Vorteile mit 249g Mavic Mini

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • sandro86 schrieb:

      skyscope schrieb:

      Aktuell ist die Mavic Mini aber weder in C0 klassifiziert, noch ist sie ein Spielzeug.
      Was ist für eine Kategorisierung als "Spielzeug" nötig?

      Spielzeuge sind gemäß Richtlinie 2009/48/EG (auf die sich die "EU-Drohnenverordnung" bezieht) Produkte, "die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden."
      Am Rande: Selbst Spielekonsolen sind keine Spielzeuge im Sinne dieser Richtlinie.

      Auch der TÜV Süd als eine der Prüfungsinstanzen schreibt dazu: "Als Spielzeug deklarierte Drohnen müssen eindeutig für die Nutzung durch Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sein und dürfen keine Geräte zur Aufnahme von Videos, Fotos oder Tonaufzeichnungen enthalten."

      Das ist so allerdings nicht direkt verankert, liegt aber aufgrund von Implikationen von hochauflösenden Drohnenkameras hinsichtlich des Datenschutzes nahe, der ebenfalls in der EU-Drohnenverordnung einen großen Stellenwert einnimmt.
    • Der Link zum echten Text wäre hilfreicher. Dort könnte man nachsehen, ob Drohnen mit 249g Startgewicht auch ohne Erfüllen der Spielzeug-Norm von der Registrierungspflicht befreit sind, wenn sie max.19m/s fliegen.

      Kommt jetzt bestimmt auch bald eine Mavi Pro 3, die unter 900g liegt, damit man noch Menschen überfliegen darf. Was ja -realistisch gesehen - von keinem Drohnenpiloten, der nicht nur auf dem offenen Feld fliegt, garantiert werden kann.

      skyscope schrieb:

      Ich zitiere mal aus der deligierten EU-Verordnung:
      Dann geht mal auf die Suche. :)
    • Weil ja die Verordnung ja noch gar nicht in Kraft ist. Wir tauschen uns doch nur darüber aus, ob es realistisch erwartbar ist, dass eine Kameradrohne mit akzeptabler Bildqualität in der EU künftig weiterhin ohne Registrierung geflogen werden darf. Und ob eine größere Drohne mit guter Bildqualität weiter über Menschen fliegen darf - was in der Praxis von einem Drohnenpiloten kaum vermieden werden kann.
    • SER schrieb:

      Kommt jetzt bestimmt auch bald eine Mavi Pro 3, die unter 900g liegt, damit man noch Menschen überfliegen darf. Was ja -realistisch gesehen - von keinem Drohnenpiloten, der nicht nur auf dem offenen Feld fliegt, garantiert werden kann.
      Meine Fimi 8X SE wiegt nur 790 Gramm. Auch das wird ihr in der Zukunft offensichtlich nichts nützen da sie vermutlich in A3 rutschen wird. Ich habe die Kaufentscheidung im Sommer wegen dieses Kriteriums getroffen. Ich bin davon ausgegangen, dass sie die Spezifikation C1 erfüllt. Das Haupkriterium für diese Unterteilung sollte ja der Risikoansatz (Gewicht -> mechanische Energie) sein. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass ich mich nicht für die wesentlich teureren Alternativen von DJI entschieden habe. Und die Idee Verkauf über Ebay und Kauf der Mavic Mini ist damit gleich wieder gestorben.

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    • SER schrieb:

      ... , die unter 900g liegt, damit man noch Menschen überfliegen darf. Was ja -realistisch gesehen - von keinem Drohnenpiloten, der nicht nur auf dem offenen Feld fliegt, garantiert werden kann.
      Da kann ich dir nur zustimmen.

