EU-Konformitätserklärung - DJI Mavic Mini

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Leute, ich will hier doch keinen Streit. Ihr seid bestimmt schon länger in der Materie drin.

    Kann mir mal.jemand die Stelle zitieren, wo genau steht, dass das max. Gewicht für die Klasseneinteilung das Gewicht inkl. des erhältlichen optionalen Zubehörs ist?
    Vielleicht stelle ich mich an, vielleicht übersehe ich es bei den ganzen Regeln usw., aber ich finde das so eindeutig nicht ausgedrückt. Ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren.
    Nur solange ich das nirgends von offizieller Seite in der Verordnung lese, solange bin ihnhakt bei meinem Menschenverstand und der sagt, dass OOTIONALES Zubehör doch nicht Teil der Gewichtsgrenzen sein.können!
    Klar überschreite ich mit den Prop Guards dann die Grenze von 250 gr. und ich muss mit der Drohne dementsprechend umgehen und mich an die Verordnung von Drohnen >250gr. halten. Aber ohne diese überschreite ich die Grenze ja nicht.
    Ich kenne solche Gewichtsregungen auch nicht anders. Ein Boxer muss am Tag X ein bestimmtes Gewicht für eine bestimmte Gewichtsklasse einhalten, es muss ein bestimmter Hubraum für bestimmte Rennklassen eingehalten werden usw.
    Aber überall hier geht es doch immer um die tatsächliche Zahl beim Betrieb und nicht die theoretisch mögliche Zahl die man erreichen könnte.

    Ich würde diese Diskussion ja verstehen, wenn die Drohne offiziell 300 gr. wiegen würde und man beschließt eigenmächtig Teile der Verkleidung oder die Kamera abzumontieren um unter 250 gr. zu landen. Dann würde ich auch sagen, dass der Hersteller aber 300 gr. angibt und das nun mal zählt.
    Andersrum kapiere ich es nicht.

    Egal. Ich hoffe jemand ist so freundlich und zitiert mir mal kurz den Abschnitt wo das so deutlich wie behauptet drin steht.

    Danke
  • @MStorm: Du hast den Auszug aus der EU-Durchführungverordnung in meinem Beitrag #61 gelesen? Das wird die „höchstzulässige Startmasse“ definiert. Was könnte man darunter Verstehen. Beim Fahrzeug ist das höchstzulässige Gesamtgewicht jedenfalls das betriebsbereite Leergewicht einschl. Treibstoff und Fahrer zuzüglich Zuladung. Dann würde ich beim höchstzulässigen Startgewicht ebenfalls von der betriebsbereiten Drohne einschl. Akku und SD-Karte zuzüglich der möglichen Zuladung wie z.B. dem original Zubehör, welches für die jeweilige Drohne freigegeben ist.

    Evtl. hilft aber auch der Eintrag auf Wikipedia weiter.

    google.de/url?sa=t&rct=j&q=&es…Vaw0JfQ-VL7m1DX72ClkMJ7Ra
  • Ahrimaan schrieb:

    ... das was du zum fliegen brauchst und das ist: Drohne, Batterie und Props
    Was währe dann die „minimale Startmasse“ ? Meines Erachtens währe das die von die angegebenen Leermasse einer flugbereiten Drohne. Die höchstzulässige Startmasse ist nun mal darüber, wenn Du möchtest auch mit ND-Filter, Landegestell (???) etc. was das Ganze aber noch viel Komplexer machen würde. Gefällt mir auch nicht. Hilft aber auch nichts.
  • "Nutzlast ist die Last, die ein Fahrzeug (Flugzeug, Raumschiff, Auto, LKW etc.) aufnehmen kann, bis die maximal zulässige Gesamtmasse erreicht ist. Sie entspricht der Masse der Zuladung, die transportiert werden kann."

    Da stellt sich eben für mich die Frage was gemeint ist.

    Ist bei der Verordnung die "max. zulässige Masse" das Höchstgewicht welches der Hersteller als Maximum für seine Drohne erachtet? Also wohl das Höchstgewicht bis wohin der Hersteller Motorschäden, Funktionsausfälle usw. aufgrund des Gesamtgewichts ausschließt.

    Oder ist es eben die max. zulässige Masse für beispielsweise A1 die eben bei 249 gr. liegt, weil, man darüber eben in C1, A3 usw. rutscht.und die zulässige Gesamtmasse für A1 überschritten hat?

    Also auch wenn hier teilweise so getan wird als wäre das eindeutig, find euch schon Interpretationsspielraum für beide Varianten.
  • Nein, Du siehst das mit Deiner Aussage schon Richtig. Die höchstzulässige Startmasse ergibt sich aus der flugbereiten Drohne inkl. Akku und SD-Karte (beim Mavic Mini die 249 gr) zuzüglich der maximalen Nutzlast. Da hierfür keine Angaben vom Hersteller gemacht wurde, kann man annehmen, dass das vom Hersteller angebotene (nicht nur mitgelieferte) Zubehör, welches die Drohne gleichzeitig tragen kann (bzw. dann tragen können soll), als Nutzlast angenommen werden kann. Das kann, eben dieser Propellerkäfig, Aufkleber, aber auch zuzüglich ND-Filter sein (aktuell noch nicht im Angebot, die DJI direkt für die jeweilige Drohne anbietet.

