Alles Naturschutz?!

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • flexim schrieb:

    Wußte ich noch gar nicht. Da darf man dann "mehr"?
    Nein, ich würde, wenn es das gebe. Gibt es aber nicht, fände ich aber sinnvoll. Müssen ja nicht alle Naturschutzgebiet-Restriktionen fallen. Es gibt ja durchaus Gebiete, da sehe ich das voll und ganz ein. Es wäre schon mehr als ausreichend, wenn die Natura2000-Gebiete freigegeben würden (oder Teile davon). Aber halt: Wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wär...
  • Questioner schrieb:

    Hallo Leute,

    ich traue mich eigentlich kaum zu fragen, da ich nicht weiß wie heikel das Thema ist. Aber auf der Suche nach tollen Motiven stehe ich mittlerweile vor einem echten Problem... Alles, was nicht Wohngebiet oder Acker ist, scheint unter Naturschutzgebiet zu fallen. Wälder, Wasserfälle, Flüsse, Seen, jedes Bächchen, Felsformationen, Sehenswürdigkeiten, etc. -> alles im "Naturschutzgebiet" (zu 98% Natura2000). Nicht mal mein eigenes Haus darf ich fimen, denn das ist natürlich im Wohngebiet... Ich frage mich nun also ernsthaft wozu ich eigentlich eine Drohne gekauft habe... Um Acker zu filmen???

    Ich finde Naturschutz wirklich wichtig und ich verstehe auch, dass nicht jeder Trottel seine Drohne im Fluss versenken, im Wald verteilen oder gar mit einem Vogel bekanntschaft machen lassen sollte. Mit gesundem Menschenverstand sollte sich das Risiko m.E. aber weitestgehend minimieren lassen. Dass der Gesetzgeber das der breiten Masse nicht unterstellen kann - auch irgendwie verständlich :saint:

    Jetzt die Frage (*phuuu*): Wie habt ihr es mit den Naturschutzgebieten? Ist das etwas was man macht und nicht drüber spricht? Wo kein Kläger, da kein Richter? Oder ist das völlig verwerflich? Wobei ich mich bei den meisten Videos dann schon frage, wie die zustande kommen... Wie hoch sind die Strafen (wenn man nur beim Fliegen erwischt wird, ohne sonstigen Vorfälle)?

    Den meisten Videos entnehme ich irgendwie, dass es vielen völlig egal ist. Ich kämpfe aber schon sehr stark mit meinem Gewissen und habe mich bisher noch an alle Spielregeln gehalten. Ich habe mittlerweile 50GB Acker mit unterschiedlichen Bestellungen, zu unterschiedlichen Jahreszeiten - ganz großes Kino.

    Woran ich mich jedoch nicht traue - obwohl es laut DFS wohl legal sei - ist das große Münster in unserer Stadt... Es steht auf einem großen Platz mitten in der Stadt und wird weder als Wohngebiet noch Flugverkehrszone oder sonst was eingestuft. Lauf DFS-App ist der Flug gestattet. Aber das traue ich mich tatsächlich nicht, denn auch wenn nicht immer viele Menschen dort sind - wenn das Ding aufgrund technischem Defekt runter kommt und jemanden trifft, das will ich mir gar nicht ausmalen...

    LG
    Q
    Ich kann Deine Ausführungen gut nachvollziehen. Stelle mir immer die Frage wo ist der Unterschied zwischen Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet? Von letzteren gibt es bei uns sehr viele. Das heißt man sucht ein ruhiges Plätzchen abseits der Land- oder Bundesstraße, fährt ein paar Meter auf einen Parkplatz und freut sich einen ruhigen Startplatz für die Drohne gefunden zu haben. Dann das Schild Landschaftsschutzgebiet!? Was tun. Also ich starte vor dem Schild, gehe auf Höhe und Überfliege das Gebiet wie es ja auch jeden Tag hunderte Verkehrsflugzeuge tun . Man sollte vorher aber darauf achten, dass es keine Vogelschwärme dort gibt; im Sinne der Vögel und der Drohne. Wie sind die Erfahrungen mit Vögeln (Enten, Gänse oder Raubvögeln)? Weichen diese aus oder attakieren sie die Drohne? Hatte vor kurzem diese Plagen von Nilgänsen die meine Flugbahn kreuzten, aber ich konnte noch ausweichen.
    LG
    Bernadinio
  • Also hier sind mehr Naturschutzgebiete als Natur.
    drohnen-forum.de/index.php/Att…277bc3cfc64481f82e8a1a78a
    Die nicht grünen Gebiete sind Städte/Dörfer oder landwirtschaftlich genutzte Äcker. Drum herum sieht es nicht besser aus.