      Allerdings gibt es jemanden, der das offensichtlich beherrscht. Jedenfalls hat er das hier im Thread behauptet. Wie er das Fliegen über Menschen sicher verhindert beschreibt er so: :)

      Madgordon schrieb:

      gunnarmd schrieb:

      Das kann man in größerer Höhe (und/oder Entfernung) ohnehin nicht sicher stellen.
      Doch, kann man wenn man sich an die geltende Regelung hält, sprich dort fliegt wo es erlaubt ist und auch in einer Entfernung die erlaubt ist.
      Da fehlen mir vielleicht doch noch einige Fähigkeiten beim Steuern eines Kopters. ?(
    • Sascha3580 schrieb:

      Ist Sie doch jetzt auch schon. Deshalb brauchst Du nicht warten. :rolleyes:
      Nicht so richtig: Wir wissen, dass die Mavic Mini (ohne Schutzgitter und Zubehör) die Voraussetzungen für C0 erfüllt - aber ob DJI sie dann auch tatsächlich ab dem Sommer mit dieser Klassifizierung ausliefern wird weiß (außer DJI vielleicht) noch niemand...
      Vielleicht verschwindet sie auch einfach wieder vom (europäischen) Markt.....
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Ich habe mich mal kurzeitig wieder angemeldet, da ich eine Antwort vom Luftfahrt Bundesamt bekommen habe. Auch auf die Gefahr, dass das Weltbild einiger allwissender Foristen ins Wanken gerät, hier die Antwort.
      Macht daraus was ihr wollt. Ich habe meine Schlüsse daraus gezogen.


      Sehr geehrter Herr xxx,

      vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie Folgt beantworten wollen:

      Gemäß der Verordnung (EU) 2019/945 Anhang Teil 1 muss ein UAS der Klasse C0 unter Anderem eine MTOM (Maximum Take Off Mass), einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g haben. Gemäß Artikel 3 Nr. 28 selbiger Verordnung ist die MTOM: die vom Hersteller oder Erbauer festgelegte höchstzulässige UA-Masse, einschließlich Nutzlast und Kraftstoff, mit der bzw. dem das UAS betrieben werden kann.
      Die Nutzlast ist darunter unter Punkt 29 definiert: alle Instrumente, Mechanismen, Ausrüstungen, Teile, Geräte, Zubehörteile oder Zusatzteile, einschließlich Kommunikationsausrüstungen, die in das Fluggerät eingebaut bzw. an diesem angebracht sind und nicht dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, das Luftfahrzeug im Flug zu betreiben oder zu steuern,
      ohne jedoch Teil des Flugwerks, eines Motors oder eines Propellers zu sein.

      Die DJI Mavi Mini ist nicht zum Nutzlasttransport vorgesehen. Der Propellerschutz und z.B. Aufkleber sind nicht als Nutzlast im oben genannten Sinne zu verstehen. Diese gehören zur Drohne selbst. Da es sich beim Propellerschutz und Aufkleber um Zusatzausrüstung handelt, würde die Drohne zukünftig ohne diese Zusatzausrüstung in die Kategorie C0, mit Zusatzausrüstung in die Kategorie C1 fallen. Daran macht sich fest, ob Sie zukünftig den Onlinekursnachweis (mit Zusatzausrüstung) oder nicht brauchen. Letztendlich hilft Ihnen diese Erkenntnis nichts. Nicht Sie klassifizieren die Drohne, sondern der Hersteller. Die Vorschrift ist so ausgelegt, dass der Nutzer nur auf die angebrachte Klassifizierung schaut und sich daraus die weiteren Erfordernisse (Kompetenznachweis oder nicht, ...) ergeben.

      Ist die Drohne nicht klassifiziert und vor dem 1. Juli 2022 in Verkehr gebracht (was sie offensichtlich ist), darf diese, wenn Sie weniger als 250 g wiegt (ohne Zusatzausrüstung) weiter in der Klasse A1 betrieben werden, wenn Sie mehr (bis 25 kg) wiegt (mit Zusatzausrüstung) in der Klasse A3. Das ergibt sich aus den besonderen Bestimmungen des Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/947.

      So dumm das in diesem Grenzfall klingt, ab dem 1. Juli 2020 dürfen Sie die Mavi Mini in der Klasse A1 nur ohne Propellerschutz betreiben, um unter den 250g zu bleiben.

