DJI Akkus und die Gestzliche Gewährleitung

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  • DJI Akkus und die Gestzliche Gewährleitung

    Hallo Leute - hier ein ganz brisantes Thema wie ich finde. Freu mich auf eure sinnvollen Komentare!


    Aufgrund meiner Erfahurung mit DJI habe ich mich nun leider mit dem Thema akku auseinandersetzen müssen. Mein Akku war selten benutzt ca. 20 Ladezyklen und gerade mal ein Jahr alt, nicht fehlerhaft gelagert oder behandelt worden. Zeigte kein Aufblähen und hat auch einwandfrei gearbeitet. Die Drohen war zu Reparatur wegen eines Defekts der Drohne selbst Mavic pro 2 Hasselblad. DJI möchte nun den Akku erneuern - den Akku soll ich natürlich Zahlen.

    Ich gehe davon aus, dass der Akku bereits schon bei Auslieferung fehlerhaft war. DJI gibt aktuell erst mal keine Stellung dazu. Ich hoffe das DJI einlenkt und den Akku auf "Kulanz" ersetzt.

    Wenn man sich in die Rechtssprechung einliest kommt man zur Erkenntnis das die ersten 6 Monatge hier sehr wichtig sind. Demnach liegt der Beweis beim Hersteller einen fehlerfreien Artikel geliefert zu haben und nicht beim Kunden. (Wie soll der Kunde überhaupt beweisen das der Artikel fehlerhaft war...)

    Nach 6 Monaten wird es dann schwierig für den Kunden. DJI räumt gerade mal dies 6 Monate Gewährleitung ein - Zufall?

    Es ist also ratsam für Jeden der nur den geringsten zweifel an seinem DJI akku hat und unter 6 Monaten ab Kaufdatum liegt, dies umgehen zu reklamieren, damit man sich nicht mit DJI herumstreiten muss.

    Ein Akku scheint wohl ein Verschleisteil zu sein. Wann verschleist ein Akku? Sicherlich primär durch die Anzahl der Ladezyklen, die in meinem Fall sehr gering waren. Auch war das alter des Akkus nur ein Jahr. Dennoch will mir DJI einen neuen Akku verkaufen.


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    Zitat aus dem web: www hofauerpunktcom

    "Mangel oder normaler Verschleiß – Wann sind Verschleißteile im rechtlichen Sinne mangelhaft?
    Normaler Verschleiß zeichnet sich dadurch aus, dass ein Teil defekt wird, der Defekt aber für das Alter und die Laufleistung der Sache typisch ist. Handelt es sich um normalen Verschleiß, treffen den Verkäufer insoweit keine Gewährleistungspflichten. Er muss bei normalem Verschleiß daher keine neue Kaufsache liefern bzw. diese reparieren.
    Es kommt also auf die markt- und produktübliche Haltbarkeit des Verschleißteils an. Normaler, üblicher Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar. Geht der Verschleiß allerdings über das Maß hinaus, was bei einer Kaufsache in diesem Alter und mit dieser Laufleistung normalerweise üblich ist, kann dagegen ein Sachmangel vorliegen. Diese Abgrenzung ist häufig schwierig und verursacht Streitigkeiten.
    Wie kann man beweisen, ob normaler Verschleiß bzw. ein Mangel vorliegt?
    Dies zu beweisen ist häufig ein Problem. Die Abgrenzung zwischen einem echten Sachmangel und normalem Verschleiß ist regelmäßig nicht abschließend möglich. Dazu muss meistens ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings eine wichtige Beweislastregel beim Verbrauchsgüterkauf: Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache, gilt § 476 BGB:
    Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auf, muss also der Verkäufer beweisen, dass der Mangel auf normalen Verschleiß oder eine unsachgemäße Benutzung durch den Käufer zurückzuführen ist."

    Der Anwalt fürt das sehr verständlich auf und all die sich mit dem Thema befassen wollen können sich hier sehr gut informieren.
  • Bei der Behandlung von Akkus kann man nun mal sehr viel falsch machen und es ist für den Hersteller praktisch unmöglich, die Ursache eines Akkuschadens festzustellen. Genausowenig kannst Du beweisen, bei der Akkubehandlung alles richtig gemacht zu haben. Die 6 Monate Gewährleistung sind daher nicht nur bei DJI üblich, sondern z.B. auch bei den meisten Laptop-Herstellern. Du kannst auch mal die Garantiebedingungen Deines Smartphones lesen, da wird vermutlich ähnliches zum Akku drin stehen...

    Gruß Gerd
  • DJI Mavic 2 Erfahurng schrieb:

    Dazu muss meistens ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

    Der Anwalt fürt das sehr verständlich auf
    Dieser Anwalt berät dich in deinem speziellen Fall dann sicher auch persönlich.
    Ist das zusammen mit einem evtl. Gutachten dann billiger als ein neuer Akku?
    Ohne Anwalt (vermutlich sogar auch mit) kann ich von DJI fordern was ich will, die werden mir aber nur das geben, was sie wollen.
    Mit letzterem war ich bisher sehr zufrieden.
  • Google: Sachmängelhaftung (Gewährleistung gibt es rechtlich nicht)

    Kurz: "Beweislastumkehr nach 6 Monaten" heißt, dass der Käufer beweisen muss, dass ein nach 6 Monaten monierter Sachmangel bereits innerhalb der ersten 6 Monate vorgelegen hat.

    Konflikt: "Der Akku ... hat auch einwandfrei gearbeitet" (Post #1)

    Fazit: Keine Sachmängelhaftung seitens DJI (die anhand des Logs auch Beweis führen können, ob der Akku innerhalb der ersten 6 Monate noch funktionierte).