine Musik im Garten sei Ruhestörung und er werde mich anzeigen und verklagen und was weiss ich nicht noch. Nachmittags um halb 4...
      Hätte der nett gefragt, ob man vielleicht einen Schlag leiser machen kann, vielleicht mit dem nachvollziehbaren Grund - da wäre bestimmt was zu machen gewesen.
      So habe ich mal geschaut, wie die JBL Boombox voll aufgedreht im Garten klingt. Aber nur beruhigende Musik wie Motörhead, Slayer, Kreator... ein paar Stücke von Cradle of filth waren auch dabei.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MajorGriffon ()

    • @MajorGriffon
      Ich denke mal, dass Du ein sehr kluger und toleranter Mensch bist und auch Schnellkläger; Respekt , wie Du Deinen Nachbarn erzogen hast. Auge um Auge... da wird was draus!
      Allerdings habe ich einen anderen Musikgeschmack, ist aber nicht böse gemeint.

      Und was den Beitrag von @biber angeht:
      Sooo hat er das bestimmt nicht gemeint, sondern im Allgemeinen in Bezug auf "friedliche" Jagdpächter!

      Eigentlich ist alles gesagt, und was biber´s Ausführungen zum Pachrecht sind, kann ich nur sagen: Vielen Dank.

      Ansonsten weiss ich nicht was Hinz und Kunz empfehlen, ich empfehle (Togal) hier nichts, weil es heute gegen den Datenschutz verstossen könnte. 8)
      Auf meinen Radtouren (unabhängig von Quadcopternutzung/hatte ich noch nicht) aber um meine neue Heimat zu erkunden, war ich früher viel im Umland von Potsdam unterwegs und habe z.T böse Erfahrungen gesammelt. Aus diesem Grund, möglicherweise in so eine ähnliche Situation geraten zu können, nehme ich immer mein altes Ersatzsmartphone mit. Bei der Annäherung einer "potentiell gefährlichen" Person schalte ich die Kamera ein. Möglich, dass es ein Risiko ist, sich mit einem Waffenträger weit draussen anzulegen, muß man unbedingt nach Gefühl handeln. Es gab Situationen, da haben sich Leute "aus meiner alten Heimat" wie herrische Gutsherren aufgeführt und meinten, mit der Betonung auf ihr "von" im Namen alle Rechte der Welt zu haben. Der Hinweis, dass ich alles filme und es sofort im Netz erscheint (war gelogen, war damals kaum möglich) wirkte! Inzwischen hat sich das etwas gelegt und ich fahr auch nicht mehr soviel Fahrrad, aber sicher ist sicher.
      (Naja, Asche aufs Haupt, ich mach auch nicht alles richtig.)

      Achim
      Es wird schlimmer und darum muss es mehr Lockerungen geben!
    • Nicht zu vergessen das solche Leute (Jagtpächter...) meistens gut vernetzt sind. Da stellt dann schon mal ein damit befasster Staatsanwalt (aus gleicher Partei...) ein Verfahren ein weil "nicht im Interesse der Öffentlichkeit" oder ähnlichen Gründen. Man muss also schon mit "Biss" und Durchhaltevermögen gegen solche Leute vorgehen wenn man etwas erreichen will.

      Auch in unserer Bundesrepublik sind schon "Jäger" freigesprochen worden die auf unbewaffnete Wanderer geschossen haben weil sie sein Jagdrevier durchquert haben. Nützt dem Betroffenen ja nichts wenn später auf dem Grabstein steht "Er hatte Recht".

      Da finden wir auch die Gründe warum die Vorschriften gegen unsere Fliegerei immer mehr "anziehen".
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • biber schrieb:

      ...deswegen gilt in Deutschland das allgemeine Betretungsrecht der freien Landschaft was auch Land- und Forstwirtschaftswege in Privathand einschließt. Sofern diese Wege nicht über private Wohngrundstücke, landwirtschaftliche Betriebe oder Firmengrundstücke verlaufen dürfen sie von Jedermann betreten werden. Das Gut auf Feldern, Wiesen oder Vieh auf Weiden ist abseits der Wege allerdings Eigentum eines Landwirts und darf ohne Genehmigung des Eigentümers nicht betreten werden.

      Das ist das Problem mit Zusammenfassungen: Sie stimmen nicht immer.
      Daher gab es neben der Erfindung der Suchfunktion noch eine weitere überaus nützliche: Den Hyperlink.
    • Ich bin der Meinung das da ein Miteinander herrschen sollte.
      So ist natürlich auch das Persönlichkeitsrecht zu schützen, ich fliege nicht über fremde Häuser, meistens nur auf‘m Feld/Wiese etc...

      Und ich würde sogar soweit gehen, wenn gejagt wird natürlich nicht mit der Drohne zu fliegen, halt ein geben und nehmen.

