Merkwürdige Interpretation von Grundstück

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    • Merkwürdige Interpretation von Grundstück

      Hi,
      ich dachte mir ich las heut mal wieder den Phantom 4 von der Leine und mache mich auf in ein Waldgebiet. Gesagt geflogen und kaum 5 Minuten in der Luft da kommt doch schnurstracks ein Männlein von der Forstaufsicht und möchte das ich sofort den Flug abbreche.
      Auf meine Frage warum ich denn abbrechen soll erklärt dieser, dass das Waldgebiet ein und jetzt kommtes "privates Bodengrundstück" sei und wenn man hier fliegen will muss mann dies von der Forstverwaltung genehmigen lassen. Die Begündung war auch nicht schlecht weil, es könne ja eine Person im Forst herum laufen und von diesem dürfe ich ja keine Aufnahmen machen wegen des Rechtes am eingenen Bildes.
      Uff, da schlägs di nieder.
      Es ist schon faszinierend hier im Lande wie jeder sein eigener Rechsanwald ist und das Gesetz liest und interpretiert wie er es gerne hätte oder möchte.

      Mein Aufklärungsversuch das es privates Wohngrundstück im Gesetzestext heißt wollte er mir nicht so recht glauben. Er blieb aber in sofern recht freundlich zumal ich den Kopter gelandet hatte und ihm gesagt habe das ich abbreche.

      Das soll hier nur ein kleiner Bericht sein also bitte nicht die Diskussion anfangen über ja und nein und die gesetzlichen Begrifflichkeiten. :)

      Allen Allzeit guten Flug
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Das "Männlein" hat dann Recht, wenn es sich um einen Privatforst handelt (HIER findest Du ein paar davon). Oftmals sind diese Flächen nicht ganz so einfach zu erkennen.
      Der Rest (Recht am eigenen Bild) ist sicher immer wieder ein Thema, rechtfertigt aber allein noch kein "Grounding" auf öffentlichem Grund und Boden.
    • Ich hatte heute in Zons eine Definition von über den Dächern.

      Eine Frau kam schon ziemlich auf Krawall gebürstet und... wer kennt den Satz nicht: Sie wissen das sie das hier nicht dürfen?!


      Ich habe ihr erklärt, das ich so ziemlich genau das Gegenteil weiss. (gut, das waren die ersten 3m Naturschutzgebiet, aber das wusste die nicht :D )

      Sie wusste jedenfalls von der höchsten Inztanz im Universum, dem Ordnungsamt,das ich nicht über den Dächern fliegen dürfte. Alle Hinweise auf die Rechtslage, alle Einwände, das ich doch gar nicht über irgendwelche Dächer geflogen bin halfen nix, denn DAS ORDNUNGSAMT hat das gesagt und deshalb weiss sie das und alles andere ist egal!


      Ich vermute mal -soweit kamen wir nicht, weil die sich plötzlich mit der Schauspieldarbietung eines Anrufes beschäftigte- die hat nachgefragt und man hat ihr korrekt gesagt, das Drohnen nicht einfach über ihr Dach fleigen dürfen. Daraus hat sie gefolgert, das niemand über-> also oberhalb der Höhe ihres Daches fliegen dürfte. Nirgendwo im Universum.

      Wenn ich nicht 3m im NSG Zonser Reihnauen drin gewesen wäre (anders gings nicht) hätte ich selbst mal das Ordnungsamt angerufen, oder besser die Polizei und gemeldet, das ich von einer offenbar psychisch auffälligen Frau sexuell belästigt werde :evil:

      Dann kwatscht mich noch einer an, ob meine Drohne gestern seinen Falken... keine Ahnung, vergewaltigt oder irgendwas, der hatte jedenfalls Angst hätte :S und zu guter letzt stelle ich fest, das ich den Nubsi vom 5D-Stick irgendwo beim rein/rauspacken abgebrochen haben muss. Nubsi aus dem Rucksack geborgen, aber kaputt.


      Man was ein Tag...
    • ramsesp schrieb:

      Das "Männlein" hat dann Recht, wenn es sich um einen Privatforst handelt (HIER findest Du ein paar davon). Oftmals sind diese Flächen nicht ganz so einfach zu erkennen.
      Der Rest (Recht am eigenen Bild) ist sicher immer wieder ein Thema, rechtfertigt aber allein noch kein "Grounding" auf öffentlichem Grund und Boden.
      Verstehe ich jetzt nicht, ist doch kein Wohngrundstück und Grundstücke an sich überfliegen ist ja erlaubt..(nur nicht von dort stsrten und landen ohne Einverständnis)
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..
    • TomTommes schrieb:

      Verstehe ich jetzt nicht, ist doch kein Wohngrundstück und Grundstücke an sich überfliegen ist ja erlaubt..(nur nicht von dort stsrten und landen ohne Einverständnis)
      Ist schon richtig verstanden denn sollte es Privatbesitz sein dann könnte man den Start verbieten aber das ist nicht der Fall weil es sich um Forst des Landes Hessen handelt. Aber mir ging es ja nur um den merkwürdigen Begriff den Er gebrauchte.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel