Vorteile mit 249g Mavic Mini

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • "Sind die Propguards nun Zubehörteile oder Teil des Kopters? Wenn nicht Zubehörteil (im rechtlichen Sinne), was sind die denn dann? Teil des Kopters sind sie auch nicht, Nutzlast lt. Antwort auch nicht..."

      Die Frage nehme ich mal auf für meine Rückmeldung beim LBA...
    • MStorm schrieb:

      @skyscope
      Mit der Reaktion habe ich eigentlich gerechnet, besonders von dir.

      Die kritische Auseinandersetzung mit einer Auskunft, die du so unreflektiert gepostet hast? Ja, da bin ich unangenehm. Schieß nicht direkt aus der Hüfte ("Weltbild einiger allwissender Foristen"), dann kann das auch gemächlicher ablaufen. Ansonsten Wald, reinrufen und so....
      Den Fake-Vorwurf nehme ich allerdings zurück. Aber man hat hier im Laufe der Zeit schon viele Trolls kommen und gehen und wieder kommen sehen.

      Ansonsten halte ich mich jetzt hier raus - mein Eindruck ist, dass es mehr darum geht, dass die Leute hören/lesen/verstehen wollen, was ihnen in den Kram passt. Kognitive Dissonanz. Damit kann ich nicht wirklich dienen, zumal das Thema "250g" für die Mavic Mini wie gesagt auf Ebene der DVO 2019/947 eh erst wieder 2022 relevant wird. Und MTOM ist letztlich ein anderes übergeordnetes Thema, aber auch nicht mehr meins...

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    • @skyscope

      Was heißt ich poste hier unreflektiert. Ich habe lediglich 1:1 die Antwort gepostet welche ich erhalten habe. Dazu meinte ich, dass ich für mich meine Schlüsse gezogen habe und ihr mit der Info machen könnt was ihr wollt. Punkt.
      Wer kam denn gleich mit dem "Angriff"? Immerhin hast du den Fake Vorwurf zurückgenommen, ist ja mal ein Anfang.

      Natürlich machen auch Menschen bei Behörden Fehler. Nur ist das eben eine Anwort auf eine Frage, die man in Ruhe und ggf. auch mit Hilfe der Kollegen und Rücksprachemöglichkeiten innerhalb von knapp 14 Tagen gegeben hat. Das war ja kein 20 Sekunden Smalltalk auf der Herrentoilette. Zudem habe ich das LBA zum Thema Drohnen befragt und daher wurde dort entschieden wer scheinbar in diesem Bereich kompetent genug ist um hierauf zu Antworten. Das LBA hat ausgewählt wer hier antwortet. Ich habe nicht den Hausmeister oder diesen Herren speziell gefragt und dieser hat sich genötigt gefühlt zu antworten.

      Daher kann ich doch mal diese Aussage hier zitieren und vorbringen. Und wie man bei meiner damaligen Frage sieht, habe ich ja selbst auf die Schwierigkeiten bei der Deutung hingewiesen.
      Hier kann das jeder deuten wie er will.

      Und ich für meinen Teil will nicht einfach nur das Lesen was ich mir so vorstelle, deshalb habe ich ja extra eine offizielle Stelle angeschrieben und mich nicht von den zahlreichen Stellungnahmen bei Reviews blenden lassen. Da herrscht ja eigentlich die Meinung vor, dass das Ding unter 249 gr. wiegt und damit eben unter der entscheidenden Grenze ist....

      Ich könnte auch umgekehrt behaupten, dass du einfach das hören willst was du möchtest, wenn dir nun nicht mal eine Stellungnahme einer Behörde reicht und du noch anderer Meinung bist.

      Mir zeigt dies jedenfalls, dass es nicht ganz abwegig ist mit einer 249 gr. Drohen zu starten und diese später unter den Bestimmungen von Kategorie A1 laufen zu lassen.
      Es wurde hier teilweise so getan als gäbe es da gar keine Diskussion das es Vorteile mit einem Abfluggewicht von 249 gr. bringt, weil der Hersteller ja noch Propguards usw. anbietet und nun antwortet jemand von einer Behörde unabhängig von dieser Diskussion scheinbar doch anders.


      P.S: "Schieß nicht aus der Hüfte....." Was erwartest du denn? Hier kommt man neu ins Forum, es wird einem ständig der Eindruck vermittelt man ist ahnungslos und soll sich halt der Meinung der Urgesteine beugen, wird sofort mit Regelkunde konfrontiert, überheblich mit Halbsätzen und Links auf Verordnungen abgespeist und wundert sich dann, dass einige neue Teilnehmer dann keinen Bock mehr haben? Vielleicht auch selbst mal über den eigenen Umgang und die Art und Weise nachdenken wie man hier postet.

