Leute, ich will hier doch keinen Streit. Ihr seid bestimmt schon länger in der Materie drin.
Kann mir mal.jemand die Stelle zitieren, wo genau steht, dass das max. Gewicht für die Klasseneinteilung das Gewicht inkl. des erhältlichen optionalen Zubehörs ist?
Vielleicht stelle ich mich an, vielleicht übersehe ich es bei den ganzen Regeln usw., aber ich finde das so eindeutig nicht ausgedrückt. Ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren.
Nur solange ich das nirgends von offizieller Seite in der Verordnung lese, solange bin ihnhakt bei meinem Menschenverstand und der sagt, dass OOTIONALES Zubehör doch nicht Teil der Gewichtsgrenzen sein.können!
Klar überschreite ich mit den Prop Guards dann die Grenze von 250 gr. und ich muss mit der Drohne dementsprechend umgehen und mich an die Verordnung von Drohnen >250gr. halten. Aber ohne diese überschreite ich die Grenze ja nicht.
Ich kenne solche Gewichtsregungen auch nicht anders. Ein Boxer muss am Tag X ein bestimmtes Gewicht für eine bestimmte Gewichtsklasse einhalten, es muss ein bestimmter Hubraum für bestimmte Rennklassen eingehalten werden usw.
Aber überall hier geht es doch immer um die tatsächliche Zahl beim Betrieb und nicht die theoretisch mögliche Zahl die man erreichen könnte.
Ich würde diese Diskussion ja verstehen, wenn die Drohne offiziell 300 gr. wiegen würde und man beschließt eigenmächtig Teile der Verkleidung oder die Kamera abzumontieren um unter 250 gr. zu landen. Dann würde ich auch sagen, dass der Hersteller aber 300 gr. angibt und das nun mal zählt.
Andersrum kapiere ich es nicht.
Egal. Ich hoffe jemand ist so freundlich und zitiert mir mal kurz den Abschnitt wo das so deutlich wie behauptet drin steht.
Danke
Kann mir mal.jemand die Stelle zitieren, wo genau steht, dass das max. Gewicht für die Klasseneinteilung das Gewicht inkl. des erhältlichen optionalen Zubehörs ist?
Vielleicht stelle ich mich an, vielleicht übersehe ich es bei den ganzen Regeln usw., aber ich finde das so eindeutig nicht ausgedrückt. Ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren.
Nur solange ich das nirgends von offizieller Seite in der Verordnung lese, solange bin ihnhakt bei meinem Menschenverstand und der sagt, dass OOTIONALES Zubehör doch nicht Teil der Gewichtsgrenzen sein.können!
Klar überschreite ich mit den Prop Guards dann die Grenze von 250 gr. und ich muss mit der Drohne dementsprechend umgehen und mich an die Verordnung von Drohnen >250gr. halten. Aber ohne diese überschreite ich die Grenze ja nicht.
Ich kenne solche Gewichtsregungen auch nicht anders. Ein Boxer muss am Tag X ein bestimmtes Gewicht für eine bestimmte Gewichtsklasse einhalten, es muss ein bestimmter Hubraum für bestimmte Rennklassen eingehalten werden usw.
Aber überall hier geht es doch immer um die tatsächliche Zahl beim Betrieb und nicht die theoretisch mögliche Zahl die man erreichen könnte.
Ich würde diese Diskussion ja verstehen, wenn die Drohne offiziell 300 gr. wiegen würde und man beschließt eigenmächtig Teile der Verkleidung oder die Kamera abzumontieren um unter 250 gr. zu landen. Dann würde ich auch sagen, dass der Hersteller aber 300 gr. angibt und das nun mal zählt.
Andersrum kapiere ich es nicht.
Egal. Ich hoffe jemand ist so freundlich und zitiert mir mal kurz den Abschnitt wo das so deutlich wie behauptet drin steht.
Danke