Wallfahrtskirche Maria Schnee

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    • Ach komm @MajorGriffon ... Übertreib mal nicht... Lass mal die Kirche in Polen.

      Und bei der anderen Sache weiß man nicht, ob er vorher Bescheid wußte. Jetzt weiß er es.
      Bei meinen ersten Flügen wußte ich auch null. 500 Meter Höhe? Ab ging er... etc... Mittlerweile hat man dazugelernt.
      Man bekommt es halt beim Verkauf nicht vermittelt und es gibt einige die bekommen auch von der "Drohnendrama" wenig bis garnix mit.
    • Hallo DroneFuchs Hallo MajorGriffon,
      bei viel befahrenen Straßen ging ich tatsächlich davon aus, dass niemand gefährdet werden darf, d.h. nicht zu nahe ran und nicht überfliegen. Dass es eine 100m-Regel gibt, habe ich von Euch gelernt (dangggge).
      @MajorGriffon, ich ging bisher davon aus, dass ich auch noch bei der Dämmerung fliegen darf, liege ich hier falsch? Wenn nicht, hoffe ich, das ich Pluspunkte sammle :D .
      Die Aufnahme im Abspann wurde übrigens tatsächlich bei Nacht gemacht, mit Olympus-System-Kamera auf Stativ, ansonsten bin ich noch nie bei Nacht geflogen.
      Ich denke auch, dass man sich schon an die Regeln halten sollte, wenn man das allerdings übertreibt, kann man (etwas übertrieben) nur noch auf dem Modellflugplatz über Äcker fliegen.
      Wenn ich die tollen Filme und Fotos hier im Forum betrachte, denke ich, dass mind. jedes 2. ein Problem beinhaltet Wohngebiet, Menschenansammlungen Flug auf Sicht usw. usw.. Das Wichtigste ist m.E. keine Gefährdung und möglicht wenig Belästigung, oder liege ich hier falsch???
      Viele Grüße
      Helmut
    • Sagen wir mal so: Es schadet auf keinen Fall, alle Regeln zu kennen. Dann weiss man auch bei... sagen wir großzügiger Auslegung wo die Probleme liegen können. Belehrungen seitens der Staatsmacht sind da in der Regel kostenpflichtig.

      Man darf übrigens in Wohngebieten fliegen, man darf aber keine Wohngrundstücke ohne Einverständnis der Berechtigten überfliegen (ohne Abstandsregel).

      Letztendlich gilt natürlich auch: Wo kein Kläger da kein Richter. Du musst aber immer damit rechnen, das übereifrige und ansonsten scheinbar unterbeschäftigte staatliche Ordnungskräfte auch mal nach Gelegenheiten suchen wo Erfolgserlebnisse haben können.
    • Und schon wieder was gelernt ^^ , ich dachte Wohngebiete wären grundsätzlich tabu. Das bedeutet, ich darf in München am Marienplatz starten und über die Dächer fliegen, solange sich keine Menschenansammlungen darunter befinden???
      Oder wie ist es mit Touristen, die Selfies auf öffentlichen Plätzen aus 3m Höhe machen???
      Trotz allem wäre es interessant, wie ein Bußgeld berechnet wird. Ein Freund arbeitet im Innenministerium als Rechtsexperte, er konnte mir aber leider keine Auskunft geben. Er denkt, dass es vom Grad er Gefährdung abhängt, wenn ein Autounfall ausgelöst wird, wirds eng, wenn das Nachtflugverbot ohne Gefährdung verletzt wird, kanns nicht so schlimm sein :rolleyes:
      Viele Grüße
      Helmut
    • MajorGriffon schrieb:

      Ja dann weiss Helmut jetzt halt noch mehr!

      Apropos wissen - bevor man hier den Zeigefinger hebt, sollte man wissen wann genau der Threadersteller geflogen ist. Sieht für mich durchaus noch nach (bürgerlicher) Dämmerung aus. Wenn dem so ist - dann ist es (bekanntlich?) erlaubt noch zu fliegen.


      Helmut H schrieb:

      ich ging bisher davon aus, dass ich auch noch bei der Dämmerung fliegen darf, liege ich hier falsch?

      Nein - da liegste genau richtig ;)


      Helmut H schrieb:

      Die Aufnahme im Abspann wurde übrigens tatsächlich bei Nacht gemacht, mit Olympus-System-Kamera auf Stativ, ansonsten bin ich noch nie bei Nacht geflogen.

      Genau - die sieht im Gegensatz zu den anderen Aufnahmen auch klar nach Nacht aus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()

    • Helmut H schrieb:

      Und schon wieder was gelernt
      lies bei Gelegenheit das hier durch: drohnen.de/vorschriften-genehi…drohnen-und-multicoptern/ - da sind schon mal die wichtigsten Punkte zusammengefasst;
      und zur Vertiefung ggf. oben im Reiter bei "Gesetz" auf das dropdown, da findet man noch was zur aktuell (noch) gültigen Verordnung, Wohngebieten, usw ;)

      und wenn Du noch etwas weiter einsteigen und vorab klären willst wo es ok ist und wo nicht uvm. dann hier: Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw.

      das ist alles keine Gängelei hier aber Kopter haben in den Medien aktuell keine allzu guten Leumund und da wär es doch schade wenn wir Piloten den Affen noch zusätzlich Zucker geben wenn es sich vermeiden lässt :)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()