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    • @MStorm : Ich finde es super dass du dir die Mühe machst. Magst du den Beamten mal vorschlagen er solle sich hier im Forum registrieren und mit diskutieren? Ich wollte das zuerst als Scherz meinen, aber beim Schreiben ist mir klar geworden dass das nicht so verkehrt ist. Wäre doch ne super Aktion wenn die Community mal direkt von der Quelle aus informiert wird und dazu Fragen stellen können.
    • TEDsDrone schrieb:

      Magst du den Beamten mal vorschlagen er solle sich hier im Forum registrieren und mit diskutieren?
      Eigentlich eine gute Idee. Aber glaubst Du wirklich, der macht das?
      Wäre wahrscheinlich zu viel Aufwand. Nicht das Registrieren, sondern das Lesen und Schreiben.
      Ich bin sicher, daß er nicht nur das Thema "Drohnen" an der Backe hat.
      Ist vielleicht sogar nur ein Randthema für ihn.

      Abgesehen davon würde er sicher schnell die Lust verlieren, wenn jeder 2. Post von ihm hier zerrissen wird.
      Fly long and prosper.
    • @DroneFuchs, puh, ist ja mega-überheblich! :thumbdown:

      /scnr ;)

      Schaun mer mal. Wenn in der Antwort wieder von "Kategorie" C0 oder überhaupt von Herstellerklassen die Rede ist, wird man (manche) wissen, was davon zu halten ist. Bekanntlich spielen ja die Herstellerklassen für alle Bestandskopter einschließlich der Mavic Mini keinerlei Rolle.

      _____
      Edit:
      Ein behördlicher Mitarbeiter soll in seiner offiziellen Funktion in einem öffentlichen Forum mitdiskutieren? Habt ihr das schon mal irgendwo gesehen? :)

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    • Und schon kam die Antwort:

      Sehr geehrter Herr xxx,

      die MTOM ist das Gewicht der Drohne + Nutzlast (wenn vom Hersteller nicht anders definiert). Die Zusatzanbauten werden benutzt um die Drohne zu betreiben, denn sie haben eine Funktion (Schutz der Propeller), damit zählen sie nicht als Nutzlast, sondern gehören zur Drohne selbst. Wenn Sie die Drohne jetzt auf eine Wage stellen, so ergibt sich ein MTOM von 249 g ohne diese Anbauten, mit diesen Anbauten ein Masse von 250 g + X.
      Da die Mavic Mini nicht nach der VO (EU) 2019/945 zertifiziert ist, ist beim Kauf dieser Drohne vor dem 1. Juli 2022 der Artikel 20 der VO (EU) 2019/947 bindend:

      Artikel 20
      Besondere Bestimmungen für den Einsatz bestimmter UAS in der „offenen“ Kategorie UAS-Arten im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 9 ), die der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgenden Bedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem 1. Juli 2022 in Verkehr gebracht wurden:
      a) in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat;
      b) in Unterkategorie A3 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg hat.

      Somit fällt die Drohne einmal in die Variante a) und einmal in die Variante b).

      Selbstverständlich müssen Sie sich trotzdem an die ab dem 1. Juli 2020 geltenden Regeln halten. Der Artikel 20 besagt, dass Sie mit einer nicht zertifizierten Drohne < 250 g in der Kategorie A1 fliegen dürfen und auch, dass Sie Aufgrund dieses Gewichts keinen Nachweis über ein Online Training + Online Test benötigen.

      Ich hoffe das hilft!

      Mit freundlichen Grüßen


      P.S.: Einfach nur 1:1 kopiert. Habe zu mehr aktuell auch keine Zeit.
    • Thx für die Antwort.

      D.h. wenn man Zusatzteile anbringt (Propguards, Filter,...) muss man

      MStorm schrieb:

      b) in Unterkategorie A3 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg hat.
      beachten.

      Ich bin dann gespannt wieviele dann denken dass sie die Drohne unter A1 Bedingungen fliegen wenn sie Filter drauf haben...

      CIAO

      Mad

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    • Die Erläuterung zur Nutzlast bleibt wirr, auf Artikel 22 wird gar nicht erst Bezug genommen.

      Auch das zugängliche Guidance Material wird nicht berücksichtigt, welches immer Bestandteil aller Verordnungsgebungsprozesse der EASA ist ("The MTOM should include all the elements on board the UA: [...] the heaviest payload allowed by the manufacturer").
      Ein MTOM "ergibt" sich auch nicht, es wird allein durch den Hersteller spezifiziert.

      Das reicht mir jetzt aus der Quelle, kann ja jeder selbst bewerten. Ich halte das für wenig plausibel und daher nicht für maßgeblich, und das wird sich nicht ändern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Das war im übrigen meine E-Mail:

      Vielen Dank Hr. Konzock,

      danke für die Antwort. Im ersten Moment hört sich das logisch an. Auf den zweiten Blick habe ich dann aber dennoch ein paar Fragen bezüglich der Definition „Zubehörteile“, da Sie sich hier für mich etwas widersprechen.

