Drohnen unter 250gr an die man eine Kamera befestigen kann? Drohnen bis 2Kg die das können?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohnen unter 250gr an die man eine Kamera befestigen kann? Drohnen bis 2Kg die das können?

      Hallo.

      Ich frage mich, gibt es Drohnen unter 250gr, an die man eine kleine Wärmebildkamera und das nötige Smartphone befestigen könnte?
      Evtl. 40gr die Kamera, und was ein Smartphone wiegt. Es gab mal 95gr. ein "Kazam Tornado 348".
      Wäre in dem Fall eine Last von 135gr. Keine Ahnung was das leichteste Smartphone ist bzw. war.

      Wenn es da gar nichts gibt, dann 250gr bis 2Kg?
      Ich will mir jetzt nichts konkret kaufen, aber es mal wissen.
    • Beziehst Du Dich auf die 250g-Grenze, ab wann man sich an bestimmte Regelungen halten muss, dann beziehen sich diese 250gr auf das gesamte Abfluggewicht. Möchtest Du da dann 135g anhängen, dann darf der restliche Kopter nur noch 115g wiegen. Ich glaube daraufhin dürfte sich Deine erste Frage von selbst beantworten. Warum möchtest Du überhaupt das SmartPhone mit anhängen?
    • quadle schrieb:

      Warum möchtest Du überhaupt das SmartPhone mit anhängen?
      Geiz ist geil und es gibt halt billige Taugenix-Wärmebildkameras zum Anstecken an's Smartphone, die standalone nicht funktionieren...

      Und der Kopter, der in dieser Gewichtsklasse sogar mehr als sein eigenes Gewicht noch als Nutzlast bei noch akzeptabler Flugzeit mitnehmen kann, den gibt es natürlich nicht...

      Gruß Gerd
    • @ quadle

      Das stimmt natürlich, in der Schnelle nicht an so etwas Selbstverständliches gedacht.



      @ GerdST

      Was soll denn diese aggressive Art?
      Wenn Experten heute von "Verrohung der Gesellschaft" reden, dann meinen die nicht nur Menschen die Menschen in den Rücken die Treppe runter treten, sondern auch so etwas. Wollte Ich nur mal gesagt haben :) ...

      Hier geht es nicht um irgendwelchen billigen Chinakram (keinerlei Produkterwähnung oder Hinweis in die Richtung), sondern um FLIR-Technik.
      Ist das "Geiz ist Geil"?
      Gibt es No-Name-Kameras mit USB für ans Smartphone, oder war das nur eine Behauptung aufgrund fehlenden Wissens zu solchen Kameras?
      Es gibt scheinbar teurere FLIR mit Bildschirm, die können weniger. Zur Videoaufnahme muss man aber auch die über USB an ein Smartphone anschließen. Dann wiegt es noch mehr.
      Allerdings bietet FLIR z.B. Flir One Pro selbst für €479 an. Im freien Handel sind es €270.
      Ich will auch Video damit aufnehmen können. An einer Drohne fehlt sonst eh die Möglichkeit gezielt den Auslöser auf einem Smartphone zu drücken.
      Allerdings ist das nicht der Grund auch Videos machen zu wollen.

      @ GerdST, was kostet denn aktuell eine hierfür geeignete Wärmebildkamera?
      Und nein, Ich WIll damit keine professionellen Aufnahmen von Gebäuden für andere Menschen machen.

      Aber Ich bin absolut ernsthaft an einer Produktempfehlung interessiert.
      Evtl. gibt es eine gebrauchte Stand-Alone-Wärmebildkamera die bessere Bilder und Videos liefert, und auch von Größe und Gewicht Normal-Drohnen-tauglich ist.
      Soll Ich eine 2,1Kg schwere FLIR T1020 für an die 45.000 kaufen?
      Ja, 1024x768 echte IR-Auflösung ist viel mehr als 160x120, aber die kostet auch das über 160-fache.
      Und den Wert von zwei bis fünf normalen Neuwagen an einer Drohne die nur von der Luft gehalten wird, *gulp*.
      Und was das Smartphone angeht, hier reicht JEDES Smartphone (auch Billig-China-Zeug, durch Android hat man zumindest kein eigenes Murks-System) oder wenn es das noch gibt Android-Player (ohne Telefon-Funktion) etc..

