Was wird denn versichert?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Was wird denn versichert?

      Hallo zusammen,

      was den Bereich Versicherungen angeht wird ja eine Menge, ich sag mal vorsichtig, unpräzises Zeug geschrieben. Mich beschäftigt gerade die folgende Frage bezüglich der Haftpflichtversicherung: Manche zeigen hier auf §43 LuftVg. Hier steht, es sei eine Versicherung für das Luftfahrzeug abzuschliessen. Das es sich bei einer Drohne um ein Luftfahrzeug im Sinne dieses Paragraphen handelt, konnte ich noch nicht nachvollziehen. Die Stelle habe ich noch nicht gefunden.

      Mir geht es um folgendes: Wie funktioniert das ganze denn bei geliehenen Drohnen von einem kommerziellen Verleiher. Auf der Plakette steht ja dann eine nicht natürliche Person (eine GmbH) als Halter/Eigentümer. Nach LuftVG (siehe oben) müsste der Halter (quasi wie bei Mietwagen) versichern. Auf der anderen Seite werden die Drohnen-Versicherungen aber im Rahmen von Familienhaftpflichtversicherungen angeboten: Hier versichert sich der Pilot, nicht die Drohne.

      Wäre echt toll wenn mir mal gerade jemand erklären könnte wie das mit der Versicherung von geliehenen Drohnen funktioniert.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Jan
    • Hallo Jan,
      bei einem kommerziellen Verleih-Service (z.B. Tageweise) hat der Verleiher normalerweise eine Versicherung, welche auch auf den Mieter greift (jedoch lieber zuerst beim Vermieter fragen, für alle Fälle).
      Die Plakette kennzeichnet in diesem den eigentlichen Eigentümer, also die Verleihfirma der Drohne, welcher ja über deine Adresse verfügt, meist auch über eine Kopie deines Personalausweises.

      Eigene Drohnen kannst du entweder einzeln Versichern, sprich außerhalb deiner privaten Haftpflicht oder aber als Zusatzpaket deiner privaten Haftpflicht. Was meistens mehr sinn macht da, dies meist günstiger ist.
      Ich zahle z.B. für meine Privathaftpflicht inkl. der Drohnenversicherung ca. 33€/Jahr. Es gibt aber auch Versicherungen nur für Drohnen, welche bis zu 50€ im Jahr nur für die Drohne kostet.


      Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

      Gruß

      Philipp
    • Super, danke für die Hinweise. Mal gucken ob ich das verstanden habe: Versichert wird also, wie auch bei Luftfahrzeugen und Kraftfahrzeugen, erstmal die spezielle Drohen selbst.

      Und ich überlege mal weiter: Ich als Pilot kann quasi keine Versicherung abschliessen die mich kurzfristig Drohen fliegen lässt bei denen sich noch keiner um die Versicherung gekümmert hat - zum Beispiel bei Drohnen die als Ausstellungsstücke genutzt wurden und die noch nie in der Luft waren? <- Plakettenfrage mal aussen vor...
    • Nein die Versicherung ist lediglich eine Haftpflichtversicherung, welche Besitzunabhängig ist. Jedoch meistens an Gewichts- und Größenklassen gekoppelt ist.

      Beispiel:
      Du fliegst eine DJI Phantom von einem Kumpel und hast ne Versicherung. Jetzt steuerst du ausersehen die Drohne gegen eine Glasfassade. Schaden 6000€. Hier springt die Haftpflicht ein und ersetzt die 6000€. (Einzelversicherung).

      6000€+ Ersetzung der Drohne = private Haftpflichtversicherung mit Drohnenversicherung kombiniert.

      Die Plakete muss auf den Besitzer verweisen, nicht auf den aktuellen Piloten.
    • Jan Schmitz schrieb:

      ... Das es sich bei einer Drohne um ein Luftfahrzeug im Sinne dieses Paragraphen handelt, konnte ich noch nicht nachvollziehen. Die Stelle habe ich noch nicht gefunden.

      ...
      Je nach Verwendungszweck ist eine Drohne entweder in als Flugmodell (zum Zweck der Sport und Freizeitgestaltung) oder als UAS (alle anderen Zwecke) einzustufen. In LuftVG §1 werden beide Bezeichnungen als Luftfahrzeuge geführt.

      Alle Luftgesetze LuftVG, LuftVZO und LuftVO gelten für Luftfahrzeuge. Da die im April 2017 eingeführte Drohnenverordnung in der LuftVO und der LuftVZO umgesetzt wurden, Zeigt eindeutig, das eben auch unsere Drohnen als Luftfahrzeuge anzusehen sind.