    Das währe das was von Herstellerseite angegeben werden müsste. Angaben für Zubehör von Drittanbietern ist natürlich nicht dem Hersteller anzulasten. Darauf muss der Anwender selbst achten. Deshalb gibt es wohl auch keine herstellerseitige Angabe zur höchstzulässigen Startmasse, da diese entweder deutlich über seinem eigenen Zubehörangebot liegen müsste oder eben dazu führen könnte, dass der Anwender darauf achten müsste, dass er diese höchstzulässige Startmasse einhält da er sonst die Zulassung des Betriebs der Drohne verlieren und dafür haftbar gemacht werden könnte. Ähnlich wie beim Auto dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht durch Zuladung überschritten wurde, die Betriebserlaubnis verloren geht.

    Egal wie. Bereits durch einen Aufkleber, wiegt die Mavic Mini mehr als 249 gr warum anzunehmen ist, dass die Mavic Mini darüber auch noch startfähig ist. Daher wird sie nicht in C0 eingestuft werden können und fällt auch als Bestandskopter in der offenen Klasse nach Artikel 20 der EU-Verordnung nicht in die Unterkategorie A1 sondern fällt in die Unterkategorie A3. Sorry, aber so sieht für mich die schlüssige Einordnung aus.
  • Heinrich1 schrieb:

    ... ist die Drohne ohne Zubehör in der unter 250 gr Klasse.
    Die Drohne wiegt ohne Zubehör unter 250 gr. Die künftige Klasse C0 oder die Einordnung von Bestandsdrohnen in die Unterkategorie A1 erfordert jedoch ein „höchstzulässige Startmasse“ von weniger als 250 gr, also Drohne ohne Zubehör (249 gr) zuzüglich möglichem Zubehör (unabhängig ob im Moment montiert oder nicht). Dadurch kommt die Mavic Mini auch über 250 gr und fällt somit nicht mehr in die begehrte Klasse unter 250 gr.
  • Naja, keinen Grund würde ich jetzt nicht sagen. Die Mini ist immerhin noch für den Preis eine der besten Einsteigerdrohnen, vor allem wenn man die wahnsinnig gute Flugstabilität bei der Größe beachtet. Ich werde sie behalten, auch wenn ich im kommenden Jahr wahrscheinlich eine Mavic Pro o.ä. anschaffen werde. Sie ist halt gleich mal viel schneller im Rucksack mit dabei als so manch größeres und macht trotzdem ganz beachtliche Bilder/Videos.

    Aber das ist jetzt etwas Offtopic...

    Wie die tatsächliche Regelung aussieht nächstes Jahr, wird wohl abzuwarten sein. Da hilft das Herumspekulieren nichts...
  • heda342 schrieb:

    Sie ist halt gleich mal viel schneller im Rucksack mit dabei als so manch größeres und macht trotzdem ganz beachtliche Bilder/Videos.
    Stimmt schon und wenn man die Mini schon hat, würde ich sie auch behalten.

    Ich warte aber noch ab was sich nächstes Jahr noch so ergibt. Im Winter kann man eh selten fliegen gehen und ich vermute einmal sehr stark dass andere Hersteller nächstes Jahr Kopter rausbringen die C0 klasse sind und auch dementsprechende gute Optik verbaut hat.

    Ich spekuliere sehr stark auf eine Anafi II oder Anafi Mini... mit der Cam von der Anafi (4K) und unter 250 g (sind nur noch ~65 g die die aktuelle Anafi abspecken muss.

    CIAO

    Mad
  • Ich vermute mal, dass selbst bei DJI (genau wie bei den anderen Herstellern) kaum jemand das maximale Startgewicht der Mavic Mini kennt - warum auch, bisher war das nie von Bedeutung?
    Aber wenn man sich die diversen Beiträge im Netz anschaut, kann sie wohl eine ganze Menge tragen; wenigstens reicht es für eine ausgewachsene GoPro Kamera (Gewicht 126g + Halterung), und das ist bestimmt noch nicht das Ende der Fahnenstange...
    Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...

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  • hallo heinrich,
    das wird dir sicher noch leid tun, das macht soviel spass mit dem ding zu fliegen, man kann sie geräuschlos überall mitnehmen ohne großes aufsehen zu erregen und darum ging es mir, wer kein profifotograf ist, dem ist die qualität auch gut genug. bei beasserem e-bike-wetter nehm ich sie mal mit. wenn ich aufnahmen mit besserer qualität haben will, nehme ich die mavic pro.
    schönen sonntag.
    "Ist das Alter nicht mehr meßbar, fährt man besser mit der Vespa"
  • heisserhammer schrieb:

    hallo heinrich,
    das wird dir sicher noch leid tun, das macht soviel spass mit dem ding zu fliegen,
    Dafür habe ich die MP1 und für kleine Dinge noch die Tello. Die Mini hätte ich mir auch angeschafft, aber wegen der Thematik der EU Konformität und der Nichtklassifizierung in die C0 Klasse macht es keinen Sinn. Oder gibt es dann noch einen Vorteil gegenüber der MP1? So wie ich es verstanden habe, gibt es den dann nicht mehr ( bis auf die Größe natürlich, aber rechtlich?)
  • Anschaffungspreis dürfte auch für manche interessant sein, gerade als Einsteiger gibt man eher 400€ als 1200€ aus, um mal reinzuschnuppern.....

    Wenn man eh schon was größeres fliegt, sieht das natürlich anders aus.
    Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...