Bergrechtliche Gründe?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Bergrechtliche Gründe?

      Mal so 'ne Frage. Hat schon mal wer was von "Bergrechtliche Gründe" gehört?
      Habe bei einem Betreiber angefragt, ob ich über seinem umzäunten Gelände Panorama-Aufnahmen von dem Förderturm nebst Gelände machen darf. Aber natürlich nicht senkrecht über den Turm, sondern von der Seite.
      Als Antwort kam: "...dass es leider aus bergrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist, die Luftaufnahmen von dem Gelände nebst Förderturm zu machen. ..."
      Können "bergrechtlichen Gründe", wenn es die gibt, einen Flug verbieten? Das Gebiet selber ist m.E. nur Gewerbegebiet, da dort nicht mehr gefördert/produziert wird, sondern m.W. nur Besucher verkehren, bzw. nur eingelagert wird. Also eben keine Industrie! Selbst Map2Fly zeigt direkt über dem Förderturm keine Einschränkung - außer einen Hinweis auf Lufthindernis! Und über eine Gewerbefläche, wenn ich noch dazu außerhalb starte, dürfte ich doch eigentlich m.W. sowieso fliegen!? Aber selbst wenn ja, würde ich das diesmal nicht tun - wäre mir zu provokant, aber nur mal so grundsätzlich als Frage, bei so einem speziellen Fall!?
      Meine wirkliche Frage ist nun, wenn ich außerhalb dieses umzäunten Geländes starte, wo es lt. Map2fly auch keine DV-rechtlichen Einschränkungen gibt, dann dürfte ich doch, unabhängig von der Nicht-Erlaubnis des Betreibers, den Turm von da aus doch trotzdem fotografieren, oder? Dann ist er eben nur etwas weiter weg, was mir aber egal wäre!
      Wer weiß sicher eine Antwort?
    • Du kannst ja mal im Bundesbergrecht stöbern, ob du da irgendwas findest was Überflug oder Filmaufnahmen betrifft.
      gesetze-im-internet.de/bbergg/
      Mir klingt das nach einer dummen Ausrede. Einfach mal ein Buzzwort raus gehauen um dich abzuschrecken.

      Bei einem Förderturm könnte es sich allerdings um eine Industrieanlage handeln, um die 100m Flugverbot herrscht. Bleibt die Frage ob eine Industrieanalge auch nach der Stilllegung eine Industrieanlage beleibt, bis sie dem Erdboden gleich gemacht wurde. Ich denke eigentlich schon, Anlage ist für mich Anlage, ob im Betrieb oder Verfall.