Wildschaden / Privatflug / unangemeldeter Flug über 100m und in direkter Autobahnnähe (<100m)

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    • Wildschaden / Privatflug / unangemeldeter Flug über 100m und in direkter Autobahnnähe (<100m)

      Hallo,

      generell sind Drohnen für viele Dinge im jagdlichen Umfeld wie z.B. für Kitzrettung, Wildschweinortung, Wildschadensbegutachtung und Präventioen eine tolle Sache.

      Nun habe ich einige Wildschadensbilder erhalten, bei welchen der Drohnenbesitzer (er hat ein Gewerbe) nachweislich die 100m Flughöhe überschritten hat
      Feldhöhe 615m / Flughöhe 773m sowie auch im Sperrbereich der Autobahn(<100m) geflogen ist.

      Ich habe ihn darauf hin angesprochen und gesagt, dass ein Teil der Bilder wohl nicht den Vorgaben der Drohnenverordnung entsprechen,
      worauf er mir Halbwissen vorgeworfen hat und sein Tun wie folgt versuchte zu legitimieren:


      *****************
      Begründung des Drohnenführers:

      Punkt 1 ist ich habe alle Prüfungen für das führen von UAS/UAV

      Punkt 2 ich hab eine allgemein Verfügung für BW und Bayern.

      Punkt 3 war es ein reiner Privatflug kein gewerblicher

      Punkt 4 war ich unter 2Kilo

      Punkt 5 habe ich eine BOS Genehmigung, und darf überall fliegen, hab ich in dem Fall aber nicht benötigt



      *****************


      Meines Erachtens rechtfertigt keiner der Punkte den Flug in dieser Höhe und die Autobahnnähe.

      Der Drohnenführer will nun im Nachgang den Flug anmelden und legitimieren - ist das für einen solchen Zweck möglich und erhält man dann die Genehmigung die Sperrzonen zu verletzen?


      Ich würde gerne wissen, ob ich hier richtig vom Drohnenführer belehrt wurde und wie ich zukünftig damit umgehen sollen.


      Danke für eure Meinung hierzu.

      Gruss und schönen Sonntag

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JBO ()

    • TomTommes schrieb:

      Über 100 Meter Flughöhe und unter 100 Meter bis zur Autobahn sind nur mit Sondergenehmigung möglich. Entweder er hat sie, dann soll er sie zeigen oder er hat sie nicht
      Hallo TomTommes,

      kann der Drohnenbesitzer diese im Nachgang beantragen und gilt diese dann einmalig oder kann er diese Sondergenehmigung permanent bekommen?
      Dann müsster er aber trotzdem den Flug ja anmelden (Datum / Uhrzeit / Ort), da er über 100m fliegt und den Luftraum verletzt oder?

      Gruss
    • Würde jeder Logik entbehren wenn man sich die Erlaubnis im Nachhinein holen kann..
      Die nächste Frage ist natürlich warum geht es dir hier eigentlich, hat es jemand wirklich gestört, hat es jemand behindert? Kam es zu einer Gefährdung?
      Oder geht es dir nur ums Prinzip...
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..
    • RC-Role schrieb:

      Hm. Komischer erster Beitrag in einem Forum.
      Wer ist "wir" und wer ist "er"?
      Man ersetze wir durch ihn und er durch sein Gegner. Er schreibt über sich selbst und hat mit irgendjemanden Stress. Soweit meine Vermutung dazu.
      "Verbleibende Batterie reicht nur noch für die Rückkehr. Bitte umgehend Rückflug einleiten."
    • TomTommes schrieb:

      Würde jeder Logik entbehren wenn man sich die Erlaubnis im Nachhinein holen kann..
      Die nächste Frage ist natürlich warum geht es dir hier eigentlich, hat es jemand wirklich gestört, hat es jemand behindert? Kam es zu einer Gefährdung?
      Oder geht es dir nur ums Prinzip...
      Ja, es wurden Fotos gemacht (160m über Grund und direkt an der Autobahn), die nun dazu verwendet werden sollen Wildschaden im Feld geltend zu machen.
      Also einer macht Fotos die er so hätte nicht machen dürfen und pinkelt damit dem anderen ans Bein. Das ist die ganze Logik dabei :)
      Letztendlich geht es wie immer ums Geld und darum zu wissen was erlaubt ist und was nicht.
    • Also die Genehmigung in BA-Wü und auch in BAyern kann er schon haben. Aber diese sind nicht für Private Flüge gedacht. Man beantragt diese 2 Jahres Genehigungen als Gewerbebetrieb. (Haqbe ich selbst auch) Dort kann man die Ausnahmen direkt mit beantragen.

      In BA-Wü gibt es einschränkungen was Naturschutzgebiete angeht. (es gibt dafür keine Ausnahmen) in Bayern sogar in Naturschutzgebieten.

      Soweit mir bekannt muss aber auch mit dieser Genehigung die höhe über 100m grundsätzlich bei der Luftaufsicht gemeldet werden. Vor dem Flug versteht sich ebenso sind die Polizeibehörden über jeden Flug vorab zu informieren. Steht in Ba-Wü auch klar in den Genehigungen.
      Nachtflüge sind immer gesondert zu beantragen auch mit diesen Genehigungen.

