EU-Konformitätserklärung - DJI Mavic Mini

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Chris-W201-Fan schrieb:

    Sprich es könnte auch eine Mavic Mini Pro mit 4k, RAW, usw. kommen, ohne viel Umarbeitung an der Mini.

    --> max out des Gewinns
    Nenene,"max out des Gewinns" geht anders. :)

    Wer 4K und RAW will, soll eine Air oder Mavic 2 kaufen.
    Oder auch: Hätte die Mavic Mini 4K und RAW, wer kauft dann noch eine Mavic Air?
    Oder auch: Vergesst das mal wieder, diesbezüglich wird es kein "Update" geben.

    Jetzt aber mal wieder BTT hier bitte, für die ganze Bildgeschichte gibt es ja genug Threads.
  • Jetzt hast du mich missverstanden, die Mavic Mini Pro würde die Air ersetzen, zu einem ähnlichen Preis, was dann durchaus eine Produktstrategie wäre,.
    Außerdem wäre es eben denkbar diese eben als C0 zu klassifizieren, wenn man wollte, um den Bogen zum Topic damit auch zu schließen.
    Dass als Abschluss meinerseits dazu.
  • @MStorm: Hier wird ganz schöner Mist geredet. NIEMAND, weder DJI noch irgendeine EU-Regel schreibt vor, daß die Käufer der Combo die Propguards montieren MÜSSEN. Punkt!
    Die Mavic Mini hat ua. als Zielgruppe Anfänger, die erst einmal in Innenräumen mit den ersten Starts beginn. Dafür sind vordergründig die Propguards empfehlenswert. Und NIEMAND wird in geschlossenen Räumen auf die Idee kommen, irgendein MTOW zu messen. Ich kann zuhause 500 gr auf meine Drohne packen, wenn sie dann noch hoch kommt. NIEMAND interessiert das.
    WENN ich allerdings (noch) so unsicher bin, daß ich mir auch im Öffentlichen Raum nicht zutraue, ohne Propguards zu fliegen, dann muß ich eben in Kauf nehmen, daß meine Drohne NICHT MEHR unter die 250 gr-Regeln fällt.
    Für die Mini gibt es einen Clip, mit dem ich LEGO-Männchen auf die Drohne setzen KANN, wenn ich so WILL. Glaubt jemand ersthaft irgendein Hersteller käme auf die Idee, DAS in die Datenblätter für das zur Berechnung heranzuziehende Gewicht aufzunehmen.
    Also kauf dir eine Mavic Mini, fliege draußen "nackig" damit rum (äh, die Drohne bitte) , also unter 250 Gramm - und alles ist gut... Die Mini fliegt SO STABIL, daß man draußen keine Propguards braucht. Und laß die LEGO-Männchen den Kindern...
    Gruß Biggie

    PS: Die Combo ist schon wegen der Tasche, dem Ladegerät samt Netzteil und den zwei Zusatzakkus ein Schnäppchen - nicht wegen der unnötigen Proguards...
  • @BiggieLg

    Ich will ja einfach nur hin und wieder bei mir auf dem Land (in einem Wald und Wiesengebiet) und in meiner jeweiligen Urlaubsregion kurze Videos fürs Familienalbum machen und weder Demonstration filmen, noch trächtige Rehe im Naturschutzgebiet jagen. Einfach mal beim Wandern auf einer Alm die Mini auspacken, kurz 3 Minuten im Kreis das Panorama filmen und fertig. Oder an der Küste mal 100 Meter raus aufs Meer, 100m die Küste entlang und wieder zurück.

    Sowas halt. Und da wäre halt die Größe und das Gewicht super. 20 € mehr bei meiner Haftpflicht zu bezahlen ist ok, die Abstände zu Verbotszonen usw. halte ich auch gerne ein. Ich will aber nicht lauter Genehmigungen, Anmeldungen usw. dafür ausfüllen müssen, oder quasi wegen der Einstufung in eine ungünstige Flugklasse praktisch fast nirgends fliegen dürfen.

    Das ist doch alles.

    BT: Deshalb ist eben gerade die EU Konformität und die Auswirkungen für mich so wichtig.
    Nur wenn ich hier einige Ausführungen lese, dann würde eine aktuelle Anschaffung keinen Sinn machen. Dann fliege ich lieber Indoor mit eine 30€ Spielzeugdrohne und warte auf die Entwicklung auf dem Markt bis nächsten Sommer......
  • BiggieLg schrieb:

    @MStorm: Hier wird ganz schöner Mist geredet. ...
    @BiggieLg: Letztendlich hast Du Dich mit Deinem vorangegangenen, durchaus fragwürdigen Beitrag Dich ebenfalls in den Reigen fragwürdiger Interpreten von Gesetzen eingereiht. Letztendlich ist jetzt nur noch die Frage, wer hier den ganz schönen Mist hier redet!

