Luftrecht

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    • Heute früh wurde in Norddeutschland in den Regionalnachrichten folgende Meldung verbreitet: Gesternabend (06.01.2014) haben Anwohner die Flugsicherung Bremen angerufen, weil sie in der Nähe des Flughafens ein unbemanntes Flugobjekt gesehen haben, vermutlich einen Multicopter oder Ballon. Die Flugsicherung konnte mittels Fernglas ein zeitweise beleuchtetes Flugobjekt ausmachen aber nicht eindeutig identifizieren. Daraufhin hat Flugsicherung hat den Flugverkehr gesperrt und zwecks Klärung einen Polizeihubschrauber alarmiert. Die Hubschrauberbesatzung konnte im Beobachtungsgebiet nichts außergewöhnliches mehr feststellen, die Sperrung wurde nach 2 Stunden wieder aufgehoben.
      Die Vermutung liegt nahe, dass jemand rechtsunkundig, ignorant oder leichtfertig, Reichweite und Flughöhe seines neuen Quadrocopters (Weihnachtsgeschenk) mal ausprobiert hat. Auch im Forum sind Reichweite und max. Flughöhe ein beliebtes Thema.

      Wer seinen Multicopter in den eigenen vier Wänden oder seinem Grundstück in Baumwipfelhöhe fliegt, um Luftaufnahmen nur für den Privatgebrauch zu machen, - kann das unbekümmert tun, ohne sich um eine Haftpflichtversicherung, Persönlichkeitsrechte Dritter oder sonstige Genehmigungen zu kümmern.

      Oberhalb 150 m über Grund (Sicherheitsmindesthöhe) gilt Luftrecht: Piloten müssen eine gültige Lizenz haben, Luftsportgeräte/ Luftfahrzeuge müssen zugelassen sein. Es gelten Sichtflugbedingungen, (Ausweichregeln, Abstand zu anderen Luftfahrzeugen, Hindernissen, Wolken ect.)

      Modellflugzeuge siehe: rc-network.de/magazin/artikel_…-0001/art_02-0001-00.html und
      mikrokopter.de/ucwiki/ModellflugRecht .

      Modellsegelflugzeuge und motorgetriebene Modellflugzeuge sind eigenstabil, bei Ausfall des Antriebes haben sie einen Gleitwinkel von 10:1 (Motor) bis 50:1 (Segelflug). Drehflügler (Helicopter, Multicopter) fallen wie ein Stein vom Himmel, wenn der Antrieb ausfällt.

      Wer seinen Multicopter außer Sicht, über bewohntem Gebiet, Menschenansammlungen, in einer Kontrollzone betreibt, handelt verantwortungslos, geht ein hohes Risiko ein und sollte nicht darauf vertrauen dass seine Haftpflichtversicherung Vermögens- oder Personenschäden regelt.

      mfG Fliegerschmidt
      =============
      Edit Admin: Übersicht zu dem Thema:
    • fliegerschmidt schrieb:

      Wer seinen Multicopter in den eigenen vier Wänden oder seinem Grundstück in Baumwipfelhöhe fliegt, um Luftaufnahmen nur für den Privatgebrauch zu machen, - kann das unbekümmert tun, ohne sich um eine Haftpflichtversicherung, Persönlichkeitsrechte Dritter oder sonstige Genehmigungen zu kümmern.


      Fliegt man draussen mit ein RC-model ist eine modellflug versicherung pflicht in Deutschland.
      In der haftpflicht ist modellflug nicht mehr mit versichert.

      Mfg Johan
      Strobo,s bastler und Modellflieger
    • Ich denke das ist wie bei uns in Österreich Bundesrecht.
      Und ich glaube nicht, das diese Behörde Flugplatzgenehmigungen für Modelle zum fliegen über 150 m Höhe erteilt.
      Da handeln sie gegen das eigene Luftrecht.

      In keiner ICAO-Luftfahrtkarte ist ein Modellflugplatz eingezeichnet. Also kann ein Pilot (General Aviation) auch keine Ausweichrouten fliegen bzw. erhält dadurch keine Warnung..

      Ich habe den Aeroclub NRW schon angeschrieben und um Aufklärung gebeten. Bin mal gespannt.

      LG

      Gerhard
    • Für flugmodellen gibt es algemeine regeln die angepasst können werden für der ort wo der modellflugplatz ist.

      aeroclub-nrw.de/pdf/modellflug und hoehe.pdf

      Für drohnen : rc-quadrocopter.de/was-darf-ic…it-meiner-drohne-ein-faq/

      Mfg Johan
      Strobo,s bastler und Modellflieger
    • Es ist leider richtig, Modellflugplätze sind in der ICAO Karte nicht ausgewiesen und so für Piloten der allgemeinen Luftfahrt nicht zu erkennen.