      Oder bin ich hier auf dem Holzweg? Wie gesagt ich habe ebenfalls beide Genehigungen in Ba-Wü und in Bayern und gehe wie oben beschrieben vor.

      Freue mich über eure Antworten.

      grüße J. . . .
    • RC-Role schrieb:

      Hm. Komischer erster Beitrag in einem Forum.
      Wer ist "wir" und wer ist "er"?
      Würde ich auch so sehen.

      Merkwürdige Fragen und Aussagen zu diesen und einiges ist wiedersprüchlich. Wieso fliege ich privat wenn ich doch eine Genehmigung habe. Hä
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Wenn die Bilder ungeachtet ihrer möglicherweise problematischen Erstellungsumstände Wildschäden zeigen, wird der Anspruch auf Ersatz der Wildschäden nicht schon aufgehoben weil die Bilder unter fragwürdigen Umständen entstanden sind.

      Vermutlich wird der Kopterpilot in Zukunft vorsichtiger sein, nachdem Du ihm zu Verstehen gegeben hast, dass Du zumindest ansatzweise über bestehende Regeln Bescheid weisst. Ich würde ihm dieses Mal noch 'Pardon' gewähren, das aber in Zukunft enger sehen. Du bist zwar nicht die Kopterpolizei, aber nem Piloten gelegentlich bei offensichtlichen Nachlässigkeiten mal zeigen wo die Verordnungen aufgehängt sind halte ich für legitim. Aber mutmaßlich hast Du zukünftig noch öfter mit dem zu tun, und da muss man sich überlegen, in welcher Stimmungslage man sich regelmäßig unterhalten will. Angenommene 160m über Grund und <100m zur Autobahn über ansonsten landwirtschaftlich oder forstlich genutzten Flächen sind rein nach Zahlen zunächst mal ja noch kein Terrorakt. GPS Angaben in EXIF Daten übermittelter Bilder sind übrigens gerne wacklig und halten u.U. keiner Überprüfung stand. Sofern ER oder sein Anwalt das wissen, kann man sich da leicht rausquatschen.

      Wie andere schon schrieben, er muss Sondergenehmigungen schon vorher vorliegen haben. Allerdings glaube ich nicht, dass Du grundsätzlich berechtigt bist, sie auch einsehen zu dürfen. Er wäre freilich gut beraten sie freiwillig zu zeigen, weil er ansonsten möglicherweise ne Anzeige von Dir riskiert und unnötigen Aufwand hat.
      Keine Ahnung, was er mit Privatflug meint, versicherungsrechtlich war das jedenfalls keiner. In Zukunft hat er besser alle Nachweise, auf die er sich beruft, dabei.


      Kenne die Regelungen bzgl. BOS Flügen nicht, kann mir aber kaum vorstellen, dass man mit so einer 'Lizenz' nach Belieben und überall zu persönlichen Zwecken rumdüsen darf. Das muss schon auf konkrete Einsätze oder Ausbildung begrenzt sein. Und wenn ihm so eine Ausflucht mal um die Ohren fliegt indem man bei der betreffenden Organisation mal anfragt kann das sehr unangenehm für ihn werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 14 mal editiert, zuletzt von Carsten Kurz ()

    • Carsten Kurz schrieb:

      Ich würde ihm dieses Mal noch 'Pardon' gewähren, das aber in Zukunft enger sehen.
      Sehe ich anders. Der Besitzer des Feldes gewährt offensichtlich auch kein Pardon wegen des Wildschadens. Also wieso sollte ich seine Vergehen durchgehen lassen, aber er meine Vergehen nicht?

      Auch wenn es gerichtlich vielleicht schwierig wird, wird es der Pilot in Zukunft schwieriger haben mit den Sondergenehmigungen (so meine Hoffnung) und das ist auch gut so. Schließlich existieren diese Regelungen nur, weil die Leute immer über die Stränge schlagen müssen.
    • Hallo, für den Wildschaden stehen wir ein, das ist kein Thema und der ist auch schon mit dem Landwirt beglichen.

      Das Problem ist, dass sich der Drohnenpilot hier ganz weit aus dem Fenster lehnt und meint, er könnte uns mit irgendwelchen BOS Genehmigungen und Verfügungen für dumm verkaufen und mundtot machen. Und das im Rahmen eines "Privatfluges" :)

      Wir werden ihn einfach nochmals freundlich darauf hinweisen und dann sollte er sich hoffentlich einsichtig zeigen, seine Drohungen bei sich behalten und wir beenden das Thema.

      Dann darf er in Zukunft soviele Felder abfliegen wie er möchte, hauptsache er hält sich wie alle anderen auch an die Regelungen - schliesslich weiss er ja jetzt, dass er im Fokus ist.

      Danke für eure wertvollen Kommentare-
    • Madner Kami schrieb:

      JBO schrieb:

      Hallo, für den Wildschaden stehen wir ein,
      Wer ist "wir"? 8|
      Ich (und glaube der TS) habe/hat den Überblick verloren.

      In den Hauptrollen:
      Wir
      Landwirt
      Drohnenpilot (der nicht Wir ist)
      hab ich wen vergessen?

      "Wir" haben Wildschaden verursacht während ein Drohnenpilot für den Landwirt Videos gemacht hat (gegen Geld?) und sich dabei weit aus dem Fenster lehnt.

      Die Geschichte hat mir zu viele "Wir" "Sie" "Er"