ramsesp schrieb:
Wer stellt denn "Ausnahmegenehmigungen" aus, in denen die Rechte privater Grundstückseigentümer aufgehoben werden ? Das halte ich, vorsichtig gesagt, für rechtlich grenzwertig.
Filmt man mit so einer Ausnahmegenehmigung vom Luftamt die Frau im Bad, kann man luftrechtlich nicht belangt werden, privatrechtlich aber schon.