Verschiedene Modelle / CE vs. FCC

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Wenn man diese ganze Diskussion um ungelegte Eier auf andere Dinge ummünzt, wird man feststellen, dass nicht alles so heiss gegessen wird wie es gekocht wird.

    Ich bin davon überzeugt, dass viele Europäer in Amerika mit Geräten oder Systemen unterwegs sind, die dort illegal sind. Und wenn es sich auch nur um einen Rasierer oder ne elektrische Zahnbürste handelt. Das interessiert dort genau NIEMANDEN. Das Gleiche wird im umgekehrten Fall bei uns auch sein.

    Natürlich muss man sich an die Gesetze im jeweiligen Land halten, aber mit unveränderter Hardware sollte man weltweit keine Probleme haben.

    Ich hätte es halt wirklich cool gefunden wenn beides an Board gewesen wäre, aber was will man den von einem „Spielzeug“ erwarten?? Aus europäischer Sicht ist es wohl ein Spielzeug, eine Air oder Pro ist als Fluggerät mit mehr Auflagen deklariert und kann daher auch mit beidem umgehen..

    Ich darf ja auch mit einem amerikanischem Auto hier herum fahren, wenn es eine amerikanische Zulassung hat. Erst wenn ich es in Deutschland zulassen oder verkaufen will, muss ich umrüsten.
  • Seit wann macht DJi denn Gesetze..? Nichts für ungut, aber der Gesetzgeber entscheidet was ein Spielzeug ist und was nicht.

    Diese Diskussion hatten wir schon... es kommt auf die Klassifizierung an. Da kenn ich mich nicht aus und ich werde mich damit auch nicht beschäftigen. Ändern kann ich das eh nicht.

    Der DJI Hinweis wird bestimmt nicht förderlich sein um, im Sinne des Gesetzes, als Spielzeug klassifiziert zu werden. Evtl. steht dieser Hinweis auch nur da um sich vor Schadensersatzklagen abzusichern in Form von Eltern die Ihrem pubertierenden 14J Sohn so eine Drohne gekauft haben um damit Schabernack anzustellen...

    Ich weiß es nicht, und solange niemand so eine Mini hat, wird es auch schwer sein zu Diskutieren...
  • GrueneWurst schrieb:

    Seit wann macht DJi denn Gesetze..? Nichts für ungut, aber der Gesetzgeber entscheidet was ein Spielzeug ist und was nicht....
    DJI macht keine Gesetze. Sie sind jedoch gefragt um eine entsprechende Einstufung zu erlangen. Wenn die schon sagen, dass es kein Spielzeug ist, dann werden sie das erforderliche Label für die Einstufung nach C0 auch nicht erhalten. Dann ist es völlig unabhängig ob sie unter 250 gr wiegt oder nicht. Einzig die Kennzeichnung nach aktueller Drohnenverordnung kann entfallen. Würde aber bei mir dennoch drauf kommen und schon war es das mit <250 gr.
  • quadle schrieb:

    DJI macht keine Gesetze. Sie sind jedoch gefragt um eine entsprechende Einstufung zu erlangen. Wenn die schon sagen, dass es kein Spielzeug ist, dann werden sie das erforderliche Label für die Einstufung nach C0 auch nicht erhalten.
    Einspruch.
    In den Bedingungen für C0 steht ganz deutlich ein oder, kein und:
    muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
    Also ist C0 durchaus möglich und erreichbar - und vielleicht gibt es ja für Altbestand dann irgendwann den C0 Aufkleber zum Nachrüsten.... (oder wegen mir für kleines Geld ein neues Gehäuse mit entsprechender Prägung)
    Oder die deutschen Behörden machen uns doch noch einen Strich durch die Rechnung...
    Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
  • Ich habe auch Urlaub geschrieben...
    Ein US Bürger der nach D auswandert und sein in den USA angemeldetes Auto mitbringt hat 1/2 Jahr Zeit das Fahrzeug in D anzumelden... Hat aber nur steuerliche Gründe, denn nach 1/2 Jahr gilt es als Steuerhinterziehung...

    Hat aber wenig mit dem Thema zu tun...
    Es geht hier um nicht zulässige Funkfrequenzen.
  • Bei den Autos würde es um nicht zulässige Beleuchtung gehen... oder noch VIEL VIEL VIEL schlimmer Abgasvorschriften. Greta lässt Grüßen.

    Natürlich hinkt der Vergleich, aber im Fall von DJI hätte man doch schon erwarten können, dass die Philosophie beides mit an Bord zu haben sich nicht ändert.

    Wenn das was bisher bekannt ist richtig ist, dann darf der Ami bei sich in Amerika fliegen und der Europäer eben nur hier in den CE Ländern.

    P.s. Ich habe auch nirgends dauerhaft geschrieben...
  • So, ich habe nun gesicherte Informationen von DJI direkt:

    Es gibt zwei Versionen, FCC und CE.

    Beide Versionen haben unterschiedliche Hardware.

    Beide Versionen können überall starten, je nach Land kommt aber eine Warnung.

    Nur die FCC Version drosselt hardwareseitig per GPS ihre Sendeleistung in CE Ländern.

    Die CE Version hat überall die niedrigere CE Sendeleistung.

    Es hat also Vorteile in nicht CE-Ländern eine FCC Version zu haben.
  • Lecter schrieb:

    Es hat also Vorteile in nicht CE-Ländern eine FCC Version zu haben.
    Zumindest wenn der Betrieb im 5GHz Band nach FCC legal möglich ist (bzw man nicht erwischt wird)

    Umgekehrt sollte die CE-Version mit der niedrigen Sendeleistung aber überall (wo Drohnen erlaubt sind) legal fliegbar sein.
    Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Louis08 () aus folgendem Grund: habe überlesen, dass die Sendeleistung der FCC in CE-Gebieten gedrosselt wird....