      Hilft das? Sollte etwas offen geblieben sein, können Sie uns gern nochmals dazu schriftlich oder telefonisch ansprechen,


      Mit freundlichen Grüßen
      im Auftrag

      xxx
    • Es gibt 2 Möglichkeiten:
      Entweder ist das hier ein Fake, den du uns auftischst, oder das Schreiben ist unerheblich, weil in allen Teilen widersprüchlich. Offen gesagt tendiere ich zu ersterem.

      MStorm schrieb:

      Die Nutzlast ist darunter unter Punkt 29 definiert: alle Instrumente, Mechanismen, Ausrüstungen, Teile, Geräte, Zubehörteile oder Zusatzteile, einschließlich Kommunikationsausrüstungen, die in das Fluggerät eingebaut bzw. an diesem angebracht sind und nicht dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, das Luftfahrzeug im Flug zu betreiben oder zu steuern,

      Wenn Propeller-Cages und Clip-On-Gedöns keine Zubehör- oder Zusatzteile sind, was sind sie denn dann?
      Was wäre denn dann ein Zubehörteil oder Zusatzteil?


      MStorm schrieb:

      Der Propellerschutz und z.B. Aufkleber sind nicht als Nutzlast im oben genannten Sinne zu verstehen.
      Also kein Zubehör oder Zusatzteil.

      MStorm schrieb:

      Da es sich beim Propellerschutz und Aufkleber um Zusatzausrüstung handelt,

      Also doch Zubehör oder Zusatzteil.
      Ja was denn nun?


      MStorm schrieb:

      Nicht Sie klassifizieren die Drohne, sondern der Hersteller.

      Korrekt.

      MStorm schrieb:

      ....würde die Drohne zukünftig ohne diese Zusatzausrüstung in die Kategorie C0, mit Zusatzausrüstung in die Kategorie C1 fallen.

      Und wieder, was denn nun? Jetzt fällt die Drohne durch eigene Anbauten dann doch plötzlich in irgendeine andere Klasse? :D
      Völliger Quatsch. Steht ja oben, die C-Klasse wird durch den Hersteller einmalig festgelegt, gelabelt, und Ende Gelände. Da fällt nix mehr irgendwo hin...

      MStorm schrieb:

      So dumm das in diesem Grenzfall klingt, ab dem 1. Juli 2020 dürfen Sie die Mavi Mini in der Klasse A1 nur ohne Propellerschutz betreiben, um unter den 250g zu bleiben.
      Ja, das klingt dumm, sogar saudumm.

      Denn ab 1. Juli 2020 ist es hinsichtlich den EU-DVOs für 2 Jahre völlig schnuppe, ob eine Drohne 249g, 305g oder 499g wiegt.

      __

      Dann noch zum MTOM, der Begriff wurde ja inzwischen seitens der EASA durch das Guidance Material weiter spezifiziert, Tante Google hilft
      Und wie man es richtig macht, zeigt Autel mit dem Manual zur kommenden EVO 2. (Auch nicht wirklich richtig, da das Gewicht zumindest in dem Entwurf höher spezifiziert wird, als das angegebene MTOM, aber es ist ein Ansatz. :D )

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    • @skyscope
      Mit der Reaktion habe ich eigentlich gerechnet, besonders von dir.

      Das mir dann auch noch "Fake" unterstellt wird ist dabei dann auch schon nebensächlich. Mach dir deine Welt so wie du sie siehst und halte andere weiterhin für inkompetent.
      Warum sollte ich mir die Mühe machen hier so einen Text als Fake zu posten? Für ein paar Klicks? Da bin ich zu alt dazu....

      Man könnte stattdessen auch einfach mal selbst dort nachfragen. Das habe ich auch hier vor ca. 14 Tagen vorgeschlagen und würde belächelt.

      Vielleicht solltest du dich mal als Profi einfach persönlich dort melden und dich dort unter Profis austauschen, statt dich hier mit mir oder anderen Unwissenden und Unwürdigen abgegen zu müssen.

      Dann kannst du ihm auch seine Job erklären, den er ja scheinbar deiner Meinung nach nicht gut genug macht.

