Drohnen fliegen mit über 2kg

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Nach aktueller Umsetzung der Drohnenverordnung ist es soweit korrekt, dass man zum Fliegen einer Drohne mit mehr als 2kg Abfluggewicht ein Kenntnisnachweis benötigt. Ist der Zweck des Fluges die „Sport- und Freizeitgestaltung“ reicht der Kenntnisnachweis nach LuftVO §21e welcher Online ab 26,75 € (25,- zzgl MwSt) zu bekommen ist. Zu allen anderen Zwecken ist ein Kenntnisnachweis nach LuftVO §21d erforderlich der deutlich mehr kostet und eine Präsenzprüfung in einer anerkannten Stelle erfordert.

      Aktuell ist die neue EU-Verordnung verabschiedet und ab Juli 2020 gültig. Dann wird die Erfordernis eines Kenntnisnachweis auf 900 gr Abfluggewicht fallen. Der genaue Umfang dieses für diese Gewichtsklasse erforderlichen Nachweises muss sich erst noch herausstellen. Auch ob die bisherigen Kenntnisnachweise dann noch irgendeine Gültigkeit haben.
    • Entschuldige bitte meine verspätete Antwort.

      Vielen Dank für deine Antwort!
      Das heißt doch eigentlich für die nahe Zukunft, dass ich mir erstmal eine Drohne über 2kg bauen kann, bis zu den neuen Verordnungen einen kleinen Nachweis mache und abwarte.
      Da dann meine und so ziemlich jede andere Drohne in den C2 Bereich fallen würde müsste ich ja in jedem Fall einen entsprechenden Kenntnisnachweis besitzen, was die Gewichtsfrage ja unnötig macht oder nicht?

      Gruß Marten
    • MartenK schrieb:

      Das heißt doch eigentlich für die nahe Zukunft, dass ich mir erstmal eine Drohne über 2kg bauen kann, bis zu den neuen Verordnungen einen kleinen Nachweis mache und abwarte.
      Die Modellflug-Verbände beantragen gerade beim BMVI sogenannte Betriebsgenehmigungen für ihre Mitglieder um weiter nach den nationalen Regelungen zu fliegen, weil diese ganzen Kategorien für Modellflugzeuge einfach nicht passen. Wenn du bei so einem Verband (DMO, MFSD, DMFV) versichert bist, kann sich das für deinen Eigenbau lohnen. Den könntest du dann trotz geltender EU-Regeln weiter mit dem kleinen Nachweis fliegen.
      Lange Rede kurzer Sinn: Schon mal bauen und abwarten ist gut.
    • MartenK schrieb:

      Das heißt doch eigentlich für die nahe Zukunft, dass ich mir erstmal eine Drohne über 2kg bauen kann, bis zu den neuen Verordnungen einen kleinen Nachweis mache und abwarte.
      Korrekt.

      Ab 1. Juli gelten dann aber mit den EU-Regelungen andere Vorschriften.
      Die C-Klassen sind dabei für selbst gebaute UAS völlig unerheblich, es sind eben Hersteller-Klassen.
      • Ab 1.7.2020 gelten Übergangsbestimmungen nach Artikel 22, somit für 2kg Copter die Regelungen der UAS.OPEN.040, Punkte (1) und (2), mit Online Test und Prüfung nach UAS.OPEN.020 Punkt (4) (b).
      • Ab 1.7.2022 gelten für selbstgebaute Copter ab 2kg die vollständigen Regelungen der UAS.OPEN.040 in Unterkategorie A3.
      Was dazu gehört, kannst Du am besten direkt der Verordnung entnehmen, suche im PDF einfach im Anhang nach bspw. "UAS.OPEN.040".

      Kurz, der Betrieb eines selbstgebauten Copters ab 2kg ist also bereits ab Juli 2020 mit deutlichen Einschränkungen verbunden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      MartenK schrieb:

      Das heißt doch eigentlich für die nahe Zukunft, dass ich mir erstmal eine Drohne über 2kg bauen kann, bis zu den neuen Verordnungen einen kleinen Nachweis mache und abwarte.
      Korrekt.
      Ab 1. Juli gelten dann aber mit den EU-Regelungen andere Vorschriften.
      Die C-Klassen sind dabei für selbst gebaute UAS völlig unerheblich, es sind eben Hersteller-Klassen.
      • Ab 1.7.2020 gelten Übergangsbestimmungen nach Artikel 22, somit für 2kg Copter die Regelungen der UAS.OPEN.040, Punkte (1) und (2), mit Online Test und Prüfung nach UAS.OPEN.020 Punkt (4) (b).
      • Ab 1.7.2022 gelten für selbstgebaute Copter ab 2kg die vollständigen Regelungen der UAS.OPEN.040 in Unterkategorie A3.
      Was dazu gehört, kannst Du am besten direkt der Verordnung entnehmen, suche im PDF einfach im Anhang nach bspw. "UAS.OPEN.040".

      Kurz, der Betrieb eines selbstgebauten Copters ab 2kg ist also bereits ab Juli 2020 mit deutlichen Einschränkungen verbunden.
      Vielen Dank (euch beiden!).
      Das war zwar ein bisschen Kompliziet, am Anfang, aber nach ein bisschen einlesen ging es, Danke! Kannst du mir noch sagen wonach ich suchen muss um die Angaben für <2kg zu finden? Das wäre super nett!

      Gruß K.