Mini mit Drohnen Kennzeichen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Bei dem Gewicht zählt m. E. Die Hersteller Angabe. War bei der M2P ja auch so. In den technischen Daten steht 249 g. Aufkleber erhöhen zwar das tatsächliche Gewicht, für die Gesetzeslage ist aber das Gewicht aus den technischen Daten relevant.
    • Am besten schaut man bei Unklarheiten direkt in die Verordnung.

      Relevant ist MTOM (maximum take-off mass), welches dort auch definiert wird: "Die vom Hersteller oder Erbauer festgelegte höchstzulässige Masse des unbemannten Luftfahrzeugs, einschließlich Nutzlast...". Ebenfalls wird bei allen Gewichtsangaben in den Betriebskategorien "MTOM einschließlich Nutzlast" angeführt. Bedeutet Herstellerangabe plus zusätzliche Lasten.

      Alles andere würde auch keinen Sinn machen, da es letztlich um die kinetische Aufprallenergie des Gesamtsystems geht, und die Gewichtslimitierungen nur eine vereinfachende Krücke sind, die diesbezüglichen Vorgaben leichter verständlich für alle zu definieren und einzuhalten.

      Letztlich haben alle Copterhersteller bisher ja auch kein MTOM angegeben, denn eigentlich müsste DJI zumindest das von ihnen angebotene und mitgelieferte montierbare Zubehör mit auf das "Leergewicht" rechnen, und das dann als MTOM ausweisen. Es geht ja um die "höchstzulässige Masse".

      Wie auch immer, heißt es für die Mavic Mini aber auf jeden Fall: Betrieb in der Kategorie unter 250g nur nackt - keine Propschützer, keinen Aufkleber, keine Landebeinchen, keine Filter, usw. usw. Ansonsten aktuell Kennzeichnung und demnächst Registrierung und Onlinetest des Fernpiloten. Was aber ohne C0-Label und mangels entsprechender Konformitätserklärung höchstwahrscheinlich sowieso notwendig werden wird.

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    • Das MTOM als maßgebliches Gewicht festzulegen ist ein Zeichen dafür, dass die EU Gesetzgeber nicht richtig nachgedacht haben. Z.B. beim FPV-Racer gibt es diese Angabe nicht, da selbst gebastelt. Im Ernstfall wird die Drohne gewogen und das Gewicht zählt dann. Das machen sie bei richtigen Fliegern übrigens auch. Da gibts zwar ein MTOM. Wird dieses überschritten, entlastet das lediglich den Hersteller.
    • RC-Role schrieb:

      Das MTOM als maßgebliches Gewicht festzulegen ist ein Zeichen dafür, dass die EU Gesetzgeber nicht richtig nachgedacht haben. Z.B. beim FPV-Racer gibt es diese Angabe nicht, da selbst gebastelt.
      Ne, das stimmt nicht, siehe UAS.OPEN.020 (5) a.: "Der UAS-Betrieb muss mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt werden, das im Falle eines privat hergestellten UAS eine MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 250 g ... hat.", oder auch UAS.OPEN.040 (4) a.
      Wobei Racer sicher in die Spezielle Kategorie (also nicht Open) fallen werden, mit einem noch zu erwartendem Specific Scenario, da ja wohl auch selten unter 250g schwer.

      Aber klar, letztendlich zählt das Gewicht auf der Waage, das ist es ja eben - die Herstellerangabe des Leergewichts ist nicht maßgeblich.

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    • skyscope schrieb:

      ...

      Aber klar, letztendlich zählt das Gewicht auf der Waage, das ist es ja eben - die Herstellerangabe des Leergewichts ist nicht maßgeblich.
      Ist das generell der Fall? Passt jetzt nicht zum Thema Mavic Mini aber beim Mavic 2, die lt. Herstellerangaben über 900gr. wiegen aber bei vielen knapp unter 900gr. auf die Waage bringen, könnte das eine entscheidende Aussage bzgl. der künftigen Einordnung in die jeweilige EU-Einstufung sein.
    • War missverständlich ausgedrückt, ich bezog das auf die Überschreitung des vom Hersteller angegebenen Gewichts.

      Natürlich wird die Herstellerangabe sicher sozusagen als "Minimal-MTOM" herangezogen werden, in Ermangelung einer regulären MTOM. Das heißt, unterschreiten wird wohl nicht gehen, auch nicht bspw. mit leichteren Akkus von Drittanbietern. Aber das ist letztlich nur meine Vermutung aufgrund der Interpretation der Regularien, nichts genaues weiß man nicht.
    • Denkt aber bei der Wahl des Anbringungsortes daran, dass es beim Mini nicht darum geht, mit der Plakette nur eine Vorschrift zu erfüllen sondern darum, dass ein potentieller Finder im Falle des Falles die Kontaktdaten möglichst ohne lange zu suchen findet.
      Und üblicherweise haben Finder keine Ahnung vom Klappmechanismus des Kopters, oder dass man hinten eine Klappe öffnen kann. Die Plakette sollte ihnen direkt in's Auge springen.

      Gruß Gerd
    • und falls ihr mal in England fliegen wollt, nehmt evtl einen größeren Aufkleber: da ist die Anforderung, dass man es aus 30cm ohne Hilfsmittel lesen können muss.
      Ist vielleicht auch für den potenziellen Finder einfacher, wenn er keine Lupe zum Lesen braucht.....
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte - und betrifft die Mini aktuell nicht so wirklich, weil die Kennzeichnungspflicht in UK erst bei 250g anfängt. 8)

      Drone Code UK schrieb:


      Your operator ID must be:

      • visible from the outside, or within a compartment that can easily be accessed without using a tool
      • clear and in block capitals taller than 3mm
      • secure and safe from damage
      • on the main body of the aircraft

      You should use a removable label as your operator ID may change when you renew. You’ll need to remove your label if you’re no longer responsible for the drone or model aircraft.

      Always use your operator ID, not your flyer ID.
      Aber freiwillige Kennzeichnung ist ja nicht verboten......
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Zum Thema Kennzeichen im Ausland, falls es für irgendwen relevant sein sollte:

      In SPANIEN müssen auch Drohnen unter 250g gekennzeichnet werden. sie verlangen dort sogar eine Kennzeichnung der Fernbedienung.

      Bevor jemand diese Info anzweifelt: bin Spanier, hab mir das entsprechende Gesetz durchgelesen und hab die Info zusätzlich mit der zuständigen Behörde telefonisch verifiziert.