Hallo,
generell sind Drohnen für viele Dinge im jagdlichen Umfeld wie z.B. für Kitzrettung, Wildschweinortung, Wildschadensbegutachtung und Präventioen eine tolle Sache.
Nun habe ich einige Wildschadensbilder erhalten, bei welchen der Drohnenbesitzer (er hat ein Gewerbe) nachweislich die 100m Flughöhe überschritten hat
Feldhöhe 615m / Flughöhe 773m sowie auch im Sperrbereich der Autobahn(<100m) geflogen ist.
Ich habe ihn darauf hin angesprochen und gesagt, dass ein Teil der Bilder wohl nicht den Vorgaben der Drohnenverordnung entsprechen,
worauf er mir Halbwissen vorgeworfen hat und sein Tun wie folgt versuchte zu legitimieren:
*****************
Begründung des Drohnenführers:
Punkt 1 ist ich habe alle Prüfungen für das führen von UAS/UAV
Punkt 2 ich hab eine allgemein Verfügung für BW und Bayern.
Punkt 3 war es ein reiner Privatflug kein gewerblicher
Punkt 4 war ich unter 2Kilo
Punkt 5 habe ich eine BOS Genehmigung, und darf überall fliegen, hab ich in dem Fall aber nicht benötigt
*****************
Meines Erachtens rechtfertigt keiner der Punkte den Flug in dieser Höhe und die Autobahnnähe.
Der Drohnenführer will nun im Nachgang den Flug anmelden und legitimieren - ist das für einen solchen Zweck möglich und erhält man dann die Genehmigung die Sperrzonen zu verletzen?
Ich würde gerne wissen, ob ich hier richtig vom Drohnenführer belehrt wurde und wie ich zukünftig damit umgehen sollen.
Danke für eure Meinung hierzu.
Gruss und schönen Sonntag
generell sind Drohnen für viele Dinge im jagdlichen Umfeld wie z.B. für Kitzrettung, Wildschweinortung, Wildschadensbegutachtung und Präventioen eine tolle Sache.
Nun habe ich einige Wildschadensbilder erhalten, bei welchen der Drohnenbesitzer (er hat ein Gewerbe) nachweislich die 100m Flughöhe überschritten hat
Feldhöhe 615m / Flughöhe 773m sowie auch im Sperrbereich der Autobahn(<100m) geflogen ist.
Ich habe ihn darauf hin angesprochen und gesagt, dass ein Teil der Bilder wohl nicht den Vorgaben der Drohnenverordnung entsprechen,
worauf er mir Halbwissen vorgeworfen hat und sein Tun wie folgt versuchte zu legitimieren:
*****************
Begründung des Drohnenführers:
Punkt 1 ist ich habe alle Prüfungen für das führen von UAS/UAV
Punkt 2 ich hab eine allgemein Verfügung für BW und Bayern.
Punkt 3 war es ein reiner Privatflug kein gewerblicher
Punkt 4 war ich unter 2Kilo
Punkt 5 habe ich eine BOS Genehmigung, und darf überall fliegen, hab ich in dem Fall aber nicht benötigt
*****************
Meines Erachtens rechtfertigt keiner der Punkte den Flug in dieser Höhe und die Autobahnnähe.
Der Drohnenführer will nun im Nachgang den Flug anmelden und legitimieren - ist das für einen solchen Zweck möglich und erhält man dann die Genehmigung die Sperrzonen zu verletzen?
Ich würde gerne wissen, ob ich hier richtig vom Drohnenführer belehrt wurde und wie ich zukünftig damit umgehen sollen.
Danke für eure Meinung hierzu.
Gruss und schönen Sonntag
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JBO ()