Zino Pro kaufen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Da komme ich auf 461 €. Wenn du die bei Ali bestellst.

      374 € Zino Pro mit 2 Akkus und Tasche
      Einfuhrumsatzsteuer 73,69 €
      Zollgebühren13,84 €
      Einfuhrabgaben 87,53 €

      Gesamt 461,53 €

      Ca. 3 Wochen warten um 30 € zu sparen. Jetzt im Winter wieso nicht. Muss jeder selber entscheiden. Oder gebraucht bei ebayk suchen.

      Vielleicht findest du ja ein anderes Lager. Evtl. kannst du dir die Zino Pro aus Spanien oder Italien versenden lassen. Musst du mal suchen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von M@rek ()

    • Wieso Zollgebühren? EUSt ok, aber das sollte es eigentlich gewesen sein.

      Nichtsdestotrotz, ich würde von der Zino Pro nicht viel mehr erwarten als von der normalen Zino, und due Thematik EU Drohnen Regeln 2020 würden mich deutlich vor einem Preis über 300€ zurückschrecken lassen.
      Ich würde mir da auch die spekulierte Mavic Mini ansehen, sofern diese am Mittwoch vorgestellt wird.
    • Also ich hätte es bei dem von mir genannten Dingen eingeordnet, sogesehen,...

      Andererseits, das sind nicht mal 14€, die machen den Kohl nicht mehr wirklich Fett.
      Es wird eigentlich zu teuer in meinen Augen, da die Zino (Pro) wohl nicht in EU C-Klassen eingeordnet ist und demnach ab Juli 2020 deutliche Einschränkungen in der Nutzung erfährt.
    • SerpensAlatus schrieb:

      Aber wenn das alles noch so unsicher ist, werde ich wohl auf die Mavic Mini warten. Mal sehen, was bei rum kommt.
      Schade, dass das alles so zu Tode reguliert wird.
      Nun ja, ich persönlich finde es gut, dass es EU Weit dann die gleichen Regeln gibt. Für uns Österreicher sind diese EU Regeln eine Erleichterung ggü dem aktuellen nationalen Regeln...

      CIAO

      Mad
    • Madgordon schrieb:

      Wenn man etwas ausserhalb der EU kauft und dieses importiert, fallen EUSt + Zoll an. Zollgebühren sind davon abhängig, um welche Art von Ware es sich handelt.
      Hier mal die Gebühren:

      Bei einem Warenwert von bis zu EUR 22 sind keine Steuern zu zahlen.
      Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als EUR 22, einfuhrabgabefrei. [..] Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze [..] ist der Rechnungsendpreis, Hinzurechnungen oder Abzüge finden nicht statt. Das heißt, dass z.B. Portokosten einbezogen werden, wenn Sie im Rechnungspreis enthalten sind.
      Quelle: ↗ Artikel 27 der Verordnung (EWG) 918/83


      Warenwert: über EUR 22 bis EUR 150

      Sollte der Warenwert EUR 22 übersteigen, so ist Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern der Warenwert aber noch unterhalb von
      EUR 150 ist, fallen keine Zölle an und die Ware ist Zollfrei.
      Als „Waren mit geringem Wert“ [...] gelten Waren, deren Gesamtwert je Sendung EUR 150 nicht übersteigt.
      Quelle: ↗ Artikel 23 der Verordnung (EG) 1186/2009

      Wichtig ist, dass der Kopter nicht beim deutschen Zoll landet, sondern z. B. über England in die EU eingeführt wird.
      Schau dir bitte genau die unterschiedlichen Versandoptionen an.- sehr wichtig
      Die Zollabwicklung in einen EU - Land kostet zwar einige Euronen mehr aber wenn das Teil einmal in der EU ist, gibt es keine weitere innereuropäische/deutsche Zollabwicklung (Schengener Abkommen) und der Postbote bringt dir den Kopter zur Haustür.
      Dann solltest du zu Hause sein

      Sollte der Kopter beim deutschen Zoll landen , hast du ein Problem, lies mal was mir bei der Lieferung meines ersten Hubsan109S passiert ist:

      Leider kann man hier kein PDF hochladen, deswegen der Text des Hauptzollamtes in Krefeld- Uerdingen:

      Sehr geehrter Herr….die zuständige Marktüberwachungsbehörde hat die o.g. Sendung für Sie nicht freigegeben.
      Es handelt sich nach Aussage der Bundesnetzagentur um ein nicht konformes Produkt und das Inverkehrbringen wird untersagt.
      Begründung der Bundesnetzagentur:
      Auf dem Sender fehlt eine Angabe zur Identifizierung (Typ o. ä.) [ ProdSG §7 / FTEG §3, §9 (1), (3), (4) / FTEG §11(1)]
      Der Hersteller hat die Geräte also nicht für den Einsatz in der EU vorgesehen.
      Auf dem Empfänger fehlt die Herstellerangabe- bei einem eventuellen Rückruf können die Produkte nicht zugeordnet werden.
      Es fehlt die EG-Konformitätserklärung (KE) bzw. dessen Fundstelle. Bei FTEG-relevanten Produkten ist die Konformitätserklärung dem Gerät beizufügen. Alternativ kann eine Erklärung des Herstellers auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen der R&TTE Richtlinie in Verbindung mit einer Fundstelle zur Anforderung der Konformitätserklärung angegeben werden[FTEG § 10(3)].
      Es fehlt die deutsche Gebrauchsanleitung (insbesondere die Hinweise zur ersten Inbetriebnahme) und die sicherheitsrelevanten Angaben (z. B. Warnungen zu den Akkus) sind nicht in Deutsch- somit werden dem Benutzer wichtige Informationen zur sicheren und bestimmungsgemäßen Nutzung vorenthalten [ProdSG §3/ FTEG § 10(3)].
      Somit kommt lediglich als Zollverfahren für die Abfertigung der o.g. Sendung die Vernichtung der Ware unter zollamtlicher „Überwachung" oder eine „Wiederausfuhr" (Rücksendung an den Versender) in Betracht.
      Bitte teilen Sie dem Zollamt Uerdingen bis zum 02.12.2016 mit, welches der genannten Zollverfahren Sie in Anspruch nehmen wollen.
      Sollten wir bis zum 02.12.2016 von Ihnen keine Mitteilung erhalten, erfolgt die Vernichtung der Ware.
      Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
      …….
      Rechtsbehelfsbelehrunq:
      Sie können gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen. Der Einspruch ist beim...


      Also billig über Aliexpress in China kaufen, kann gewaltig in die Hose gehen.
      Das Problem ist nicht der Zoll sondern die Bundesnetzagentur als zuständige "Marktüberwachungsbehörde"

      Das hat nichts mit dem Zino zu tun, dass kann beim Mavic mini genauso passieren.
      Hier einige Info´s zum Mavic:
      dronedj.com/guides/dji-mavic-mini/

      techadvisor.co.uk/news/gadget/…vic-mini-rumours-3701195/