MFmini schrieb:
Aber meiner Meinung nach sehe ich dafür keine Rechtliche Grundlage dies zu fordern.
Meine Meinung: Ist doch prima, wenn er dir das Fliegen dort explizit erlaubt. Versicherung und Kenntnisnachweis hast ja eh schon parat.
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
MFmini schrieb:
Aber meiner Meinung nach sehe ich dafür keine Rechtliche Grundlage dies zu fordern.
inselgrafik schrieb:
... Wenn man niedrig über ein Gebiet fliegt, ... könnte die Genehmigung des Grundstückinhabers dann doch notwendig sein.
inselgrafik schrieb:
... die Flughöhe in Betracht ... Wenn man niedrig über ein Gebiet fliegt ... Genehmigung des Grundstückinhabers dann doch notwendig
quadle schrieb:
Ich bin da bei @RC-Role, dass aus Sicht der Luftrechte, der Eigentümer nur das Starten- und Landen auf seinem eigenen Grundstück unterbinden kann, einen Überflug hingegen nicht.
ChAG schrieb:
Wundere mich übrigens, dass keiner unterschieden hat, ob jeder "meine" Facebook Bilder sehen kann, oder eben nur Freunde und Familie.
inselgrafik schrieb:
....
Ich glaube, an der Rechtssituation hat sich wenig geändert. Und in Genehmigungen für den Überflug von fremden Wohngrundstücken steht oft eine Mindestflughöhe von 35m. ....
inselgrafik schrieb:
Und wenn man dass auf andere Grundstücke überträgt, wird es auch dort eine Höhe geben, die der Grundstückseigentümer hinnehmen muss.
inselgrafik schrieb:
...
Immer locker. Ich hatte von Anfang an von Genehmigungen geschrieben. ....
inselgrafik schrieb:
... Und dass dort eine Mindestflughöhe vorgeschrieben ist, ...
inselgrafik schrieb:
... deutet darauf hin, ... Und wenn man dass auf andere Grundstücke überträgt, ...
inselgrafik schrieb:
..., wird es auch dort eine Höhe geben, die der Grundstückseigentümer hinnehmen muss.
privy schrieb:
Wie jetzt?quadle schrieb:
Ich bin da bei @RC-Role, dass aus Sicht der Luftrechte, der Eigentümer nur das Starten- und Landen auf seinem eigenen Grundstück unterbinden kann, einen Überflug hingegen nicht.
inselgrafik schrieb:
@quadle
Ich darf zB mit meiner Ausnahmegenehmigung über fremde Wohngrundstücke fliegen ohne den Eigentümer etc zu fragen.