Sascha3580 schrieb:
Nach der aktuellen Gesetzeslage. Aktuell sind auch dort noch keine Infos vorhanden, wie es weitergehen wird in 2020.
EU Drohnen Verordnung mit Österreich als Vorbild. So so.....und dann kommt 2020 bämmmm... Wartet ab.
Denn Österreich ist ja Vorbild. Ist das alles ein Kasperletheater.
Nur ein Auszug.
Ab 30 Metern fällt auch eine 250 Gramm Drohne unters Luftfahrtgesetz.
Wer also über 79 Joule bzw. über 30 Meter AGL mit seiner Drohne unterwegs ist, fällt unter das Österreichische Luftfahrtgesetz. Er/Sie betreibt damit zumindest schon mal ein Flugmodell nach Paragraph 24c LFG. Wer zudem Bilder aufzeichnet oder die Kamera nicht rein zum Zwecke des Fluges selbst verwendet, muss drüber hinaus um eine Drohnenbewilligung bei der Austro Control ansuchen. Und dies auch, wenn seine Drohne nur 250 Gramm oder weniger wiegt (und unter bestimmten Bedingungen über 79 Joule entwickelt)
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