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      Ich habe wenn Ich mich umschaue technisch eigentlich nur Markenprodukte (ist mir bei Kleidung aber egal, die kaufe Ich auch gerne aus den Kleinanzeigen) wo es drauf ankommt.
      TV von Sony, und wenn sich z.B. ein LG 65 C8 findet, dann LG. Aber der darf dann auch €1200 kosten...
      Smartphone nach Note 3 und 4 mal ein Note 8... Kann man für knapp über 200 kaufen. Mit 512GB auch für 230...

      Als Powerbank PowerCore II 20.000 von Anker. Ein gutes Beispiel, bei Powerbanks kann man ja auch billig(er) kaufen.
      Allerdings waren es zwei Gebrauchte für 35 Euro. Und im Laufzeittest mit Vive mit TPCast praktisch die vollen 5,25h die man auch in einem Test des TPCast findet.
      Also quasi 100% Kapazität. Auch die Ladedauer passt sehr genau zu Testwerten der Powerbank in Artikeln, habe es gestoppt.

      Oder nehmen wir eine Yamaha Giggle. Würde damit gerne die €100-Peugeot Buxy mit 3,85l/100km (wenn man ohne Unterbrechung auf der Landstraße den Tank leer fährt) ersetzen. €100 gezahlt, aber €250 wert. Weil sie unruhig lief und aus ging. Vergaser ins Ultraschallbad, und sie läuft und läuft und läuft...
      Wenn die oft für 1400, 1500, 1700, 1900 oder mehr in den Kleinanzeigen drin sind, warte Ich auf den Nächsten für €800. Wenn Ich sie dann selbst mal verkaufen wollte, wäre das wahrscheinlich ohne Verluste.
      Ach ja, "Geiz" ist da insofern auch beteiligt, als dass Ich hoffen kann damit auf längerer Strecke 1l/100km zu schaffen... Aber wohl ziemlich sicher unter 2l.

      VR-Brillen nutze Ich auch keinen 3DOF/LCD-Mist ohne Controller.
      Alles gebraucht günstig gekauft und teilweise wieder verkauft. Rift DK2, dann vor 3 Jahren Vive (für die Ich heute noch annähernd bekäme was Ich damals gezahlt habe), dann Pimax 5K XE, und weil zum halben Gebrauchtpreis als Auktion mit angeblichem Schaden (der Vornutzer hatte wohl "Gelbe Punkte" auf der Netzhaut, und nicht auf dem Display wie der Händler es angab) die Oculus Quest... Könnte Ich für den doppelten Preis verkaufen, wenn ich wollte...


      Und warum für einen Kleiderschrank bezahlen, wenn es bei Ebay-Kleinanzeigen genug "zu verschenken" gibt.
      Auch sehr gutes Zeug. Seht mal hier in der Region Erftstadt bis Düsseldorf rein. Irgendwo da ein ganzes Schlafzimmer in dunklem lackglänzendem Holz, alles passt zusammen (identisches Design), Bett, Nachttische, Kleiderschrank...
      Und jetzt sollte es eh Ersatz für den Schrank in weniger gutem Zustand für den Waschkeller sein.

      Oder vor Jahren, 11m 80cm tiefes Schwerlastregal der Bundeswehr für Ich glaube 150 Euro.