    Fakt ist, die DJI Mavic Mini hat nicht das Label C0 und (jetzt wieder im Bereich der Spekulationen) wird es nachträglich nicht bekommen. Warum das DJI nich beantragt bzw. gelabelt hat? Liegt erst einmal ebenfalls im Reich der Spekulationen ändert aber nichts am tatsächlichen Sachverhalt. Hier glaube ich eher den Ausführungen von @skyscope der nicht den vielzitierten, sehr individuellen, gesunden Menschenverstand ins Felde sonder tatsächlich Bereiche aus der EU-Verordnung zieht.

    Bis die in Deutschland Gültigkeit erlangt (vermutlich Juli 2020) gilt erst einmal die aktuelle deutsche Drohnenverordnung die in LuftVO und LuftVZO integriert wurde, und besteht der Vorteil ausschließlich darin. Das die Mavic Mini eben keine Kennzeichnung bedarf. Maßgebend ist das tatsächliche Abfluggewicht. Und das entspricht eben mindestens den angegeben 249 gr zzgl. den Anbauteilen. Also fliegt man Outdoor mit den Propguards muss auch die Kennzeichnung erfolgen. Da es nach der deutschen Drohnenverordnung eben keine weiteren Vorteile gibt, sollte die Kennzeichnung dann auch nicht das Problem darstellen.

    Künftig (nach Juli 2020) wird eine aktuell erworbene Mavic Mini sich der Einordnung der Bestandsdrohnen mit all seinen Einschränkungen unterordnen müssen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

  • MStorm schrieb:

    Ich kann der Argumentation zwar trotzdem nicht ganz Folgen, warum nicht das einfach Startgewicht sondern das Gewicht mit diversem Zubehör nun entscheidend sein soll, ...
    Ich auch nicht. Wenn du das Produkt kaufst, lädtst du dir die Dokumentation dazu herunter. Dort wirst du nur eine Angabe, nämlich das Startgewicht von 249 Gramm, finden. Es gibt noch einen Index Nr.1, der sagt dir dass zu diesem Gewicht die Propeller, der Akku und die SD Karte gehören. Wenn du die Drohne so startest ist es völlig unerheblich welche Spitzfindigkeiten hier ausdiskutiert werden. Ja in dem geltendem Gesetz steht dass MTOM gilt. Da es diese Angabe aber wie bereits erwähnt bei keinem der Drohnenhersteller gibt, ist für mich das Startgewicht maßgebend. Und dann gibt es in der Technik auch noch so etwas wie Toleranzen. Ich würde empfehlen diesen Punkt noch zusätzlich in diese Diskussion mit zu integrieren. Ziel ist ja schließlich die maximale Verwirrung der Drohnen Piloten. Ich glaube wir sind da schon ein gutes Stückchen vorwärts gekommen.
  • gunnarmd schrieb:

    ...
    An dem Beitrag finde ich überhaupt nichts Fragwürdiges.
    Dann hast Du einiges was bisher zum Thema MTOM hier geschrieben wurde, wohl nicht gelesen. Und die bezieht nunmal das herstellerseitige Zubehör in die Bewertung der Klasse mit ein und dadurch ist eine Einordnung nach der hier Vorteilhaft befundenen Klasse C0 nicht möglich. Und spätestens jetzt entstehen nun mal Fragen Da in dem Beitrag eben ganz anders Argumentiert wird, und einige der vorherigen Aussagen als Mist tituliert werden. Die Frage ist dann, welche?
  • quadle schrieb:

    Dann hast Du einiges was bisher zum Thema MTOM hier geschrieben wurde, wohl nicht gelesen.
    Ich habe alles gelesen. Nur wenn es kein MTOM gibt, bleibt wohl nichts anderes übrig als Startgewicht gleich MTOM zu setzen, was ja bei so einer Seriendrohne auch Sinn macht. Es gibt hier keine Zuladung. Das Ding wiegt flugfertig 249 Gramm. Ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen ist. Zubehör ist optional und ergibt automatisch Einschränkungen, wenn ich es nutze. Wenn ich an ein Fahrzeug einen Anhänger dran hänge muß ich eine bestimmte vmax einhalten. Und wenn ich die Propguards montiere muß ich in der Öffentlichkeit eine Plakette aufkleben und darf nicht mehr über Menschen fliegen (zumindestens in der Zukunft).
  • gunnarmd schrieb:



    ... Ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen ist. ...
    Ganz einfach, weil das Deine Sichtweise ist, die Du so gern sehen möchtest und allenfalls auf die aktuelle Drohnenverordnung anwenden kannst.

    Gegenfrage: Warum trägt die DJI Mavic Mini nicht das Label zur Einordnung in die künftige Klasse C0? Weil man dazu eben das MTOM angeben muss und darin bezieht sich eben auch das vom Hersteller zur Verfügung gestellte Zubehör mit ein.
  • gunnarmd schrieb:

    Das Ding wiegt flugfertig 249 Gramm. Ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen ist.
    Nun ja, da ist wer auf den Marketingschmäh von DJI reingefallen.

    Es kann ein jeder Hersteller etwas behaupten, sogar Werbewirksam auf sein Produkt drucken, jedoch hat das keinerlei ofizielle Auswirkung.

    Wenn wirklich alles passen würde, wieso hat dann DJI nicht die Klasseneinteilung bekommen (Aufdruck auf den Kopter und Anleitung)?

