Vielleicht kann mir jemand helfen?
Ich lese hier im Forum häufig davon das das fliegen über Grundstücken grundsätzlich nur von der Luftfahrtbehörde verboten werden kann, nicht aber vom Grundstückeigentümer.Wenn ich mich aber in einer erlaubten Flugzone befinde aber ohne die Erlaubnis des Eigentümers starte, müßte das ja , streng ausgelegt , rechtlich nicht erlaubt sein. Daraus ergibt sich die Frage nach der Abdeckung solcher "wilden" Flüge durch die Versicherung. Bei meiner Versicherung der DMO finde ich
Verstehe ich das so das ich bei diesem wilden Fliegen versichert bin (also auch ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers) soweit ich alle andern gesetzlichen Vorgaben an die meine Drohne und ich gebunden sind einhalte?
Arru
Ich lese hier im Forum häufig davon das das fliegen über Grundstücken grundsätzlich nur von der Luftfahrtbehörde verboten werden kann, nicht aber vom Grundstückeigentümer.Wenn ich mich aber in einer erlaubten Flugzone befinde aber ohne die Erlaubnis des Eigentümers starte, müßte das ja , streng ausgelegt , rechtlich nicht erlaubt sein. Daraus ergibt sich die Frage nach der Abdeckung solcher "wilden" Flüge durch die Versicherung. Bei meiner Versicherung der DMO finde ich
Wildfliegen (Grüne Wiese)/ Fliegen außerhalb von Modellfluggeländen | Ist mitversichert unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. |
Verstehe ich das so das ich bei diesem wilden Fliegen versichert bin (also auch ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers) soweit ich alle andern gesetzlichen Vorgaben an die meine Drohne und ich gebunden sind einhalte?
Arru