      ABER: da er mir deutlich erklärt hat, nur wenn man sein eigenes Land besitzt, darf man dort fliegen und das hier ja verpachtet sei an die Jagd, geht‘s hier nicht. Außerdem würde es ja nirgendwo gehen, weil ja überall verpachtet an die Jagd...
      Ich denke mit den Argumenten eigentlich deeskalierend meine Rechte durchzusetzen zu können:
      a) Durch Jagdpächter ist nur die Erlaubnis erteilt dort jagen zu dürfen, aber nicht über das Land zu verfügen
      b) der Luftraum frei ist und niemanden gehört, Verbote darf nur die Luftfahrtbehörde verteilen
      c) nach Drohnenverordnung nur WOHNgrundstücke verboten sind (kein Feld, keine Wiese, kein Feldweg)
      d) Felder betreten werden dürfen, wenn keine Nutzung vorliegt (abgeerntetes Getreidefeld)
      e) Abschießen gar nicht geht, da Sachbeschädigung (Androhung ist noch nicht strafbar, Ausführung durchaus)
      f) gefährlicher Eingriff in Luftverkehr StGB 315
      g) Paragraf 5 des Waffengesetzes greift (Zuverlässigkeit)
      h) das Urteil aus Riesa, wo jemand die Drohne abgeschossen hat und recht bekam, keine Anwendung findet, da seine Rechte nicht verletzt waren

      Schlimm das man über sowas nachdenken muss, bevor man fliegt...
    • @Yoink, grundsätzlich richtig, inzwischen hat sich aber ergeben, dass f) für Drohnen nicht anwendbar ist. Und das Urteil aus Riesa bezog sich im Speziellen nur auf den höchstpersönlichen Lebensbereich des eigenen Grundstücks. Bedeutet, dass bspw. keiner irgendwo anders Gewaltmaßnahmen vornehmen kann (Beschädigung/Zerstörung der Drohne), nur weil irgendein Persönlichkeitsrecht vermeintlich verletzt wurde, auch nicht das umgangssprachliche "Recht am eigenen Bild".

      Und hier konkret: Wenn ein Jagdpächter Eigentumsrechte ausüben möchte, dann muss er das Grundstück auch kaufen oder so pachten, dass die Verfügungsrechte auf ihn übergehen, und nicht nur für die Jagd. Darüber hinaus ist explizit und deutlich kenntlich zu machen, dass eine Betretung nicht erwünscht ist.

      Yoink schrieb:

      Ich denke mit den Argumenten eigentlich deeskalierend meine Rechte durchzusetzen zu können...

      Anders herum wird ein logischer und vor allem für einen selbst entspannter Schuh daraus:
      Wenn ich weiss (nicht nur vermute), dass ich im Recht bin, und ein Jäger/Landwirt/Spaziergänger/Werauchimmer sieht das anders, ja dann soll er doch gerne seine Rechte versuchen durchzusetzen, gerne auch durch die Hinzuziehung der Polizei. Habe ich keinerlei Problem mit. Alles andere ist meist sowieso vergebene Liebesmüh, denn auf Aufgeschlossenheit oder gar ein Einlenken aufgrund der eigenen Argumentation darf man in 99% solcher Fälle leider nicht hoffen, wie stichhaltig sie auch immer ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Achim_62now schrieb:

      @MajorGriffon
      Ich denke mal, dass Du ein sehr kluger und toleranter Mensch bist und auch Schnellkläger; Respekt , wie Du Deinen Nachbarn erzogen hast. Auge um Auge... da wird was draus!
      Allerdings habe ich einen anderen Musikgeschmack, ist aber nicht böse gemeint.


      Achim
      Ich finde, Du siehst das sehr sonnig. Die Drohung mit einer erlaubnispflichtigen Feuerwaffe durch einen berechtigten Waffenbesitzer ist in meinen Augen das absolute NoGo! Irgendwann setzt so einer sein Recht tatsächlich mal durch und es geht was schief..? Ich war selber jahrelang Sportschütze und wäre niemals auf die Idee gekommen, jemanden zu drohen, mit meiner Waffe sein Eigentum zu beschädigen. Das geht einfach nicht und Leute sie so etwas machen haben in meinen Augen nicht die Zuverlässigkeit, sie mit Feuerwaffen raum laufen zu lassen.

      Nebenbei - was hätte es den Jägersmann gekostet z.B. einfach zu sagen Tschuldigung, aber mit ihrer Drohne vertreiben sie mir das wild - können sie möglicherweise woanders fliegen?


      Ich wette, da wäre was zu machen gewesen.

      Was lernen solche Leute im Leben, wenn der berühmte Klügere so lange nachgibt bis er der Dumme ist - immer wieder?