Mal so 'ne Frage. Hat schon mal wer was von "Bergrechtliche Gründe" gehört?
Habe bei einem Betreiber angefragt, ob ich über seinem umzäunten Gelände Panorama-Aufnahmen von dem Förderturm nebst Gelände machen darf. Aber natürlich nicht senkrecht über den Turm, sondern von der Seite.
Als Antwort kam: "...dass es leider aus bergrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist, die Luftaufnahmen von dem Gelände nebst Förderturm zu machen. ..."
Können "bergrechtlichen Gründe", wenn es die gibt, einen Flug verbieten? Das Gebiet selber ist m.E. nur Gewerbegebiet, da dort nicht mehr gefördert/produziert wird, sondern m.W. nur Besucher verkehren, bzw. nur eingelagert wird. Also eben keine Industrie! Selbst Map2Fly zeigt direkt über dem Förderturm keine Einschränkung - außer einen Hinweis auf Lufthindernis! Und über eine Gewerbefläche, wenn ich noch dazu außerhalb starte, dürfte ich doch eigentlich m.W. sowieso fliegen!? Aber selbst wenn ja, würde ich das diesmal nicht tun - wäre mir zu provokant, aber nur mal so grundsätzlich als Frage, bei so einem speziellen Fall!?
Meine wirkliche Frage ist nun, wenn ich außerhalb dieses umzäunten Geländes starte, wo es lt. Map2fly auch keine DV-rechtlichen Einschränkungen gibt, dann dürfte ich doch, unabhängig von der Nicht-Erlaubnis des Betreibers, den Turm von da aus doch trotzdem fotografieren, oder? Dann ist er eben nur etwas weiter weg, was mir aber egal wäre!
Wer weiß sicher eine Antwort?
Habe bei einem Betreiber angefragt, ob ich über seinem umzäunten Gelände Panorama-Aufnahmen von dem Förderturm nebst Gelände machen darf. Aber natürlich nicht senkrecht über den Turm, sondern von der Seite.
Als Antwort kam: "...dass es leider aus bergrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist, die Luftaufnahmen von dem Gelände nebst Förderturm zu machen. ..."
Können "bergrechtlichen Gründe", wenn es die gibt, einen Flug verbieten? Das Gebiet selber ist m.E. nur Gewerbegebiet, da dort nicht mehr gefördert/produziert wird, sondern m.W. nur Besucher verkehren, bzw. nur eingelagert wird. Also eben keine Industrie! Selbst Map2Fly zeigt direkt über dem Förderturm keine Einschränkung - außer einen Hinweis auf Lufthindernis! Und über eine Gewerbefläche, wenn ich noch dazu außerhalb starte, dürfte ich doch eigentlich m.W. sowieso fliegen!? Aber selbst wenn ja, würde ich das diesmal nicht tun - wäre mir zu provokant, aber nur mal so grundsätzlich als Frage, bei so einem speziellen Fall!?
Meine wirkliche Frage ist nun, wenn ich außerhalb dieses umzäunten Geländes starte, wo es lt. Map2fly auch keine DV-rechtlichen Einschränkungen gibt, dann dürfte ich doch, unabhängig von der Nicht-Erlaubnis des Betreibers, den Turm von da aus doch trotzdem fotografieren, oder? Dann ist er eben nur etwas weiter weg, was mir aber egal wäre!
Wer weiß sicher eine Antwort?