    CIAO

    Mad
  • quadle schrieb:

    ... und allenfalls auf die aktuelle Drohnenverordnung anwenden kannst.
    Und auf die jetzt gekauften Kopter. Meine Sichtweise dürfte nicht so ganz falsch sein. Wenn es etwas im realen Leben nicht gibt (MTOM bei der Mavic Mini) was im Gesetz steht, ist das Gesetz unvollständig. So einfach sehe ich das. Gesetze können nie perfekt sein. Deswegen werden sie auch immer wieder ergänzt.
  • gunnarmd schrieb:

    Und auf die jetzt gekauften Kopter. ...
    Und genau da wird ein Schuh draus, und dafür gibt es in der neuen EU-Verordnung den Artikel 20 und der bewirkt, dass eben die Mavic Mini wie alle bisherigen Drohnen auch in die Klasse wie alle Bestandsdrohnen bis 25 kg einsortiert wird und wohl in die Unterkategorie A3 landen wird.

    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 - Artikel 20 schrieb:

    Besondere Bestimmungen für den Einsatz bestimmter UAS in der „offenen“ Kategorie
    UAS-Arten im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9), die der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgenden Bedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem 1. Juli 2022 in Verkehr gebracht wurden:
    a) in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat;

    b) in Unterkategorie A3 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg hat.

    Und die höchstzulässige ist eben nicht die aktuelle Startmasse sondern die, wie in unserem Fall die Mavic Mini tragen könnte. Ist diese nicht angegeben, wird in jedem Fall angenommen, dass das max. Zubehör welches herstellerseitig angeboten wird, und welches sich gleichzeitig anbringen lässt, herangezogen werden muss. Und die Proppguards werden nun mal von DJI für den Betrieb mit dem Mavic Mini angeboten.

    Von daher, genießt die Zeit bis zum 01. Juli 2020 wo eben das tatsächliche Gewicht herangezogen wird und man bis dahin die Mavic Mini Outdoor ohne Proppguards ohne Kennzeichnung fliegen darf. Mehr Vorteile wird der „Kleine“ gegenüber seinen größeren Brüdern wohl nicht bringen.
  • quadle schrieb:

    Und die höchstzulässige ist eben nicht die aktuelle Startmasse sondern die, wie in unserem Fall die Mavic Mini tragen könnte. Ist diese nicht angegeben, wird in jedem Fall angenommen, dass das max. Zubehör welches herstellerseitig angeboten wird, und welches sich gleichzeitig anbringen lässt, herangezogen werden muss. Und die Proppguards werden nun mal von DJI für den Betrieb mit dem Mavic Mini angeboten.
    Sagt wer?

    quadle schrieb:

    Von daher, genießt die Zeit bis zum 01. Juli 2020 wo eben das tatsächliche Gewicht herangezogen wird und man bis dahin die Mavic Mini Outdoor ohne Proppguards ohne Kennzeichnung fliegen darf. Mehr Vorteile wird der „Kleine“ gegenüber seinen größeren Brüdern wohl nicht bringen.
    Reine Spekulation. Dieser Stichtag ändert für mich persönlich überhaupt nichts. Aber ihr könnt gern ohne mich weiter diskutieren. An diesen Spekulationen werde ich mich nicht weiter beteiligen. Das ist für mich etwas zu weit von der realen Praxis entfernt. :) Einem potentiellem Kontrolleur müßte dann ja bekannt sein, dass es dieses Zubehör gibt. Das wird in der Praxis ganz sicher so sein. :D In der Dokumentation, die ich dann mitführe steht der Wert 249 Gramm. Zubehör ist nicht aufgeführt.

    Es gibt wirklich wichtigere Probleme im Leben. :thumbdown:

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Vertreter ()

  • gunnarmd schrieb:

    ...
    Reine Spekulation. ...
    Sagt wer?

    gunnarmd schrieb:

    ... Dieser Stichtag ändert für mich persönlich überhaupt nichts. ...
    Ignorieren oder besser gesagt Vogel-Strauß-Politik macht es auch nicht besser. Den Stichtag wird es geben, ob es einem gefällt oder nicht.

    gunnarmd schrieb:

    ... Aber ihr könnt gern ohne mich weiter diskutieren. An diesen Spekulationen werde ich mich nicht weiter beteiligen. Das ist für mich etwas zu weit von der realen Praxis entfernt.. ...
    Nicht von der Praxis, vielmehr vom höchstpersönlichen Interesse. Ich habe nie gesagt, dass mir die Entwicklung gefällt.

    gunnarmd schrieb:



    ... :) Einem potentiellem Kontrolleur müßte dann ja bekannt sein, dass es dieses Zubehör gibt. Das wird in der Praxis ganz sicher so sein. :D Es gibt wirklich wichtigere Probleme im Leben. :thumbdown:
    Jetzt kommt das wahre Gesicht zum Vorschein, heißt aber noch lange nicht, dass alle anderen Mist erzählen nur weil einem das Gesetz nicht gefällt. :thumbdown: