Hallo und guten Tag,
ich bin verwirrt. Nach dem Studium der neuen EU Verordnung bin ich bezüglich der Immobilienfotografie mit bestehenden, also alten Drohnen verwirrt. Wohlwissend, dass die jeweiligen nationalen Rechtsverordnungen noch kommen.
Mein Problem, an dem ich gerade gedanklich nicht weiterkomme:
Ich habe eine Bestandsdrohne, Variante A eine Mavic Pro, Variante B eine Inspire 1. Auftrag: Immobilienfotografie innerorts (ohne Sonderfälle wie Bundesstraßen, Krankenhäuser, Flughäfen, kontrollierte Flugräume etc.).
Alte, also bestehende Drohnen haben per se erstmal keine Klassifikation gem. neuer EU Verordnung. Nun gibt es die Regel, dass Drohnen, die vor dem 1.7.2022 in Verkehr gebracht wurden, in der offenen Kategorie in beiden Fällen (A und B weil beide >250g) in die Unterkategorie A3 fallen.
Erlaubte Flugmanöver in A3 sind aber beispielsweise nur Flüge mit Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebäuden.
Wie soll man da noch sinnvoll Fotos machen?
Was wären die Lösungen? Nicht in der offenen Kategorie fliegen und stattdessen eine Standardprozedur in der "speziellen" Kategorie? Was bedeutet das für die Genehmigung und Pilotenqualifikation?
Eine nachträgliche Einsortierung in die (eigentlich korrekte) Klasse C1 bei Variante A bzw. C2 bei Variante B ist sicher nicht möglich, da beiden Drohnen die Fernidentifikation fehlt...
Fazit: wie macht Ihr das weiterhin mit Immobilienfotos?
vG, Ansgar
ich bin verwirrt. Nach dem Studium der neuen EU Verordnung bin ich bezüglich der Immobilienfotografie mit bestehenden, also alten Drohnen verwirrt. Wohlwissend, dass die jeweiligen nationalen Rechtsverordnungen noch kommen.
Mein Problem, an dem ich gerade gedanklich nicht weiterkomme:
Ich habe eine Bestandsdrohne, Variante A eine Mavic Pro, Variante B eine Inspire 1. Auftrag: Immobilienfotografie innerorts (ohne Sonderfälle wie Bundesstraßen, Krankenhäuser, Flughäfen, kontrollierte Flugräume etc.).
Alte, also bestehende Drohnen haben per se erstmal keine Klassifikation gem. neuer EU Verordnung. Nun gibt es die Regel, dass Drohnen, die vor dem 1.7.2022 in Verkehr gebracht wurden, in der offenen Kategorie in beiden Fällen (A und B weil beide >250g) in die Unterkategorie A3 fallen.
Erlaubte Flugmanöver in A3 sind aber beispielsweise nur Flüge mit Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebäuden.
Wie soll man da noch sinnvoll Fotos machen?
Was wären die Lösungen? Nicht in der offenen Kategorie fliegen und stattdessen eine Standardprozedur in der "speziellen" Kategorie? Was bedeutet das für die Genehmigung und Pilotenqualifikation?
Eine nachträgliche Einsortierung in die (eigentlich korrekte) Klasse C1 bei Variante A bzw. C2 bei Variante B ist sicher nicht möglich, da beiden Drohnen die Fernidentifikation fehlt...
Fazit: wie macht Ihr das weiterhin mit Immobilienfotos?
vG, Ansgar