      Oder eine 70er Marken-Sitzgruppe (Ich glaube 5 Sofas und eine Art Schemel) von Cor für €1,50.
      Hatte mich interfamiliär noch selbst überboten, weil Ich befürchtete der könnte sonst die Auktion abbrechen (womit er der Schurke gewesen wäre)...
      Also 50 Cent mehr bezahlt als theoretisch nötig...
      Ein 9m-Teleskopmast (4 einfache Elemente, keine Mechanik etc.) von Kathrein für €1...
      Wenn Ich mich umsehe ist das meiste Ebay oder Ebay-Kleinanzeigen. Selbst verkaufe wegen dem "Zehnten" den man als Privatverkäufer zahlt, nichts mehr auf Ebay. Nur noch Ebay-Kleinanzeigen.
      Und irgendwann bekomme Ich auch den guten Preis im eher oberen Bereich bei Ebay..


      Ist es "Geiz ist geil", wenn man keinen Mercedes Minivan (kenne da nicht mal einen Namen, haben die überhaupt einen, scheinbar erst seit kurzem...), sondern das Original Grand Voyager von Chrysler kauft.
      In den Papieren steht sogar noch DAIMLER-Chrysler ;) . Und im Navi nur Mercedes-Werkstätten.

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      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Tobias Claren ()

    • @Tobias Claren: Jetzt mal nicht gleich den großen Knüppel rausholen nur weil einem die Antwort nicht passt. Sieht man Deine Anfrage als ersten Post hier im Forum einmal genauer an, so kann man genau auf die angesprochene Mentalität kommen.

      Eine Wärmebildkamera vom Typ FlirOne mit einem SmartPhone an einen Kopter zu hängen ist zwar erst einmal eine Idee wird jedoch kaum Praktikabel sein noch den von Dir erwogenen Einsatzzweck abdecken. Ich habe selbst etwas Erfahrung mit der ersten Generation der FlirOne und muss sagen, dass diese bereits unter idealen Bedingungen für eine genaue Wärmebeurteilung nicht zu gebrauchen ist. Man kann damit allenfalls Unterscheidungen zwischen einer kälteren und einer wärmeren Region erkennen. Die Temperaturangaben sind allenfalls Näherungswerte jedoch nicht belastbares. Kein Sachverständiger wird darauf zurückgreifen.


      Mir sind jetzt drei Einsatzzwecke für den Einsatz von Wärmebildkameras an Drohnen bekannt.

      - Gebäudebeurteilung: Um die oben angegebene Wärmebrücken an Gebäuden von Außen zu erkennen. Diese sind jedoch oftmals sehr kleinflächig, dass man mit einer FlirOne doch sehr nah heran müsste um auch solche kleinen Bereiche ausfindig machen zu können. Das jedoch ist dann mit einer Drohne schon fast nicht mehr möglich.

      - Die Rehkitzrettung: Um ein Feld in den frühen Morgenstunden abfliegen zu können, müsste die Flugzeit deutlich über der einer üblichen 250gr-Klasse von 8-10 min. liegen. Dazu kommt, dass auch hier die FlirOne wg. Ihrer geringen Auflösung doch rel. niedrig in geringer Geschwindigkeit über das Feld fliegen müsste.

      - Personensuche: Hier ist in aller Regel das Gebiet nochmals deutlich größer, warum sich die Angaben zur Rehkitzrettung nochmals erweitern.

      Klar gibt es im industriellen Bereich noch weitere Anwendungsfälle wo zum Bsp. im Freileitungsbau Wärmequellen erkannt werden sollen. Aber auch hier gilt dasselbe wie bei der Gebäudebeurteilung nur das solche Ergebnisse i.a.R. auf Sachverständigenniveau belastbar sein müssen was wiederum den Einsatz einer solchen FlirOne ausschließt.

      Auch wenn die One vom Marktführer Flir stammt so ist der Einsatzbereich auch ausschließlich im Privatbereich zu suchen um auch mal am Grill die Hitzeentwicklung erahnen zu können.

