YouTube Video schon Gewerbe für Spanien? Unklare Gesetzeslage auch bei anderen Themen

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    • YouTube Video schon Gewerbe für Spanien? Unklare Gesetzeslage auch bei anderen Themen

      Bisher bin ich immer mit klarer Gesetzeslage geflogen. In Spanien gibt es zwar einige Regeln, aber unklar ist, was als Gewerbe oder Hobby angesehen wird. Die Anforderungen an gewerbliche Piloten sind aber groß.
      Zudem ist bei Naturparks auch die Lage unklar, Ansprechpartner findet man kaum und wenn, bekommt man keine Antwort, selbst wenn man auf Spanisch anfragt.

      Nun schneide ich gerade mein Video und bekomme noch zusätzliches Material von jemand anders, den ich in einem Forum kennen gelernt habe, mit dem ich geflogen bin. Das ist auch keine Schutzbehauptung, sondern wirklich so. Er hat kein Interesse, seine Videos zu veröffentlichen und stellt sie mir zur Verfügung. So habe ich beachtlich viel Mateiral für tolle Videos, die ich gern hier teilen möchte, nur ist bei einigen Szenen z.B. an Stränden wie Cala Mezquida unklar, ob es legal ist oder nicht. Da ich keine Antwort bekam, bin ich, sagen wir mal aus Trotz, dann doch geflogen. Natürlich soweit alle Regeln wie das nicht überfliegen von Menschen eingehalten.

      Stelle ich da nun online, kann es sein, dass YT, je nach Song, Werbung mit rein bringt, was ich nicht beeinflussen kann. Das könnte man als gewerblich sehen oder eben auch unklare Lage beim Fliegen wie eben in Parks.

      Bisher habe ich noch von keinem Fall gehört, dass ein YT User deswegen Ärger bekam, denn YT müsste ja die Adressdaten raus geben etc. Selbst in Deutschland, als letztes Jahr zahllose Piloten illegal Feurwerk gefilmt haben, kam man nicht an die Daten ran, zudem viele dann einfach behauptet haben, es seien nicht ihre Videos.

      Mir ist nur ein Fall bekannt, dass jemand angeblich nach Rückkehr über ein YT Video belangt wurde, der auf Teneriffa beim Teide geflogen war und 5000 EUR zahlen sollte.

      Ich möchte jetzt keine Diskussionen mit den privaten Drohnenpolizisten auslösen, Ihr wisst, ich halte mich soweit möglich an die Regeln, kennt Ihr Fälle, wo wegen eher Lapalien User ermittelt wurden? Ich meine, wenn ich in Palma in der Flugverbotszone unterwegs gewesen wäre, logisch, dass ist ein absolutes noGo und gehört hart bestraft, aber ich frage mich, wie das bei den weniger schlimmen Vergehen ist, zumal die spanische Presse ja schreibt, es gäbe Ermittlungsteams die darauf spezialisiert wären und den ganzen Tag Videos schauen. Nur was sollen die machen? YT anfragen, ob sie die Daten raus geben, weil jemand an einem menschenleeren Strand geflogen ist, der dummerweise ein NSG ist, wo man nicht mal genau weiß, ob man da fliegen darf oder nicht?
    • au weh Micha, ich fürchte da wird Dir kaum einer helfen können da a, vermutlich die wenigsten alle Details der Rechtslage in Spanien kennen (und da schließe ich mich ausdrücklich mit ein) und b, man nicht vorhersehen kann ob und wenn, wie yt reagieren wird ... sorry
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • marcellaustria schrieb:

      Ich glaube solange du es als Hobby YouTuber hoch lädst wirst du keine Probleme bekommen
      Ich denke dass es hier "egal" ist ob Privat oder Gewerbe..... wenn man ein Video auf YT stellt, sollte man schon auch wissen, ob man für die Aufnahmen auch alles Regelkonform (unterschiedlcihe Länder, unterschiedliche Regelungen und auch, so wie der TE sagte, unterschiedliche Behörden die das unterschiedlich verfolgen) ist.

      CIAO

      Mad
    • In Spanien ist die Gesetzeslage aber nicht immer klar.

      Beispiel: Es gibt Regelungen zum Abstand bei Gebäuden, die aber vom Gewicht der Drohne abhängen.

      ODer es gibt überhaupt keine Regelungen zu Wasserstraßen. Wenn ich z.B. am Hafen zwischen den Schiffen fliege und filme, ist mir nicht klar, ob das erlaubt war.

      Im Zweifel bin ich geflogen, auch in Naturparks, wenn mir keiner geantwortet habe.

      Es kann also sein, dass ich unwissentlich daneben lag.

      Auf der anderen Seite, wird es wohl kaum eine ausländische Behörde wegen einer Lapalie schaffen, dass YT die Nutzerdaten raus gibt. Wie schon gesagt, wenn ich am Cockpit einer 737 vorbeifliege, dann ist das was anderes.

      Im Zweifel stelle ich es dann auf nicht öffentlich und poste es nur hier :)
    • Meines Erachtens sind die Aufnahme und die Verwertung zu trennen.
      Beispiel: wenn jemand gewerblich einen YouTube-Kanal betreibt, wo er die schönsten privat gefilmten Missgeschicke zeigt, dann wird die Herstellung dieser Aufnahmen dadurch nicht gewerblich.

      Ich weiß, dass das Thema von manchen sehr spitzfindig ausgelegt wird, aber meines Erachtens kann man nicht gewerblich fliegen ohne es zu wissen. Eine harte Trennung gibt es da, wo Du im Auftrag für jemanden fliegst, weil er Dir dafür Geld gibt. Wenn Du während der Erstellung von Aufnahmen noch nicht weißt, was damit geschehen soll, ist mmn. von privater Erstellung auszugehen.
    • Ich habe, auf Fuerteventura und Teneriffa, Airmap zur Orientierung benutzt.
      Ansonsten habe ich mich allgemein möglichst an die dortigen und üblichen Regeln gehalten.
      Naturparks sind m.W. kein Schutzgebiet im Sinne von NSG, sondern evtl vllt. eher vergleichbar mit LSG und m.M. nicht gesperrt. Ich bin da jedenfalls geflogen.
      In Nationalparks (z.B. El Teide) ist Fliegen tabu und der ist z.B. ja auch bei Airmap verzeichnet.