Guten Morgen,
auch wenn ich mich für rechtlich nicht als unwissend halte, frage ich lieber mal nach.
Bei uns in der Nähe wird zurzeit eine neue Pipeline gebaut.
Dafür wird auf mehreren Kilometern eine relativ breite, aber flache, Grube ausgehoben, was natürlich auf dem Land aussieht wie eine riesige Narbe.
An sich also ein schönes oder zumindest interessantes Motiv!
Nun meine Frage: Darf ich über die Baustelle fliegen?
Absperrmaßnahmen gibt es wenn überhaupt nur an den Kreuzungspunkten mit Straßen, auf den Feldern kann man theoretisch hindernislos in den Bereich gelangen.
Interessant wäre hier natürlich nicht nur eine grobe Übersichtsaufnahme, sondern beispielsweise auch eine Aufnahme der arbeitenden Bagger von oben.
Und hier frage ich mich, ob der niedrige Überflug (20 - 30m) erlaubt ist. Eine Gefährdung oder Behinderung der Baumaßnahmen muss natürlich vorausgesetzt sein.
Ich persönlich wüsste nichts gegenteiliges, solange ich mich natürlich an alle anderen Auflagen halte, die es ja vorher auch schon gab.
Mit freundlichen Grüßen
auch wenn ich mich für rechtlich nicht als unwissend halte, frage ich lieber mal nach.
Bei uns in der Nähe wird zurzeit eine neue Pipeline gebaut.
Dafür wird auf mehreren Kilometern eine relativ breite, aber flache, Grube ausgehoben, was natürlich auf dem Land aussieht wie eine riesige Narbe.
An sich also ein schönes oder zumindest interessantes Motiv!
Nun meine Frage: Darf ich über die Baustelle fliegen?
Absperrmaßnahmen gibt es wenn überhaupt nur an den Kreuzungspunkten mit Straßen, auf den Feldern kann man theoretisch hindernislos in den Bereich gelangen.
Interessant wäre hier natürlich nicht nur eine grobe Übersichtsaufnahme, sondern beispielsweise auch eine Aufnahme der arbeitenden Bagger von oben.
Und hier frage ich mich, ob der niedrige Überflug (20 - 30m) erlaubt ist. Eine Gefährdung oder Behinderung der Baumaßnahmen muss natürlich vorausgesetzt sein.
Ich persönlich wüsste nichts gegenteiliges, solange ich mich natürlich an alle anderen Auflagen halte, die es ja vorher auch schon gab.
Mit freundlichen Grüßen