Frage bzgl. Was darf ich...

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Frage bzgl. Was darf ich...

      Guten Tag liebe Forengemeinde...

      Ich weiß, ihr werdet sicherlich täglich mit bombardiert, doch so recht bin ich noch nicht durch gestiegen.
      Darf ich mal kurz ein Szenario ausspielen:

      Alarm Übung für eine Hilfsorganisation
      - Drohnen Flug bei Stadt, Ordnungsamt und Gemeinde angemeldet für den Tag.
      - Besitzer Grundstück und Hausbesitzer erlaubt den Einsatz der Drohne für Fotoaufnahmen und ggf Filmaufnahmen.
      - Allgemeinverfügung ist beantragt und habe die Registrier Nummer

      Theoretisch gesehen, darf ich nun doch (es sind weder NoFly Zones o.ä. Einschränkungen in den Apps ersichtlich) ohne Probleme die Hausabriss arbeiten fotografieren und Filmen, sofern ich nicht über fremde Grundstücke oder Häuser fliege, verstehe ich das so richtig? 8|

      Darf ich bspw. auf der Zufahrtsstraße schweben (ca. 90m Höhe) um eine Gesamtaufnahme hinzubekommen, da sich das Übungsgebiet über eine Straße hinweg ergibt oder wie ist da die genaue handhabe?

      Selbstverständlich möchte ich keinen belästigen, stören oder unnötig in der Luft umher schwirren, habe auf dem Boden mehr als genug zu tun, aber ich würde mich sehr gerne absichern, es gibt immer einen der meckert :D
      (Oo\_______SKYLINE_______/oO)
    • SkyOwner schrieb:

      Darf ich bspw. auf der Zufahrtsstraße schweben (ca. 90m Höhe) um eine Gesamtaufnahme hinzubekommen, da sich das Übungsgebiet über eine Straße hinweg ergibt oder wie ist da die genaue handhabe?
      Schau doch einfach mal in § 21b LuftVO:
      Da steht also u. A.:

      (1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten,
      5. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,
      Also wenn deine Zufahrtsstr. keine Bundesstraße ist, dürfte doch wohl alles ok sein.
      In Deutschland gibt es einen obersten Rechtsgrundsatz:
      Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
      Quod non est in actis non est in mundo
      (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)
      Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie, Artikel 2 GG