      Hinzu kommt, dass das von Dir angesprochene Konstrukt keinerlei Stabilisierung erfährt. Heißt soviel, zum einen kann die Kamera nicht separat auf das Objekt ausgerichtet werden aber auch sämtliche Bewegungen und Vibrationen der Drohne übertragen sich auf die Aufnahmen. Weiters weist Du während dem Flug überhaupt nicht, was Du eigentlich aufnimmst.


      Im Drohnenbereich haben sich um unteren Preissegment zwei Modelle etabliert. Zum einen ist da die Mavic 2 Enterprise Dual Link zur DJI Webseite zu nennen. Auch hier hängt unten eine Flir dran die in der Auflösung sehr begrenzt ist.

      Darüber hinaus gibt es noch von Yuneec den Thyphon H und Thyphoon H520 wo man ebenfalls eine Flir basierende Wärmebildkamera CGOET anhängen kann.


      In beiden Fällen hast Du den Vorteil, dass die Wärmebild- Normalbildkamerakombination an einem 3-Achs-Gimbal hängt. Das heißt alle Flugbewegungen und Vibrationen werden ausgeglichen und Du kannst die Kamera auf das gewünschte Objekt vertikal ausrichten, bei der Thyphoon H/H520 sogar unabhängig von der Drohenenausrichtung in horizontaler Richtung. Letzteres ist jedoch nicht so zwingend wie die vertikale Ausrichtung, da die Drohne selbst wegen der Fluglage da nicht positioniert werden kann. Also zum Beispiel keine Aufnahme von oben auf ein Haus/Feld ohne dass die Kamera an der Drohne neu ausgerichtet werden muss.

      Weiterer großer Vorteil dieser Modelle, dass Bild wird Live zu Dir als Steuerer übertragen. Damit kannst Du dann noch während des Fluges beurteilen ob die Aufnahmen etwas geworden sind.

      Es gibt mit Sicherheit noch weitere Modelle die mit Wärmebildkameras ausgestattet werden können und dann auch noch höhere Auflösungen und entsprechende Einsatzzwecke bieten. Da geht es aber nochmals in ganz andere Preisregionen. Sieht man schon mal wo sich die Preis der genannten Modelle befinden und schaut sich Dein eingangs aufgezeigten unpraktikablen Ansatz an, kann man auch recht schnell auf die von Dir implizierte „Geiz ist Geil“-Mentalität schließen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Hallo,
      zum Thema Wärmebildkamera habe ich mir auch schon Gedanken gemacht.
      Nur:
      am deutlichsten sieht man etwas, wenn der Temperaturunterschied hoch ist. Wärmebrücken am Haus im Winter und bei Nacht.
      Wann soll ich nicht fliegen und wann darf ich nicht fliegen?
      Nachts im Winter
      cu Jürgen

      Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte....
    • Ich glaube Ich habe keinen Einsatzzweck genannt :) .
      Soll Ich ihn nennen? Da wäre Ich nicht der Erste...
      Der Zweck löst bei einigen Menschen aggressive Reaktionen aus, es gibt da richtiggehende Verhetzung und Trolle.
      Sogar einen Deutschen Verein der das bekämpft. Aber dessen Gründer und Ex-Mitglied hat einen soziologischen Fachaufsatz über den Verein geschrieben... Die haben den rausgeschmissen, nachdem er den Aufsatz veröffentlicht hat. Man nennt den dummen Bürger sogar "Schafe"...
      Was Ideologie und Ziele (Beeinflussung von Menschen, auch vorsätzlich mit Fakenews, Beeinflussung der Politik und Gesetzgebung) angeht (die der Gründer aber nicht im Sinn hatte) vergleichbar mit z.B. Scientology.
      Und NEIN, es ist nicht illegal und auch nicht illegitim bzw. moralisch fragwürdig...


      Ich brauche auch keine Temperaturangaben. Sie sind sicher nicht uninteressant, aber sie sind auch nicht wichtig.


      Am Grill reicht ein einfaches Pyrometer ;) .


      Weiters weist Du während dem Flug überhaupt nicht, was Du eigentlich aufnimmst.