    Ich habe ja nichts gegen Naturschutz, aber man kann es auch übertreiben. Auch verstehe ich nicht warum man da mit einer Drohne nicht fliegen darf, zumal (wie Du ja auch schon festgestellt hast) die Gebiete auch von Flugzeugen (in den Gebieten sind sogar Flugplätze) überflogen werden. Auch sind die Gebiete mit Straßen durchzogen und Autos donnern durch die "Naturschutzgebiete". Da frag ich mich dann schon, welche Mehrbelastung da eine Drohne sein soll...

    Also ich habe ja echt nichts gegen Naturschutzgebiete, und mir fallen selber Regionen ein, da finde ich es nur gerechtfertigt, dass man nicht mit einer Drohne drüber/durch brettern muss. Aber die Natura 2000-Gebiete halte ich schon für deutlich übertrieben. Diese sind ja außerhalb der Städte nahezu flächendeckend. Kein Wunder: Die Gebiete können von den Gemeinden bestimmt werden und jede Gemeinde propagiert "natürlich" gerne den Einsatz für den Naturschutz. Spricht ja auch nichts dagegen... Nur wie gesagt: Ich verstehe nicht, warum eine Drohne schlimmer ist als FKZ und Flugzeug... Dass da jetzt nicht jeder Hans-Wurscht mit seinen ersten Flugversuchen durch die Gebiete ballern muss ist ja verständlich. Viel mehr sollte der Pilot die Drohne gewissenhaft und mit Sachverstand steuern - und dazu sollte ein Führerschein (oder wie auch immer) vorliegen.

    Naja, das gemecker hilft nur leider absolut nichts...

    Bernadinio schrieb:

    Also ich starte vor dem Schild, gehe auf Höhe und Überfliege das Gebiet wie es ja auch jeden Tag hunderte Verkehrsflugzeuge tun .
    Auch wenn Du der Einzige bist, der an dieser Stelle etwas deutlicher geworden ist, fällt mir die für die Mitgliederanzahl doch relativ verhalte Reaktion auf die Thematik auf. Mag zwar nur meine Interpretation sein, aber so verrufen scheint es wohl nicht zu sein. Und dass hier keiner in einem offiziellen Forum schreibt, dass er Gesetze bricht scheint mir auch logisch...

    Spannend auch, dass ich bisher keinerlei Informationen zu Strafmaßen recherchieren konnte. Die "bis zu 50.000€" (klar) sind zwar bekannt, aber die einzigen Strafen, die ich ermitteln konnte, beliefen sich auf 500€ (Überflug einer Menschenmenge bei öffentlicher Veranstaltung) und 1.500€ (Überflug einer Menschenmenge bei öffentlicher Veranstaltung in Kombination mit gewerblichen Bildaufnahmen). Beide sind noch vor der Drohnenverordnung verhängt worden. Entweder wurden keine weiteren Fälle erfolgreich verfolgt, oder die Strafen sind nicht marketingwirksam (bzw. abschreckend genug) oder aber ich hab's mit Recherchieren einfach nicht drauf...

    Heißt jetzt nicht, dass ich das vorhabe oder machen werde... Ich weiß nicht mal ob meine Mavic überhaupt in das Gebiet fliegen würde...

    Tievvlieger schrieb:

    Ich wette, dass es zumindest für den Münster eine individuelle (Verbots-)Regelung gibt - die Frage ist dann nur, ob man dennoch weiträumig drumherum oder obendrüber fliegen darf ...
    Auch wenn ich da tatsächlich nicht fliegen wollen würde, habe ich mich mal etwas schlau gemacht... Das Ordnungsamt sieht am Münster ein Flugverbot, da es sich um ein Wohngebiet handle. Eine gesonderte Regelung sei daher nicht erforderlich. Zudem würden keinerlei Ausnahmeaträge genehmigt werden (weder kommerziell noch privat, auch nicht für Medien).

