Alles Naturschutz?!

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Am Ende ist es so, LSG fällt unter Flächenschutzverordnung der Kommunen.

    Wie und wo ist eigentlich das Betreuungsrecht geregelt ? Gummiparagraph !

    § 59
    Betreten der freien Landschaft

    (1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
    (2) 1Das
    Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den
    Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. 2Es
    kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem
    Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen,
    insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
    des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen
    Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung
    erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen
    des Grundstücksbesitzers einschränken.
  • Im Norden, in Hessen, selbst Bayern...ihr könnt nicht klagen.

    Nimm mal die gesamte Übersichtskarte BRD und schau mal wo die Ballungen sind.
    Eigenartigerweise, haben die Ballungsgebiete auch jede Menge NSG.

    Vermutlich weil Besiedlung und Gewerbe so viel Platz frißt, hat man den Rest alles NSG verpasst.

    Das aber, besonders BRD-Denken ganz speziell ist, darf man sich nicht wundern.

    Nach den verheerenden Stürmen wird trotz aller Lippenbekenntnisse wieder schnell wachsendes Nadelholz aufgeforstet.

    Dann wundert man sich über Borkenkäfer. Nun werden auch die Buchen krank.

    Was ist die Lösung? Man will mehr Rehwild zum Abschuß freigeben, weil diese die Setzlinge und Jungbäume fressen.

    Alles was falsch gemacht wurde, wird mit noch blöderen Gesetzen/Verordnungen versucht zu kaschieren.

    Bei uns in BRD wird nur noch populistisch gehandelt.

    Teils graben wir uns aber auch das eigene Grab, Sensationsgier und Egoismus und Darstellungszwang in Social Media treibt immer wieder wenige dazu, sich über alle Regeln zustellen.

    Schimpft trotzdem nicht über NSG, wir brauchen das!

    Freiwillig schützt keiner die Natur, siehe Brasilien.
  • Das mit den Naturschutzgebieten bleibt eine unendliche Geschichte, und immer wieder werden viele mit dem gesunden Menschenverstand argumentieren wollen , und das nicht völlig zu unrecht , das Problem ist das die Gesetze die unsere Aktivitäten Regeln nicht Detailliert genug sind , uns Drohnen Piloten wird ganz einfach absolute Dummheit unterstellt. Das es Naturschutzgebiete gibt in denen eine fliegende Drohne völlig neutral ohne schädlichen Einfluss auf die Natur fliegen kann, geben viele Politiker in Gesprächen sogar vor Ort zu, zb Stadträte , am Ende kommt bei Gesprächen dann immer raus , das aber die meisten Drohnen Besitzer zu dumm für kompliziertere Regeln sind, und deshalb alles pauschal verboten werden muss. Eine kleine Hoffnung hatte ich mal kurz als die EU Drohnenregeln nach und nach publik wurden , aber leider wird das mit den Flugverboten wegen der Natur , weiterhin rein National entschieden. In NRW gibt es Wälder in denen Privatleute selber Holzsägen dürfen und mit ihren Autos aus den Wald holen dürfen nur mit der Drohne darf man nicht neben der Motorsäge starten.
  • Es gibt ein Buch mit dem Titel:

    "Ängstige dich nicht, lebe und gewinne"

    Auf das Drohnen fliegen sollte es besser in:

    "Ängstige dich nicht, fliege und sei glücklich"

    umbenannt werden. Wenn man alles in den Vorschriften und Gesetzen wörtlich nimmt, kann man die eigene Drohne doch sowieso gleich verkaufen. Also muß man sie so oder so für sich interpretieren.

    Gruß Gunnar
  • MrSpok schrieb:

    Solange die eventuell auftauchende Ordnungsmacht Deiner Interpretation folgt, ist ja Alles gut.
    So wie man hören und lesen kann ist das Auftauchen dieser Ordnungsmacht bei dieser Beschäftigung dann wohl eher selten. Ich kann mich überhaupt nicht mehr daran erinnern wann ich das letzte Mal im Straßenverkehr Kontakt mit der Staatsmacht hatte. Das muß Jahre her sein. Das kann natürlich daran liegen, dass ich mich meistens regelkonform verhalte. Wen kümmert schon eine fliegende Drohne, wenn sie nicht gerade in verbotenen Zonen unterwegs ist?
  • Da ja wie zu lesen fast alles irgendein Schutzgebiet ist, kann es natürlich sein das ein besorgter Passant die Ordnungshüter einschaltet.
    Müßig ist es hier zu diskutieren wie man mit den Gegebenheiten umgeht - das muss jeder für sich selber entscheiden.

    Ich sehe das so wie Gunnarmd - meinen Hobbyhangar werde ich wahrscheinlich verkaufen :(
    Gruß und sichere Landungen.
  • gunnarmd schrieb:

    Es gibt ein Buch mit dem Titel:

    "Ängstige dich nicht, lebe und gewinne"

    Auf das Drohnen fliegen sollte es besser in:

    "Ängstige dich nicht, fliege und sei glücklich"

    umbenannt werden. Wenn man alles in den Vorschriften und Gesetzen wörtlich nimmt, kann man die eigene Drohne doch sowieso gleich verkaufen. Also muß man sie so oder so für sich interpretieren.

    Gruß Gunnar
    Sehe ich genauso wie Gunnarmd; wir sollten das Thema vielleicht hier beenden, sonst rufen wir noch überfleißige LSG-Hüter auf den Plan......soll natürlich keine Zensur sein.
  • Du mußt aber auch noch etwa 50%-55% von der Gesamtfläche in der BRD abziehen, wo generell durch die aktuellen Regelungen kein Flug erlaubt ist.
    Gehen wir von 50% aus, sind 4% schon wieder eine andere Zahl ;)