Sprich es könnte auch eine Mavic Mini Pro mit 4k, RAW, usw. kommen, ohne viel Umarbeitung an der Mini.
--> max out des Gewinns
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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
Chris-W201-Fan schrieb:
Sprich es könnte auch eine Mavic Mini Pro mit 4k, RAW, usw. kommen, ohne viel Umarbeitung an der Mini.
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BiggieLg schrieb:
@MStorm: Hier wird ganz schöner Mist geredet. ...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()
Ich auch nicht. Wenn du das Produkt kaufst, lädtst du dir die Dokumentation dazu herunter. Dort wirst du nur eine Angabe, nämlich das Startgewicht von 249 Gramm, finden. Es gibt noch einen Index Nr.1, der sagt dir dass zu diesem Gewicht die Propeller, der Akku und die SD Karte gehören. Wenn du die Drohne so startest ist es völlig unerheblich welche Spitzfindigkeiten hier ausdiskutiert werden. Ja in dem geltendem Gesetz steht dass MTOM gilt. Da es diese Angabe aber wie bereits erwähnt bei keinem der Drohnenhersteller gibt, ist für mich das Startgewicht maßgebend. Und dann gibt es in der Technik auch noch so etwas wie Toleranzen. Ich würde empfehlen diesen Punkt noch zusätzlich in diese Diskussion mit zu integrieren. Ziel ist ja schließlich die maximale Verwirrung der Drohnen Piloten. Ich glaube wir sind da schon ein gutes Stückchen vorwärts gekommen.MStorm schrieb:
Ich kann der Argumentation zwar trotzdem nicht ganz Folgen, warum nicht das einfach Startgewicht sondern das Gewicht mit diversem Zubehör nun entscheidend sein soll, ...
Aufpassen.. in div. Ländern gibs sehr restriktive Regeln.... die nicht so easy sind wie hier in D, A oder CH.MStorm schrieb:
meiner jeweiligen Urlaubsregion kurze Videos fürs Familienalbum machen
Dann hast Du einiges was bisher zum Thema MTOM hier geschrieben wurde, wohl nicht gelesen. Und die bezieht nunmal das herstellerseitige Zubehör in die Bewertung der Klasse mit ein und dadurch ist eine Einordnung nach der hier Vorteilhaft befundenen Klasse C0 nicht möglich. Und spätestens jetzt entstehen nun mal Fragen Da in dem Beitrag eben ganz anders Argumentiert wird, und einige der vorherigen Aussagen als Mist tituliert werden. Die Frage ist dann, welche?gunnarmd schrieb:
...
An dem Beitrag finde ich überhaupt nichts Fragwürdiges.
Exakt. Ich habe mich auch für die Mini interessiert und einen Ankauf nächstes Jahr geplant, aber durch die Nichteinstufung in die C0 Klasse werde ich die Mini nicht holen.MStorm schrieb:
dann würde eine aktuelle Anschaffung keinen Sinn machen
quadle schrieb:
Dann hast Du einiges was bisher zum Thema MTOM hier geschrieben wurde, wohl nicht gelesen.
Ganz einfach, weil das Deine Sichtweise ist, die Du so gern sehen möchtest und allenfalls auf die aktuelle Drohnenverordnung anwenden kannst.gunnarmd schrieb:
... Ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen ist. ...
Nun ja, da ist wer auf den Marketingschmäh von DJI reingefallen.gunnarmd schrieb:
Das Ding wiegt flugfertig 249 Gramm. Ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen ist.
quadle schrieb:
... und allenfalls auf die aktuelle Drohnenverordnung anwenden kannst.
Also deine Sichtweise ist sowas von "Die Industrie hat immer Recht", bzw. "Ich habe immer Recht mit meiner fehlerhaften Auslegung der Gesetze"gunnarmd schrieb:
Wenn es etwas im realen Leben nicht gibt (MTOM bei der Mavic Mini) was im Gesetz steht, ist das Gesetz unvollständig
Und genau da wird ein Schuh draus, und dafür gibt es in der neuen EU-Verordnung den Artikel 20 und der bewirkt, dass eben die Mavic Mini wie alle bisherigen Drohnen auch in die Klasse wie alle Bestandsdrohnen bis 25 kg einsortiert wird und wohl in die Unterkategorie A3 landen wird.gunnarmd schrieb:
Und auf die jetzt gekauften Kopter. ...
Und die höchstzulässige ist eben nicht die aktuelle Startmasse sondern die, wie in unserem Fall die Mavic Mini tragen könnte. Ist diese nicht angegeben, wird in jedem Fall angenommen, dass das max. Zubehör welches herstellerseitig angeboten wird, und welches sich gleichzeitig anbringen lässt, herangezogen werden muss. Und die Proppguards werden nun mal von DJI für den Betrieb mit dem Mavic Mini angeboten.DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 - Artikel 20 schrieb:
Besondere Bestimmungen für den Einsatz bestimmter UAS in der „offenen“ Kategorie
UAS-Arten im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9), die der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgenden Bedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem 1. Juli 2022 in Verkehr gebracht wurden:
a) in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat;
b) in Unterkategorie A3 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg hat.
quadle schrieb:
Und die höchstzulässige ist eben nicht die aktuelle Startmasse sondern die, wie in unserem Fall die Mavic Mini tragen könnte. Ist diese nicht angegeben, wird in jedem Fall angenommen, dass das max. Zubehör welches herstellerseitig angeboten wird, und welches sich gleichzeitig anbringen lässt, herangezogen werden muss. Und die Proppguards werden nun mal von DJI für den Betrieb mit dem Mavic Mini angeboten.
quadle schrieb:
Von daher, genießt die Zeit bis zum 01. Juli 2020 wo eben das tatsächliche Gewicht herangezogen wird und man bis dahin die Mavic Mini Outdoor ohne Proppguards ohne Kennzeichnung fliegen darf. Mehr Vorteile wird der „Kleine“ gegenüber seinen größeren Brüdern wohl nicht bringen.
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Sagt wer?gunnarmd schrieb:
...
Reine Spekulation. ...
Ignorieren oder besser gesagt Vogel-Strauß-Politik macht es auch nicht besser. Den Stichtag wird es geben, ob es einem gefällt oder nicht.gunnarmd schrieb:
... Dieser Stichtag ändert für mich persönlich überhaupt nichts. ...
Nicht von der Praxis, vielmehr vom höchstpersönlichen Interesse. Ich habe nie gesagt, dass mir die Entwicklung gefällt.gunnarmd schrieb:
... Aber ihr könnt gern ohne mich weiter diskutieren. An diesen Spekulationen werde ich mich nicht weiter beteiligen. Das ist für mich etwas zu weit von der realen Praxis entfernt.. ...
Jetzt kommt das wahre Gesicht zum Vorschein, heißt aber noch lange nicht, dass alle anderen Mist erzählen nur weil einem das Gesetz nicht gefällt.gunnarmd schrieb:
... Einem potentiellem Kontrolleur müßte dann ja bekannt sein, dass es dieses Zubehör gibt. Das wird in der Praxis ganz sicher so sein. Es gibt wirklich wichtigere Probleme im Leben.