    Ob das Münster (alleinstehend auf einem großen Platz) nun als Wohngebiet zählt ist wohl Interpretationssache - schließlich wohnt da ja keiner und bietet auch keinen (unbewohnten) Wohnraum. Anders die an den Platz angrenzenden Häuser... Hier sind überhalb der Läden auch Wohnungen. Zu diesen muss aber (soweit ich weiß) kein Abstand gehalten werden - nur ein Überfliegen ist nicht gestattet, was man aber ja auch nicht müsste...

    Würde mich fast schon interessieren, wie ein Rechtsstreit in diesem Fall entschieden würde :whistling:
  • Ich gehe davon aus das der Betrieb von Drohnen in echten Naturschutzgebieten, wo z.B. seltene Vögel brüten untersagt ist. Aber diese Tafeln mit der Aufschrift Landschaftsschutzgebiet stehen bei uns an jeder Ecke.
    Das mit dem Münster finde ich sehr interessant, aber um welches handelt es sich? Ich fotografiere sehr gern schöne Barockkirchen von innen. So ein Flug an der Fassade einer Kirche fänd ich toll. Auch die Restauratöre nutzen Drohnen um Schäden zu eruieren, kann also nicht so schlimm sein in der Nähe der Kirche zu fliegen. Schade find ich nur, dass andere Gesetze die Veröffentlichung dieser Filme erschweren; hier gilt ja nicht die Panoramafreiheit.
    Ich hoffe aber, dass die neue europäische Regelung eine gewisse Entspannung bringt. Dort steht nicht, dass der Überflug von Privatgrundstücken verboten ist, sondern man soll diese Grundstücke mit einem Abstand von mindestens 20m überqueren. Damit kann ich gut leben, ich fliege schon aus Gründen der Lärmbelästigung nie unter 25 bis 30 m über Häuser. Sollten die einfallslosen Politiker doch noch einen solchen Überflug verbieten, werde ich mich revanchieren und den Luftraum über meinem Haus für kommerzielle Flieger sperren ;-))
  • Bernadinio schrieb:

    Ich gehe davon aus das der Betrieb von Drohnen in echten Naturschutzgebieten, wo z.B. seltene Vögel brüten untersagt ist. Aber diese Tafeln mit der Aufschrift Landschaftsschutzgebiet stehen bei uns an jeder Ecke.
    In "echten" Naturschutzgebieten verstehe ich das auch und die finde ich auch schützenswert - so viele gibt es davon aber nicht, zumindest nicht flächendeckend... Die von dir genannten Schilder stehen bei uns auch an jeder Ecke, stimmen aber mit den Angaben der DFS-App sowie dem BfN überein.

    Der BfN stellt einen Online Geodienst mit Kartenmaterial bereit, in welchem die entsprechenden Schutzgebiete ersichtlich sind. Aber Achtung: Den Reiter "Natura2000-Schutzgebiete muss man erst aufklappen und die "FFH-Gebiete" sowie "Vogelschutzgebiete" aktivieren. - Und dann wird's traurig...

    Bernadinio schrieb:

    Das mit dem Münster finde ich sehr interessant, aber um welches handelt es sich?
    Ulmer Münster

    Bernadinio schrieb:

    Ich hoffe aber, dass die neue europäische Regelung eine gewisse Entspannung bringt.
    Da glaube ich nicht dran. Ich habe mich mit den neuen Regeln (und dem was da kommen soll) noch nicht beschäftgit, aber im Normalfall müssen die einzelnen EU-Länder eigene Gesetze im Rahmen der Vorgaben der EU erlassen. Die EU gibt i.d.R. nur einen Rahmen an Maxima vor. D.h. nur weil die EU das Überfliegen von Wohngebieten gestattet, kann ein EU-Land dies trotzdem untersagen. Wenn die EU aber einen Abstand von mindestens 20m vorsieht, kann der Abstand nicht auf 5m reduziert, wohl aber auf 50m erweitert werden.
    Ich denke die Drohnen-Verordnung wird weitestgehend so erhalten bleiben.