      Auf vielen Flugplätzen ist Modellflug in Absprache mit der Flugleitung zugelassen, dort darf dann auch nach Absprache in Höhen bis 300m Modellflug praktiziert werden. Anfliegende Piloten von Leichtflugzeugen werden dann, wenn Modellflug aktiv ist, über Funk informiert.

      Im Regelfall darf der allgemeine Luftverkehr davon ausgehen, dass im Luftraum oberhalb 150m kein genehmigter Modellflug stattfindet. Wenn die zuständige Luftfahrtbehörde für eine kurze begrenzte Zeit Modellflug bis 300m genehmigt, werden die Platzkoordinaten und der Zeitraum mehrere Wochen vorher in den „Nachrichten für Luftfahrer“ veröffentlicht.

      Vor einigen Jahren hatte ich mit meiner Kitfox in 500m Höhe eine gefährliche Begegnung mit einem Modellflugzeug, das Ding tauchte etwa 200-300m vor mir plötzlich auf. Es ist nichts passiert, ich bin rechtwinklig ausgewichen. Nach der Landung habe ich im Autoatlas nachgesehen, - in dem besagten Gebiet gab es keinen Modellflugplatz.

      mfG. Fliegerschmidt
    • Verständigung über Veranstaltungen mit vorheriger Veröffentlichung per NOTAM (notice to airman) sind OK, da jeder Pilot bei der Flugplanung zum lesen verpflichtet ist.

      Aber:

      Im unkontrollierten Luftraum G benötigt man (leider) keinen Funk und kann daher auch nicht in jedem Fall gewarnt werden.

      Wie soll das dann mit den 300 m über den Modellflugplätzen funktionieren ?

      LG

      Gerhard
    • Hallo Gerhard,

      Funk wird schon benötigt, es kommt darauf an wer sich im Luftraum G bewegt, ohne Funk läuft bei Segelflugzeugen, UL und in der E-Klasse nichts. Wer einen Flugplatz anfliegt meldet sich immer per Funk an. Wenn auf dem Flugplatz zur Zeit Modellflug bis 300m stattfindet wird er auch darüber informiert.

      Ausschließliche Modellflugplätze können nicht per Funk (auf welcher Frequenz denn auch) informieren ob z.Z. Modellflug bis 300m stattfindet, deswegen ist für den allgemeinen Luftverkehr davon auszugehen dass auf Modellflugplätzen, die leider nicht in der ICAO Karte vermerkt sind, auch kein legaler Modellflug >150m stattfindet.

      mfG Fliegerschmidt
    • Bezüglich Haftpflichtversicherung

      Plotterwelt hat recht, die Privathaftpflicht wird ganz bestimmt nicht den Schaden regulieren, wenn man mit seinem RC- Multicopter die Solaranlage oder das Wintergartendach eines Nachbarn beschädigt hat.

      Eine Haftpflichtversicherung für Flugmodelle wird einen Schaden auch nicht regulieren, wenn man seinen Multicopter grob fahrlässig fliegt: d.h. oberhalb 150m, außer Sicht oder über bewohntem Gebiet.

      mfG. Fliegerschmidt
    • Schau dir mal den Bereich für den Luftraum G an, da darfst du auch ohne Funk fliegen, auch wenn es sehr unvernünftig ist. Funk benötigst du (inkl. Transponder) nur im CTR.

      Bin selbst Pilot und habe Angst, bei meinen tiefen Fotoflügen mit der Cessna mal von einem Modellflieger, der nicht weis was er tut, abgeschossen zu werden.

      Deshalb bin ich so dahinter, dieses brisante Thema allen Modellfliegern nahezubringen.

      ÜBER 150 M MIT DEM MODELL KANN LEBENSBEDROHEND SEIN !

      LG

      Gerhard
    • Modellflieger fiegen normal auf modellflugplätzen , und dar ist für ein Cessna sowieso taboe .
      Alle eingetragene modellflugplätzen stehen auf der karten .

      Wir selber hatten mal ein problem mit der Fliegerstaffel ( Heli flugschule ) von Buckebürg .
      Die meinten auch mehr rechte zu habben und flogen direct über unseren platz (wegen der windfahne)

      Nachdem der Commandant mit der richtige info war versorgt waren die nur noch weit entfernt zu sehen.