      Evtl. kann man über WLAN das Bild des Smartphone an ein Smartphone am Boden übertragen.
      Z.B. mit Teamviewer. Wie gut das geht ist eine andere Sache.
      Ich kann auf mein Note 8 von PC über Teamviewer zugreifen.
      Müsste auch von einem anderen Smarthone aus gehen, habe Ich noch nicht versucht.
      Notfalls müsste man z.B. eine Mini-Fumnkkamera zusätzlich anbringen.
      Es gibt ja schon "ewig" sehr kleine analoge 2,4Ghz-Kameras
      Dass deren Bild leicht abweichen kann, ist eine andere Sache.
      Aber für "ungefähr" wäre das eine Möglichkeit.

      Ich nehme an solch spezielle Drohnen die fertig mit Wärmebildkamera ausgestattet sind, sind teurer als eine 08/15-Drohne mit Flir One und "altem" Smartphone. Bzw. gebrauchter Drohne mit Stabilisierung plus gebrauchtes Smartphone und Flir One.



      Mich interessierte das einfach mal generell. Sehr gut möglich dass Ich zumindest in nächster Zeit keine Drohne kaufe.
      Oder auch bei so einer Aktion (die auch noch nicht fest geplant ist) das Teil nur in der Hand halte.

      Es ist nicht immer "Geiz", wenn man darüber entscheidet ob sich etwas lohnt.
      Wenn jemand professionelle Aufnahmen zur Beurteilung von exakten Temperaturen gewerblich machen will, kann man hier "Geiz" erwähnen.
      Aber das ist für mich 100% "Privatvergnügen". Auch für den Fall dass Ich das auf YouTube hochlade und an einer Monetarisierung ein paar Euro verdienen würde.
      Dazu kommt ja noch der Punkt dass es nicht zwingend nötig ist. Aber eben auch nicht schlecht. Ich hätte da auch noch eine TOF-Kamera, aber die ist zusammen mit dem nötigen PC bzw. Notebook dann doch etwas groß ;) um sie unter eine Drohne zu hängen. Das mag evtl. seltsam klingen wegen dem Krach einer Drohne, aber auch ein Audiorekorder an den statt eines Mikrofon eine Spule (wie die mit Saugnapf die man früher für Aufnahmen/Lauthören am Telefon nutzte) steckt wäre denkbar...
      Zusätzlich hat man mit so einer Drohne natürlich noch die Möglichkeit normale Videoaufnahmen als Ergänzung eines Videos zu machen.
      Denn die Wärmebildaufnahme wäre Teil eines Videos dass man als dokumentarisch bezeichnen könnte.



      @ gsezz

      Gilt Nachts generell ein Flugverbot?
      Gibt es dazu genaue Texte? Denn wenn man die nicht kennt, können einem örtliche Polizisten oder absolut nicht unparteiische Bürgermeister etc. die einen da nicht haben wollen (gar nicht mal wegen der Drohne) ja alles erzählen.
      Z.B. Nachts in einem Wald, der aber kein Naturschutzgebiet ist.
      Ich weiß nicht, ob das am Tag überhaupt Sinn macht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Tobias Claren ()

    • skyscope schrieb:

      es gibt generell ein Flugverbot bei Nacht, § 21a LuftVO, Abs. 1, Satz 5.
      ähm, will jetzt nicht kleinlich sein und wir meinen denke ich schon das gleiche aber drückt der zitierte Paragraph tatsächlich ein generelles Verbot aus?

      Ich hatte den dort formulierten Text " ... Der Betrieb ... bedarf der Erlaubnis ... bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012. ..." in dem Sinne interpretiert ist dass es a) nicht generell verboten ist aber b) der genannten Erlaubnis bedarf (und dass diese c) in der Praxis stark reglementiert ist da d) an div. Voraussetzungen geknüpft ist)

      Egal, in der Praxis läuft's auf's gleiche raus :)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • B69 schrieb:

      Tobias Claren schrieb:

      Gilt Nachts generell ein Flugverbot?
      nein, aber es ist seeeeeehr stark reglementiert und eingeschränkt, siehe z.B. drohnen-forum.de/index.php/Thr…C3%25A4mmerung#post101361...
      Na ja, der Link von @B69 zu einem Beitrag von @skyscope ist schon recht alt und die Ausführungen betreffen die Situation vor der neuen Drohnenverordnung aus April 2017.