    Bernadinio schrieb:

    Sollten die einfallslosen Politiker doch noch einen solchen Überflug verbieten, werde ich mich revanchieren und den Luftraum über meinem Haus für kommerzielle Flieger sperren ;)
    Ich hoffe Du wohnst an der Einflugschneise eines großen Flughafens :thumbsup:
    Leider gibt es den §905 des BGB :thumbdown:
  • lurchboss schrieb:

    Kirchen eignen sich sehr gut als Videomotiv. Wenn man dem Priester 'nen Zwanni zusteckt dann darf man meistens fliegen.
    Die Großzügigkeit macht nur Sinn, wenn man das Gelände der Kirche als Startplatz braucht. Der Luftraum über der Kirche gehört immer noch nicht der Kirche. Ein Krichengrundstück ist auch kein Wohngrundstück.

    Sprechen andere Gründe gegen den Überflug kann auch der Pfaffe nix richten.
  • MajorGriffon schrieb:

    Der Luftraum über der Kirche gehört immer noch nicht der Kirche.
    Das stimmt so nicht ganz... Soweit ich weiß gehört der Luftraum bis zum All sowie der Untergrund bis zum Erdkern dem Grundstücksbesitzer... Das heißt jetzt nicht dass er da tun und lassen kann was er will und das ihm auch alles darin befindliche gehört (Gold z.B. nicht). Aber es ist sein Eigentum.

    MajorGriffon schrieb:

    Ein Krichengrundstück ist auch kein Wohngrundstück.
    Ja, so sehe ich das eigentlich auch... Das hiesige Ordnungsamt sieht das jedoch anders...
  • Wenn das hiesige Ordnungsamt was von Dir will: Nach einer konkreten Rechtsgrundlage fragen! Vielleicht gibt es im Ortsrecht eine Bestimmung, die das Aufsteigen von gemeindlichem Grund verbietet?

    Jedenfalls! Immer nach der Rechtsgrundlage fragen! Sie können es Dir zwar tatsächlich einstweilig untersagen, dann aber bitte nach schriftlicher Widerholung des mündlichen VA's nachfragen.
  • Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.
    Sorry musste mich erst mal Schlau machen was der Paragraph 95 besagt. Wer hat so ein gequirtes Deutsch verfasst? "an der Ausschließung kein Interesse hat". Unsere Gemeinde findet keine Höhenbegrenzung im Grundsteuerhebesatz, warum sollten wir dann unser Grundstück nach oben begrenzen. Ich wohne tatsächlich in der erweiterten Einflugschneise des Frankfurter Flughafens. Sicher wird man sich schwer tun, den eigenen Luftraum zu sprerren. Ich sehe dies auch mehr als Drohgebärde gegenüber unseren unfähigen Politikern. Der Posten des Verkehrsministers ist schon lange nicht mehr in der Hand von kompetenten Menschen gewesen.
    Unser schöner Dom in Frankfurt ist leider ganztägig von Menschen umgeben, dass man solch einen Flug nur im Sommer gegen 4 Uhr morgens angehen kann. Hoffe meine neue Drohne ist dazu etwas leiser....
  • Also ich bin mittlerweile soweit mal die Gebiete zum Naturschutz wo dann Schildchen zu finden sind prüfen zu lassen.
    Ich habe sehr viele Indizien bei uns in der Region gefunden, daß nicht ein Naturschutzgebiet existiert nur weil versteckt 1 oder 2 Schilder dazu stehen.
    Da sind "Gebiete" bei wo man auf 5km 1 Schild irgendwo findet, und sehr erstaunt ist das div. Gebiete ein NSG sein sollen. Die werden befahren, Bewirtschaftet, teils mit Industrie oder sogar einem Flughfaen bei uns.
    Gefühlt ist unsere ganze Region ein NSG, offiziell auf Karten der Gemeinde etc. findet man aber nur 4 kleine Gebiete offiziell.