      Zuerst schreiben Sie folgendes:
      „Die Nutzlast ist darunter unter Punkt 29 definiert: alle Instrumente, Mechanismen, Ausrüstungen, Teile, Geräte, Zubehörteile oder Zusatzteile, einschließlich Kommunikationsausrüstungen, die in das Fluggerät eingebaut bzw. an diesem angebracht sind und nicht dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, das Luftfahrzeug im Flug zu betreiben oder zu steuern,….“
      [/quote]Dann konkretisieren Sie mit folgender Aussage, dass ein Propellerschutz und Aufkleber nicht als Nutzlast zu verstehen sind.
      „Der Propellerschutz und z.B. Aufkleber sind nicht als Nutzlast im oben genannten Sinne zu verstehen.“
      [/quote]
      Also wäre laut dieser Aussagen ein Propellerschutz und ein Aufkleber dementsprechend kein Zubehör oder Zusatzteil und daher keine Nutzlast.
      Diese beiden Aussagen passen noch zusammen und wären für mich schlüssig. Klingt für mich aber dann so, als ob ich meine 249 gr. Drohne nehmen könnte und mit Propellerschutz ohne Probleme in der Kategorie A1 fliegen könnte, da der Schutz ja keine Nutzlast ist.


      Nun verwirren Sie mich aber mit einer anderen Aussage. Warum findet dann aber bei Benutzung eines Propellerschutzes oder Aufklebers der das Gesamtstartgewicht damit auf über 249 gr. erhöht doch wieder eine höhere Einstufung statt? (C1 statt C0 bzw. A3 statt A1)
      „Da es sich beim Propellerschutz und Aufkleber um Zusatzausrüstung handelt, würde die Drohne zukünftig ohne diese Zusatzausrüstung in die Kategorie C0, mit Zusatzausrüstung in die Kategorie C1 fallen.“
      [/quote]Also ist laut dieser Aussage nun ein Propellerschutz und ein Aufkleber doch Zubehör oder ein Zusatzteil und würde beim Anbringen dazu führen, dass die Drohne in eine andere Kategorie eingestuft wird?

      Wie muss ich das nun verstehen?

      Ist der Propellerschutz oder beispielsweise ein Aufkleber nun ein Zubehörteil oder Teil des Kopters? Wenn es keine Zubehörteile (im rechtlichen Sinne) sind, was sind sie dann? Teil des Kopters sind sie ja auch nicht, Nutzlast ja angeblich auch nicht….ich bin verwirrt.


      Mir ist klar, dass die Drohne aktuell nicht klassifiziert ist und wir daher nicht über C0 oder C1 reden, sondern es hier über A1 oder A3 geht. Dieser Widerspruch bleibt für mich hier aber trotzdem gleich.

      Wie sicher kann ich mir nun sein, dass wenn ich mit der reinen DJI Mavic Mini Drohne abhebe (also einem Startgewicht von 249 Gramm) zukünftig mit einer A1 Drohne unterwegs bin und mich an die dementsprechenden Verordnungen halten muss?


      Verstehen Sie welcher Widerspruch mir nicht ganz klar ist?


      Mit freundlichen Grüßen
    • Also ich kann für mich als privater Nutzer mit der Antwort leben und ziehe mein persönlichen Schlüsse. Nachdem.ich auch nicht Jura studiert habe, kann ich mit den schriftlichen Aussagen einer Behörde durchaus leben und könnte im Ernstfall auch nachweisen, dass ich mich bemüht habe mich zu informieren.

      Ansonsten kann damit nun jeder machen was er will. Welcher Instanz man nun glaubt ist ja jedem Forumsteilnehmer selbst überlassen.
    • Genau dies ist der Knackpunkt meiner Auffassung, wie es @skyscope in Post #58 schreibt.
      Gemäß Schriftsatz vom LBA legt der Pilot das MTOM und somit die Klassifizierung quasi fest. ...
      Das kann so nicht stimmen. Meine Meinung!
      Ferner begründet er die Propguards als zum Flugbetrieb gehörend, andererseits sind wohl auch Aufkleber im Karton durch den Hersteller beigelegt. Wer legt dann fest, gehören die zum Flugbetrieb oder nicht? Sehr ... sehr, sehr viel Spekulationsfreiraum.
    • Eines dürfte sicher sein, dass die Mini auf keinem Fall eine C0 Klassifizierung erhält.

      Wenn die Aussagen so sstimmen, dann darf die Mini nur "nackig" betrieben werden um den A1 Status zu erfüllen... weder Aufkleber, noch Plakette noch Filter sind dann "erlaubt"

      CIAO

      Mad