Formular gesucht

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    • Formular gesucht

      Leider finde ich nichts dazu.
      Gibt es einen Vordruck/Formular auf dem der Betreiber einer Industrieanlage die Annäherung oder den Überflug schriftlich genehmigen kann? Hat jemand sowas?
      Bisher habe ich sowas nicht benötigt, nun jedoch soll ich einen Baumbestand überfliegen, im Auftrag unseres Försters, der leider in der 100 m Sperrzone einer Industrieanlage liegt. Ein kurzes Gespräch mit dem Betreiber ergab das es kein Problem sei, sofern ich keine Bilder oder Filmaufnahmen der Anlage machen würde. Ich würde die Anlage auch gar nicht überfliegen müssen, jedoch würde ich innerhalb der 100 m Zone eindringen, wenn ich den Wald überfliege.

      Also eigentlich kein Problem, jedoch möchte der Betreibe das schriftlich fixieren.

      Ich bin für jeden Ansatz dankbar, könnte mir sowas bestimmt auch selber konstruieren, vermutlich aber mit Fehlern (nicht Rechtschreibfehler) oder würde bestimmt was nicht beachten oder vergessen.
      Deswegen die Frage. Hat jemand damit Erfahrung und eventuell so eine Erklärung?

      Danke schon mal im vorhinein.
      Joerg.
    • Vorschlag:

      Hiermit gestatte ich als Inhaber / Betreiber / im Auftrag der Firma XY Herrn Joerg Goess im Sinne der Luftverkehrsordnung § 21b Abs. 1, Ziffer 3, sich mit seinem Quadrokopter dem Gelände der Industrieanlage ... (Straße, Ort) auf weniger als 100 m zu nähern um (forstwirtschaftliche) Aufnahmen des Nachbargeländes anzufertigen.
      Pusemuckel, den ... / Unterschrift des Industriellen / Unterschrift des Piloten / je eine Ausfertigung für jede Partei.

      Fertig.
      Das Ganze dient ja nur deiner Absicherung. Komplizierter würde ich es nicht machen. Damit ist m. E. dem Vorbehalt der "ausdrücklichen Zustimmung" Genüge getan.

      (Natürlich alles ohne Gewähr, keine Rücknahme)
    • Cuspis schrieb:

      Vorschlag:

      Hiermit gestatte ich als Inhaber / Betreiber / im Auftrag der Firma XY Herrn Joerg Goess im Sinne der Luftverkehrsordnung § 21b Abs. 1, Ziffer 3, sich mit seinem Quadrokopter dem Gelände der Industrieanlage ... (Straße, Ort) auf weniger als 100 m zu nähern um (forstwirtschaftliche) Aufnahmen des Nachbargeländes anzufertigen.
      Pusemuckel, den ... / Unterschrift des Industriellen / Unterschrift des Piloten / je eine Ausfertigung für jede Partei.

      Fertig.
      Das Ganze dient ja nur deiner Absicherung. Komplizierter würde ich es nicht machen. Damit ist m. E. dem Vorbehalt der "ausdrücklichen Zustimmung" Genüge getan.

      (Natürlich alles ohne Gewähr, keine Rücknahme)
      Danke Cuspis, ich werde das noch ein wenig in Form bringen und sehen was der gute Mann sagt. Ich tue mich mit so nen rechtlichen Kram und den Floskeln immer etwas schwer. Denke aber das es genau so gut ist und ich damit rechtlich auf der richtigen Seite bin.
      Danke nochmal
    • Das würde ich nur dann handschriftlich hinzufügen, wenn er absolut darauf besteht.

      Ansonsten bringt man sich unnötig in eine schwierige Position, wenn doch mal am Rande der Aufnahmen etwas von der "Industrieanlage" zu sehen wäre.

      Das kann man nicht immer vollständig verhindern, außerdem wird sie auf einschlägigen Lufbildern (Google, Esri, Bing, Liegenschaftskataster etc.) ohnehin von oben zu sehen sein.



      Und ganz nebenbei: Die Definition von "Industrianlage" ist ja auch etwas schwammig und dehnbar - vielleicht gilt der fragliche Betrieb ja gar nicht als solche, sondern nur als Gewerbebetreib? Da könnte evtl. der Flächennutzungsplan der Gemeinde Auskunft geben. Dann dürfte man dieses "Nichtwohngrundstück" möglicherweise sogar erlaubnisfrei (selbstverständlich in angemessener Höhe) überfliegen.
    • Cuspis schrieb:

      Das würde ich nur dann handschriftlich hinzufügen, wenn er absolut darauf besteht.

      Ansonsten bringt man sich unnötig in eine schwierige Position, wenn doch mal am Rande der Aufnahmen etwas von der "Industrieanlage" zu sehen wäre.

      Das kann man nicht immer vollständig verhindern, außerdem wird sie auf einschlägigen Lufbildern (Google, Esri, Bing, Liegenschaftskataster etc.) ohnehin von oben zu sehen sein.



      Und ganz nebenbei: Die Definition von "Industrianlage" ist ja auch etwas schwammig und dehnbar - vielleicht gilt der fragliche Betrieb ja gar nicht als solche, sondern nur als Gewerbebetreib? Da könnte evtl. der Flächennutzungsplan der Gemeinde Auskunft geben. Dann dürfte man dieses "Nichtwohngrundstück" möglicherweise sogar erlaubnisfrei (selbstverständlich in angemessener Höhe) überfliegen.

      Der "Betrieb" wird in allen gängigen Apps als Industrieanlage mit den entsprechenden Auflagen aufgeführt. Ich werde aber mal sehen was die Gemeinde dazu sagt.
      Da das Waldgrundstück eigentlich gegenüber liegt, ist es fast unmöglich davon Aufnahmen zu fertigen, da ich ja nur bis auf max 60 m an das Gelände herankomme, das Gelände parallel entlang fliege und nur nach unten filme. Werde das aber vorher eh checken.
      Was mir noch eingefallen wäre, ist eine Gültigkeit der Gestattung, ich dachte an sowas wie 4 Wochen, einmal um das richtige Flugwetter ab warten zu können, bzw nicht unter Zeitdruck zu geraten und "Ihm" die Sicherheit zu geben das er nicht ewig damit rechnen muss, das ich da rum fliege. Sollten weitere Überflüge zu einem späteren Zeitpunkt not wendig sein, müsste ich halt nochmal vorsprechen.