    Ich für meinen Teil werde da mal recherchieren, ob sich div. Jagdpächter oder Heimtavereine etc nict einfach mal so ein Schild gekauft haben (grünes Dreickschild..also das allgemeine Schild) und das einfach in die Landschaft gepflanzt haben.
    Ich hege da bei vielen Stellen arge Zweifel.
    Bei offiziellen NSG´s findet man nämlich die Schilder fast alle 400-600m, bei den zweifelhaften meist nur 1 oder max 2 verstreut auf irgendwohin und kaum sichtbar (also nicht an Zufahrtswegen oder so, wo man es sehen sollte)
    Auch sind diese Gebiete in keiner offiziellen Karte vermerkt!!! ...schon sehr seltsam das alles.... :cursing: :thumbdown:

    Ich befürchte hier das wir auf idioligischer Basis "Der Zweck heiligt die Mittel" hier und da schlichtweg verarscht werden. :( ?(

    Was ich 100% für unsere Drohnenverbote nachvollziehen kann sind Vogelschutzgebiete, oder kombiniert NSG und Vogelschutzgebiet.
    NSG´s wo aber sogar Industriegebiete existieren, Straßen durchlaufen, ettliche geteerte Wege für Leute, Fahrrad und Landwirtschaftlicher Verkehr, Grillhütten existieren etc etc (und ohne Bioteich oder sowas) kann ich als solche nicht nachvollziehen, und da wird es keinen Wurm interessieren wenn ein Drohne mal in 50 m darüber fliegt.
    Früher war es mal so, das nicht grundsätzlich NSG´s für Drohnen verboten waren, sondern nur wenn es explizit (Modellflug etc) in der ent. Satzung/Regelung für dieses Gebiet verboten war.
    Das machte auch Sinn.

    In der BRD ist aber alles grundsätzlich zu verbieten natürlich viel einfacher.
    So wie zb. nun div. Partein ein generelles Giftschlangenverbot wollen, weil eine(1) Schlange mal entwischt sein soll (Fall Herne)
    Bisher ist KEINER in der BRD von einer Giftschlange verletzt oder getötet worden!!
    Bisher ist mir bekannt auch noch kein unbeteiligter von einer Drohne erheblich verletzt oder getötet worden (wie gesagt nach meinem Wissen) :!:

    Komisch, die E-Scooter, welcher unsere tolle Regierung erlaubt hat um sich feieren zu lassen bzgl Umweltschutz, sind sehr gefährlich und des gab schon jetzt hunderte Verletzte und ich glaube sogar einen Toten.
    Ökologisch auch nicht sinnvoll, und voller Voraussicht mit weiteren tausenden Verletzten.
    Warum wird der E-Scooter nicht einfach verboten????

    Für Giftschlangen wird nichtmal nachgedacht wie man die Haltung schwieriger machen könnte, im Sinne der Bevölkerung und der Tiere. Nein...direkt komplett verbieten.
    Beim E-Scooter sitzen Fachgruppen jeden Tag zusammen um jedes kleine Detail zu Regeln um iiirgendwie die Teile auf der Straße lassen zu können.

    Nur ein Beispiel wie in der BRD gearbeitet wird.
    Das mußte mal raus, und über mögl. Ergebnisse meiner Nachforschung bzgl. NSG´s werde ich berichten.

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  • MST: bin fast zu 100% bei Dir.
    Muss aber bei den e-scootern noch etas los werden. Prinzipiell eine tolle Sache so ein scooter. Mein Sohn fuhr seinen schon mit 10 Lebensjahren und falls mal in der Fussgängerzone dann wirklich Schrittgeschwindigkeit. Jetzt wagt er sich nicht mehr zu fahren, denn man hat ein Mindestalter von 14 festgesetzt. Um beim Thema Naturschutzgebiet zu bleiben: auf den geteerten Wegen dieser Gebiete kann man mit dem scooter sehr leise fahren. Ich denke man hat die Gesetze nur für die Scooterindustrie eingeführt. Unser sehr gut ausgestatter Xiaomi Scooter wird keine Betriebserlaubnis erhalten, warum auch, der Kunde wirft ihn weg und konsumiert/kauft einen neuen zugelassenen, der noch dazu in 95% aller Teile identisch ist. Wenn in der BRD Menschen sich über Gesetze hinwegsetzen, dann nicht weil sie kriminell sind, sondern eher weil niemand die neuen Gesetze nachvollziehen kann. Warum braucht ein scooter eine Versicherung, das Pedelec nicht? Da haben die Lobbyisten der Versicherungswirtschaft ganze Arbeit geleistet. Nur schön das die Exekutive oft eher beim Bürger ist und dann schon mal wegschaut.
  • Bernadinio schrieb:

    Warum braucht ein scooter eine Versicherung, das Pedelec nicht?
    Vermutlich, weil der Scooter in der Regel per Gasgriff/Daumengas gefahren wird.
    Beim Pedelec darf der Motor nämlich nur unterstützen, wenn auch pedaliert wird.
    Diese Unterstützung muss dann bei einem versicherungsfreien Pedelec bei 25 km/h aufhören.
    Die versicherungspflichtigen Pedelecs bis 45km/h dürfen ebenso nicht mit Daumengas/Gasgriff gefahren werden und benötigen einen Führerschein.
    Auch dürfen sie keine Radwege benutzen.
  • etwas OT:
    Kurzer Rückblick - als ich vor etws mehr als 5 Jahren mit meiner AR-Drone das koptern anfing waren da noch keine/kaum Auflagen, Verbote etc. zu beachten.
    Die Masse macht halt den Unterschied - das simple GPS-fliegen beherrscht man fix, der gesunde Menschenverstand fehlt aber anscheinend einigen Personen.
    Dieser Personenkreis hat schlicht gesagt "Mist gebaut" und damit Aufmerksamkeit auf die Kopterei gebracht.

    Ergo : schwarze Schafe bestrafen die ganze Herde und machen das wildfliegen fast unmöglich.


    Gruß und sichere Flüge
    Gruß und sichere Landungen.
  • Bernadinio schrieb:

    Beim Flyer Pedelec bis 45 km/h kann man durchaus per Daumengriff fahren. Dies ist zwar nur zum Anfahren gedacht, läßt das Rad aber auf einer flachen Strecke mit Tempo 22 weiter fahren ohne zu treten. Würde ich aber nicht machen, da sonst der Akku ruckzuck leer ist.
    Ist aber nicht wirklich legal, wonach Anfahr- oder Schiebehilfen bis maximal 6 km/h erlaubt/geduldet sind.
  • Hier in NRW nehme ich einfach zuerst map2fly für die grobe Übersicht. Da ist aber zu viel Farbe und sehr großzügig alles gesperrt.

    Aber ich ich werde auf verdächtige Objekte aufmerksam.

    Dann nehme ich die Karte des
    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
    Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)

    nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/karten/nsg

    aber die ist auch Stand 2013.

    aber dem nachgibt es genug freie Flächen. Trotzdem habe ich mit einem Jagdpächter immer wieder Diskussionen wegen einer Wiese die LSG ist.

    Ob du nun im Recht bist oder nicht, zuletzt kommt das Argument, hast du die Erlaubnis die Fläche zu betreten. Meine Geräte kann ich nicht in der Hand landen, also bisle ins Gras muss ich schon. (dafür hinterlasse ich keinen Hundkot, keine Kippen, keinen Abfall).

    Und selbst wenn du dir die Mühe machst. Wer hat das Sagen?
    Der Grundeigentümer A....hats an Bauer B verpachtet.
    Bauer B nutzt die Wiesen-Fläche als Heu/Futterwiese und hat sie auch an Jagdpächter C weiter vermietet.
    Jagdpächter C ist der einzige der rum meckert. (das letzte Argument war, die Wiese wird genutzt um Spurenarbeit mit den Hunden zu nutzen und daher muss sie spurenfrei sein.)

    Regulär müßte ich von allen Drei Erlaubnis haben.....da hab ich es mit NSG einfacher. Da weiß ich was Sache ist.

    Die Definition LSG sagt...ich darf. Aber wer blickt wirklich durch.

    Im Zweifel ist alles immer verboten.





  • Ja die Allgemeinverfügungen sind im allgemeinen nicht für Flüge zur Sport- und Freizeitgestaltung und somit i.a.R. für den gewerblichen Gebrauch gedacht. Aber auch vieles, andere, was wir hier machen ist nicht im Sinne der Sport- und Freizeitgestaltung und fällt somit unter den Zweck, fliegen als UAS.

    Bereits ein Flug um einem guten Bekannten/Kumpel eine Freude zu machen und für ihn eine Aufnahme seines Grundstücks/seiner Feier zu machen, fällt nicht mehr unter den Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung. Worum man bei solchen Definitionen früher (vor April 2017) gekämpft hat um noch als Hobbyist ohne Genehmigung fliegen zu dürfen ist heute die Definition im umgekehrten Sinne interessant ob man solche Flüge dann unter der Allgemeinverfügung dann durchführen kann. Vor allem in Hinsicht, dass Flüge als UAS seit April 2017 bis 2 kg den Flugmodellen von der Genehmigung her, nahezu gleichgestellt wurden.