      Du kannst auch gerne eine E-Mail mit Fragen dazu verfassen und hier Posten. Die kopiere ich dann und sende sie als meine Antwort dorthin. Das solltest du allerdings zeitnah machen, denn in wenigen Tagen bin ich hier wieder weg. Ich finde den Umgang hier im Forum nämlich nicht in Ordnung und werde mir das freiwillig nicht lange antun.

      Die Gefahr ist natürlich, dass dann die kommende Reaktion vom LBA wieder als Fake abgetan wird. Aber das ist nicht mein Problem.

      Du kannst auch einfach hier anrufen und ihm dann seine Inkompetenz gerne persönlich erklären.

      Zuständigkeiten im Sachgebiet SBL 1
      Telefon: +49 531 2355 + 1112

      Hr. Carsten Konzock




      Ich wollte hier nur die Interessierten informieren.

      Fakt ist, dass ich am 20.11 das LBA per E-Mail angeschrieben habe und folgende Anfrage stellte.

      "Ich habe eine Frage zur neuen EU Drohnenverordnung die ab 01.07.2020 voll in Kraft tritt.
      Gilt bei den Gewichtsgrenzen das Abfluggewicht inkl. des benutzten Zubehörs oder gilt ein zulässiges Gesamtgewicht, mit welchem die Drohne theoretisch laut Hersteller starten dürfte?
      Im konkreten Fall geht es um die Drohne Mavi Mini von DJI welche startbereit inkl. Akku und Speicherkarte 249 gr. wiegt und somit unter der wichtigen 250 gr. Grenze wäre.
      Der Hersteller selbst bietet aber auch einen Propellerschutz und einen Aufkleber an, mit dessen Betrieb diese Grenze überschritten werden würde.
      Angaben zum zulässigen Höchstgewicht von Seiten des Herstellers gibt es nicht.
      Nun stellt sich eben die Frage wie es sich bei der Klasseneinteilung verhält, wenn man die Drohne mit 249 gr. ohne Aufkleber und Propellerschutz fliegt?
      Bei einem Selbstbau zählt ja auch das Abfluggewicht und international (USA, Kanada usw.) ist auch immer vom Startgewicht der Rede.
      Können Sie hier Klarheit schaffen? Mit freundlichen Grüßen"

      Und heute kam eben obige Antwort. Aber es spricht ja nichts dagegen, wenn jemand Fragen hat dort nachzufragen.

      Man kann natürlich auch weiterhin hier einfach alles als falsch abstempeln und nie dort anfragen.
      Ist jedem selbst überlassen.
    • Ich will hier auch keinen persönlichen Krieg. Aber wenn man zur Info einfach die Antwort des LBA postet und sich dann gleich wieder mit "Fake" Vorwürfen abgeben muss, ist das halt schade. Aber egal, ist dann nicht mein Problem. Ich habe meine "Pflicht" erfüllt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MStorm ()

    • MStorm schrieb:

      Die Nutzlast ist darunter unter Punkt 29 definiert: alle Instrumente, Mechanismen, Ausrüstungen, Teile, Geräte, Zubehörteile oder Zusatzteile, einschließlich Kommunikationsausrüstungen, die in das Fluggerät eingebaut bzw. an diesem angebracht sind und nicht dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, das Luftfahrzeug im Flug zu betreiben oder zu steuern,
      ohne jedoch Teil des Flugwerks, eines Motors oder eines Propellers zu sein.
      +

      MStorm schrieb:

      Die DJI Mavi Mini ist nicht zum Nutzlasttransport vorgesehen. Der Propellerschutz und z.B. Aufkleber sind nicht als Nutzlast im oben genannten Sinne zu verstehen. Diese gehören zur Drohne selbst.
      Ist etwas verwirrend...

      Sind die Propguards nun Zubehörteile oder Teil des Kopters? Wenn nicht Zubehörteil (im rechtlichen Sinne), was sind die denn dann? Teil des Kopters sind sie auch nicht, Nutzlast lt. Antwort auch nicht...

      Daraus ergibt sich dann auch ein "Problem" mit Filter... diese dürfte man dann auch nicht verwenden.

      CIAO

      Mad