      Mit der billigen multikopters wird es irgendwann ein regelung geben dass die (für hobby gebrauch) nur ausserhalb der bebauung fliegen durfen und dass er ein begrenzung von 100 m drauf sitzen muss.

      Mfg Johan
      Strobo,s bastler und Modellflieger
    • fliegerschmidt schrieb:

      Bezüglich Haftpflichtversicherung

      Plotterwelt hat recht, die Privathaftpflicht wird ganz bestimmt nicht den Schaden regulieren, wenn man mit seinem RC- Multicopter die Solaranlage oder das Wintergartendach eines Nachbarn beschädigt hat.

      Eine Haftpflichtversicherung für Flugmodelle wird einen Schaden auch nicht regulieren, wenn man seinen Multicopter grob fahrlässig fliegt: d.h. oberhalb 150m, außer Sicht oder über bewohntem Gebiet.

      mfG. Fliegerschmidt


      Grob fahrlässing aus Sicht der Haftpflichtversicherung ist übrigend auch das Fliegen im Failsafe. Autonomes Fliegen ist nicht abgedeckt durch die Modellhaftpflicht. Ebensowenig wie das Fliegen außerhalb des Sichtbereiches oder das Fliegen mit FPV-Sendern mit mehr als 25mW Tx-Power.

      Viele Grüße
      Steffen
    • StB schrieb:

      Grob fahrlässing aus Sicht der Haftpflichtversicherung ist übrigend auch das Fliegen im Failsafe


      Dass definitiev nicht .
      Der failsafe ist ein teil von sendersystem en dien der schadens minderung oder verhinderung.

      Der rest stimme ich zu.

      Ich bin seit 1985 versichert bei der DMFV (auch flugleiter , jugendleiter und fluglehrer)
      Und versichert durch form II weltweit , wo auch immer.

      Mfg Johan
      Strobo,s bastler und Modellflieger
    • plotterwelt schrieb:

      Modellflieger fiegen normal auf modellflugplätzen , und dar ist für ein Cessna sowieso taboe .
      Alle eingetragene modellflugplätzen stehen auf der karten .

      Mfg Johan


      Woher nimmst du diese Information (bitte Nachweis führen, nicht was du glaubst).

      Auf welcher OFFIZIELLEN (Luftfahrt, z.B. ICAO) Karte findest du einen Modellflugplatz ?
      Auf einer amtlichen (und nur die gelten) sicher nicht.

      Leider werden gerade im Internet immer wieder Dinge behauptet, welche sich nicht durch entsprechende Gesetze nachweisen lassen und damit Leute verunsichert oder sogar zu ungesetzlichen Handlungen verleitet.

      Im Schadensfall herrscht dann großes Erstaunen wenn der Richter wegen Fahrlässigkeit verurteilt.
      Dann gibt es auch kein Geld von der Versicherung, derartiges kann leicht zum Ruin führen.

      Bitte erst recherchieren und dann (wenn möglich mit Quellennachweis) schreiben.

      Und bleibt bitte unter 150 m ......

      LG

      Gerhard
    • Ok, Du bist der Profi. Ich habe das bei meiner Versicherung so verstanden, dass nur die Pilotenfehler versichert sind und da der Failsafe ja rein von der Maschine gesteuert wird, diese Betriebsart nicht versichert ist. Ich bin übrigens bei der DMO und werde mir die Bedingungen nochmal genau anschauen. War für mich aber eigentlich nicht so wichtig, da ich nicht zu den Leuten gehören, die die Reichweite der Funke ausprobieren und dann einfach mal abwarten, wann und wie der Kopter zurückkommt. Na ja, und davon gibt es ja leider einige...

      Viele Grüße
      Steffen
    • @Gerhard: Welche Flughöhe ist denn nun für Modellflieger offiziell erlaubt? Es gibt das ja sicher allseits bekannte und von vielen (vor allem Quereinsteigern) als Maß der Dinge herangezogene Video des Herrn Arthur Konze:null


      Demnach dürfte man also 2500ft hoch fliegen, wenn man sich außerhalb der 1,5km Zone eines Flughafens befindet (mal die anderen zitierten Sonderfälle außer acht gelassen)?

      Also nicht, dass ich so hoch fliegen würde oder will. Ich wüsste überhaupt nicht, was ich da oben soll. In meiner NAZA ist für alle Kopter ein Limit bei 100m gesetzt. Meist fliege ich aber nur zwischen 25 und 50m.

      Viele Grüße
      Steffen