Ich wollte es eigentlich vermeiden hier ggf. das 100. Thema über derartige Fragen zu eröffnen, aber als Neuling wächst einem das Ganze wirklich über den Kopf. Ich lese mich seit Wochen über die Richtlinien und Bestimmungen hinsichtlich Drohnenfüge ein, habe mir über die Schutzgebiete in Bayern erste Informationen eingeholt bezüglich EFH Gebiete, Land- und Naturschutzgebiete.. wobei letzteres ja eh klar ist usw. Auch die üblichen Grundregeln wie Gefängnisse, Straßen usw. usw. ist alles verständlich. Nun habe ich mir weiter noch verschiedene Apps heruntergeladen wie die Airmap, Map2Fly und natürlich DFS. Das diese nur als „Hinweis“ dienen sollte man auch nicht vergessen. Nun habe ich aber z.B. folgende Konstellation und hoffe Ihr könnt mir helfen bzw. zur Aufklärung beitragen.
Es geht mir dabei um Naturaufnahmen in der Nähe bzw. an einem See. Die Airmap, sowie die DFS in welche ich meine Drohne eingegeben habe (Drohne <2Kg) zeigt mir ein OK an. Die Map2fly, in welcher man ja nicht seine Drohne auswählen kann rastert das Gebiet nun als „Flugbeschränkungsgebiet“ ein. Was ist nun richtig bzw. darf man hier nun? Muss man dies vor Ort bei den Gemeinden dann anfragen oder wie geht ihr damit um?
Eine weitere Frage gerade in Hinblick auf Naturaufnahmen. Naturschutzgebiete sind klare Verbots Zonen. Dies ist auch in den Richtlinien zur Drohnenfliegerei hinterlegt. Was ich gesehen hatte werden EFH Gebiete in Bayern auch in der DFS als Flugverbitszonen deklariert. Allerdings Landschaftsschutzgebiete dürfen befolgen werden, oder? Habe ich das in etwas so richtig interpretiert?
Ist denn ein See, welcher durch einen Verein oder privat gepachtet ist, nur mit Erlaubnis des Besitzer beflieg bar (ausgenommen Naturschutzgebiet natürlich)?
Bilder der Apps und dem Bereich habe ich mir mal erlaubt hinzu zu fügen.
Ich wäre euch sehr dankbar um Aufklärung, wenn auch vielleicht schon des Öfteren erfolgt.
Es geht mir dabei um Naturaufnahmen in der Nähe bzw. an einem See. Die Airmap, sowie die DFS in welche ich meine Drohne eingegeben habe (Drohne <2Kg) zeigt mir ein OK an. Die Map2fly, in welcher man ja nicht seine Drohne auswählen kann rastert das Gebiet nun als „Flugbeschränkungsgebiet“ ein. Was ist nun richtig bzw. darf man hier nun? Muss man dies vor Ort bei den Gemeinden dann anfragen oder wie geht ihr damit um?
Eine weitere Frage gerade in Hinblick auf Naturaufnahmen. Naturschutzgebiete sind klare Verbots Zonen. Dies ist auch in den Richtlinien zur Drohnenfliegerei hinterlegt. Was ich gesehen hatte werden EFH Gebiete in Bayern auch in der DFS als Flugverbitszonen deklariert. Allerdings Landschaftsschutzgebiete dürfen befolgen werden, oder? Habe ich das in etwas so richtig interpretiert?
Ist denn ein See, welcher durch einen Verein oder privat gepachtet ist, nur mit Erlaubnis des Besitzer beflieg bar (ausgenommen Naturschutzgebiet natürlich)?
Bilder der Apps und dem Bereich habe ich mir mal erlaubt hinzu zu fügen.
Ich wäre euch sehr dankbar um Aufklärung, wenn auch vielleicht schon des Öfteren erfolgt.