      Seitdem Gilt, dass alle Flüge bei Nacht durch die jeweilige Landesluftfahrtbehörde erlaubnispflichtig sind.

      LuftVO §21a schrieb:

      Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

      § 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen


      (1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:

      ...

      5. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012.

      Per Definition erstreckt sich die Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der DVO 923/2012 zwischen der bürgerlichen (blauen) Stunde am Abend und der bürgerlichen (blauen) Stunde am Morgen. Da gibt es je nach Ort und Jahreszeit unterschiedliche Zeiten. Am besten können diese mit Apps wie LunSolCal oder Sun Surveyer für den aktuellen Tag und Ort entnommen werden. Wer sicher gehen möchte fliegt nur innerhalb dem Zeitraum von einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang. Sonnenauf- bzw. Sonnenuntergang läßt sich meist einer Wetterstation, der Wetterapp oder einem lokal gültigen Kalender entnehmen.

      Für das fliegen bei Nacht braucht es also immer einer Aufstiegserlaubnis welche in aller Regel auch eine Beleuchtung des Fluggerätes nach genannter DVO erfordert. Also als privater Pilot in Deutschland fast nicht zu bekommen. Aber in den genannten blauen Stunden lassen sich m.E. auch schon geniale Bilder mit Abendstimmung herstellen.
    • MrSpok schrieb:

      Der Verwendungszweck ist nicht relevant. Du kannst auch mit einer Phantom 4 spielen.
      Ich weiß...

      In Österreich ist alles unter 250 g als Spielzeug deklariert und, wenn man eine gewisse Höhe nicht übercshreitet (natürlich Gewichtsabhängig ; 79 Joule Regel) dann auch diese. Sprich bei meiner Anafi kann ich überall fliegen als "Spielzeug" wenn ich unter 25m bleibe... da gibt es auch kein NFV....

      CIAO

      Mad
    • B69 schrieb:

      skyscope schrieb:

      es gibt generell ein Flugverbot bei Nacht, § 21a LuftVO, Abs. 1, Satz 5.
      ähm, will jetzt nicht kleinlich sein und wir meinen denke ich schon das gleiche aber drückt der zitierte Paragraph tatsächlich ein generelles Verbot aus?

      @B69, ist etwas, das einer Erlaubnis bedarf, erlaubt oder verboten? ;) Aber rechtlich müsste es "grundsätzlich" heißen, weil Ausnahmen möglich sind, da hast Du schon Recht.


      Madgordon schrieb:

      Gilt das auch für "Spielzeug"?
      In Deutschland ja, es wird in der LuftVO grundsätzlich ;) nicht zwischen "Spielzeug", also Gewicht unter 250 g, und "normalen" Drohnen unterschieden.

      Wenn Ausnahmen für leichte Drohnen gemacht werden, steht es dabei. Betrifft aber in der LuftVO nur die "Wohngrundstück-Regelung und das Fliegen auf Sicht via FPV i.V.m. sonstigen Auflagen, sowie in der LuftVZO die Kennzeichnungs-Regelung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      @B69, ist etwas, das einer Erlaubnis bedarf, erlaubt oder verboten? Aber rechtlich müsste es "grundsätzlich" heißen, weil Ausnahmen möglich sind, da hast Du schon Recht.
      ja, ich war beim Unterschied zwischen dem absoluten Verbot und dem relativen Verbot (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) ... ist aber jetzt Haarspalterei und läuft im oben genannten Fall in der Praxis aufs gleiche raus :)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!