    Was es bei diesem Ansatz jedoch zu Bedenken gibt, zum einen dass die gewählte Versicherung i.a.R. nur Flugmodelle, und somit den Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung versichert und zweitens, dass man für Flüge mit UAS und einem Abfluggewicht >2 kg einen Kenntnisnachweis nach LuftVO §21d benötig und nach §21e nicht mehr ausreichend ist. Letzteres dürfte aber für die meisten Kopter hier weniger in betracht fallen. Zumindest vorerst noch, mal sehen wie die neue EU-Verordnung hierzulande umgesetzt wird.

    I.a.R. lässt sich, die entsprechende Versicherung voraus gesetzt, der Zweck des Fluges doch selbst Bestimmen und damit eine solche Allgemeinverfügung wie in BW zur Anwendung bringen.
  • Leider wurde mein gesamter Beitrag gelöscht, weil ich die Farbe rot verwendet hatte... (Kann man die für einfacher Nutzer nicht einfacher wegkonfigurieren?)

    Also nochmal kurz Zusammengefasst:
    In BW gibt es eine Allgemeinverfügung, die für 50€ beantragt werden kann, zwei Jahre gilt und unter bestimmten Bedingungen und Auflagen einige Ausnahmen macht:
    • Betrieb von Drohnen bis 10kg (in Sichtweite)
    • Flug auf und um Flugplätzen
    • geringerer Abstand zu Menschenansammlungen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
    Das empfinde ich nun alles nicht sonderlich interessant und gilt auch nicht für für Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung.

    Darüber hinaus ist eine Einzelerlaubnis beim zuständigen Regierungspräsidium zu beantragen. Dies kostet zwischen 100€ und 300€ und...

    Internetseite Regierungspräsidien BW schrieb:

    Ausnahmen von Betriebsverboten werden nur für Zwecke, die nicht der Sport- und Freizeitgestaltung dienen, erteilt.

    Mal abgesehen davon, dass es bei der Fotografie ja auch auf den MOMENT ankommt (besondere Motive lassen sich selten planen - Bearbeitungszeit 3 bis 4 Wochen) und dass ich nicht für jeden 5 Minuten-Flug 300€ berappeln könnte, hätte ich als Privatperson wahrscheinlich nicht mal die Möglichkeit eine Ausnahme zu erreichen...

    Da stellt sich jetzt natürlich die Frage wie Sport- und Freizeitgestaltung definiert sind, aber wenn ich Aufnahmen für private Zwecke machen möchte, sehe ich das schon als Freizeitgestaltung an...

    Wenn man natürlich nicht mal die Möglichkeit hat (und zu einem moderaten Preis) eine Ausnahme zu erhalten, muss man sich ja nicht wundern, warum so viele die Legalität verlassen.

    In Bayern scheint in der Allgemeinverfügung sogar das Überfliegen von Naturschutzgebieten enthalten zu sein, sofern die zuständige Naturschutzbehörde zustimmt.
    Damit könnte ich mich dann schon sehr viel mehr anfreunden, je nachdem wie sich die Naturschutzbehörde anstellt.

    quadle schrieb:

    Ja die Allgemeinverfügungen sind im allgemeinen nicht für Flüge zur Sport- und Freizeitgestaltung und somit i.a.R. für den gewerblichen Gebrauch gedacht. Aber auch vieles, andere, was wir hier machen ist nicht im Sinne der Sport- und Freizeitgestaltung und fällt somit unter den Zweck, fliegen als UAS.
    Gibt es hier eine belastbare Definition, was unter Sport- und Freitzeitgestaltung fällt und was nicht?

    quadle schrieb:

    Was es bei diesem Ansatz jedoch zu Bedenken gibt, zum einen dass die gewählte Versicherung i.a.R. nur Flugmodelle, und somit den Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung versichert
    Ja, da hast Du natürlich Recht... Das ist dann die nächste Baustelle...

    Warum wird es einem so schwer gemacht sich an Regeln und Gesetze zu halten???