Hallo zusammen,
was den Bereich Versicherungen angeht wird ja eine Menge, ich sag mal vorsichtig, unpräzises Zeug geschrieben. Mich beschäftigt gerade die folgende Frage bezüglich der Haftpflichtversicherung: Manche zeigen hier auf §43 LuftVg. Hier steht, es sei eine Versicherung für das Luftfahrzeug abzuschliessen. Das es sich bei einer Drohne um ein Luftfahrzeug im Sinne dieses Paragraphen handelt, konnte ich noch nicht nachvollziehen. Die Stelle habe ich noch nicht gefunden.
Mir geht es um folgendes: Wie funktioniert das ganze denn bei geliehenen Drohnen von einem kommerziellen Verleiher. Auf der Plakette steht ja dann eine nicht natürliche Person (eine GmbH) als Halter/Eigentümer. Nach LuftVG (siehe oben) müsste der Halter (quasi wie bei Mietwagen) versichern. Auf der anderen Seite werden die Drohnen-Versicherungen aber im Rahmen von Familienhaftpflichtversicherungen angeboten: Hier versichert sich der Pilot, nicht die Drohne.
Wäre echt toll wenn mir mal gerade jemand erklären könnte wie das mit der Versicherung von geliehenen Drohnen funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan
was den Bereich Versicherungen angeht wird ja eine Menge, ich sag mal vorsichtig, unpräzises Zeug geschrieben. Mich beschäftigt gerade die folgende Frage bezüglich der Haftpflichtversicherung: Manche zeigen hier auf §43 LuftVg. Hier steht, es sei eine Versicherung für das Luftfahrzeug abzuschliessen. Das es sich bei einer Drohne um ein Luftfahrzeug im Sinne dieses Paragraphen handelt, konnte ich noch nicht nachvollziehen. Die Stelle habe ich noch nicht gefunden.
Mir geht es um folgendes: Wie funktioniert das ganze denn bei geliehenen Drohnen von einem kommerziellen Verleiher. Auf der Plakette steht ja dann eine nicht natürliche Person (eine GmbH) als Halter/Eigentümer. Nach LuftVG (siehe oben) müsste der Halter (quasi wie bei Mietwagen) versichern. Auf der anderen Seite werden die Drohnen-Versicherungen aber im Rahmen von Familienhaftpflichtversicherungen angeboten: Hier versichert sich der Pilot, nicht die Drohne.
Wäre echt toll wenn mir mal gerade jemand erklären könnte wie das mit der Versicherung von geliehenen Drohnen funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan