Definition Lufträume / Schutzgebiete in Apps wie Map2fly, DFS, Airmap usw.

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    • Definition Lufträume / Schutzgebiete in Apps wie Map2fly, DFS, Airmap usw.

      Ich wollte es eigentlich vermeiden hier ggf. das 100. Thema über derartige Fragen zu eröffnen, aber als Neuling wächst einem das Ganze wirklich über den Kopf. Ich lese mich seit Wochen über die Richtlinien und Bestimmungen hinsichtlich Drohnenfüge ein, habe mir über die Schutzgebiete in Bayern erste Informationen eingeholt bezüglich EFH Gebiete, Land- und Naturschutzgebiete.. wobei letzteres ja eh klar ist usw. Auch die üblichen Grundregeln wie Gefängnisse, Straßen usw. usw. ist alles verständlich. Nun habe ich mir weiter noch verschiedene Apps heruntergeladen wie die Airmap, Map2Fly und natürlich DFS. Das diese nur als „Hinweis“ dienen sollte man auch nicht vergessen. Nun habe ich aber z.B. folgende Konstellation und hoffe Ihr könnt mir helfen bzw. zur Aufklärung beitragen.

      Es geht mir dabei um Naturaufnahmen in der Nähe bzw. an einem See. Die Airmap, sowie die DFS in welche ich meine Drohne eingegeben habe (Drohne <2Kg) zeigt mir ein OK an. Die Map2fly, in welcher man ja nicht seine Drohne auswählen kann rastert das Gebiet nun als „Flugbeschränkungsgebiet“ ein. Was ist nun richtig bzw. darf man hier nun? Muss man dies vor Ort bei den Gemeinden dann anfragen oder wie geht ihr damit um?

      Eine weitere Frage gerade in Hinblick auf Naturaufnahmen. Naturschutzgebiete sind klare Verbots Zonen. Dies ist auch in den Richtlinien zur Drohnenfliegerei hinterlegt. Was ich gesehen hatte werden EFH Gebiete in Bayern auch in der DFS als Flugverbitszonen deklariert. Allerdings Landschaftsschutzgebiete dürfen befolgen werden, oder? Habe ich das in etwas so richtig interpretiert?

      Ist denn ein See, welcher durch einen Verein oder privat gepachtet ist, nur mit Erlaubnis des Besitzer beflieg bar (ausgenommen Naturschutzgebiet natürlich)?

      Bilder der Apps und dem Bereich habe ich mir mal erlaubt hinzu zu fügen.


      Ich wäre euch sehr dankbar um Aufklärung, wenn auch vielleicht schon des Öfteren erfolgt.
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    • Ich kenne das Thema auch. Es ist nicht immer so eindeutig.
      Was mir hilft: ich gehe oft zusätzlich auf die Internet-Seiten der Gemeinden. Es haben zwar längst nicht alle Gemeinden Infos zum Umgang mit Drohnen in der deren Gebiet, aber ggf. mal googlen. Man kann die Gemeinden auch anschreiben/kontaktieren.
      Auf Fernreisen in Ländern, wo es restriktive Drohnenregeln gibt und es im Grunde klare Verbotszonen gibt, habe ich schon manches Mal Glück gehabt, dass mir Tipps gegeben wurden, wo man doch fliegen darf oder ich eine Sondergenehmigung beantragen konnte.
    • Hi, ich danke euch schon einmal vorab für eure Infos bzw. Stellungnahmen hierzu.

      in der Definition geht es um folgende Gebiets-Zonen bzw. werden diese wie folgt deklariert:

      „Flugbeschränkungsgebiet“ --> wird auf der map2fly orange hinterlegt. Bei den anderen Apps keine Benachrichtigung. Weshalb ich es eben nicht ein zu ordnen weiß.

      "Landschaftsschutzgebiet" --> wird auf der Bayrischen Seite um Zuge Naturschutzgebiete usw. erwähnt. hierzu gibt es auf den Apps aber keine Einschränkung bzw. zeigt es in diesen Gebieten immer ein OK an.

      Die Frage im Zuge der Landschaftsschutzgebiete und Seen, welche ja ggf. privater oder Verreinspacht befinden, überflogen und gefilmt werden dürfen, so lange man keine anderweitigen Bestimmungen verletzt wie Naturschutz und und und. Hm..
    • Grundsätzlich bist Du mit der DFS-App am besten aufgehoben. Map2Fly hat ab und an merkwürdige eigene Zonen, beispielsweise um kleinere Flughäfen für Privatmaschinen. Ansonsten auch immer mal bei der DFS kurz rein schauen, ob es irgendwo temporäre Flugverbotszuonen gibt, die uns Drohnen-Flieger tangieren (von Grund bis 150m): dfs.de/dfs_homepage/de/Default…=Flugbeschränkungsgebiete

      Die Apps weisen in der Regel jedoch nur Natusrchutzgebiete aus, um die Landschaftsschutzgebiete muss man sich selbst kümmern. Dazu hat inzwischen fast jedes Bundesland ein Geoprotal, auch Bayern. Da hakst Du einfach das an was dich interessiert, und bekommst die Schutzgebiete alle ausgewiesen, siehe hier.
      Mit einem Klick auf oder über einen Infoknopf zu dem LSG bekommt man zum Landschaftsschutzgebiet detailliertere Informationen.

      Dann wird es je nach Geoportal kniffelig, weil man sich den Textteil des Landschaftsplans selbst besorgen muss, um zu schauen, ob Modellflugbetrieb in dem jeweiligen LSG explizit verboten ist. Die Landschaftspläne werden von gut sortierten Kreisstädten bzw. Kreisgemeinden online angeboten, ansonsten bleibt nur der ANruf...
    • Hi @skyscope danke auch dir für deine Ausführliche Info! Hinsichtlich GEOPortal hatte ich das für Bayern schon mal raus gesucht und oben verlinkt im Text. Allerdings kam ich dann nicht mehr weiter, was wo und wie erlaubt ist. Jetzt kommt deine Hilfestellung da genau richtig. Aber dann wirds ja echt wieder hefftig mit dem Aufwand, den man betreiben muss und das als Privater bzw. Laie um "einem Hobby" nach zu gehen. Aber wenn einem das wichtig ist, bleibt wohl hierzu nichts anderes übrig. Jedenfalls hast du mir bezüglich Landschaftsschutzgebiet und allem weiteren was Umwelt betrifft schon mal wirklich weiter geholfen.

      Das es bei den Apps so deutliche Unterschiede und zu Verunsicherungen kommt ist echt blöd. Ich habe es nun mal versucht bei DFS mit 0,25 Kg, dann mit 0,25-2Kg, usw. Ab >5 Kg zeigt die DFS auch im gleichen Raster ein Verbot an. Evtl. hängt es mit den Drohnenklassen zusammen, was ja beim map2fly nicht ausgerastert wird.

      Udpate:
      hatte nun was diesen Bereich angeht auf der HP nichts gefunden, also müsste man dann bei Interesse den Weg gehen und wirklich Kontakt mit den örtlichen aufnehmen. Bin mir fast sicher, dass diese im ländlichen Raum aufgrund kleiner Gemeinden sicher nichts drüber wissen bzw. keine Auskunft geben können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Goldrush ()

    • Goldrush schrieb:

      ...also müsste man dann bei Interesse den Weg gehen und wirklich Kontakt mit den örtlichen aufnehmen. Bin mir fast sicher, dass diese im ländlichen Raum aufgrund kleiner Gemeinden sicher nichts drüber wissen bzw. keine Auskunft geben können.

      Die sollen Dir einfach eine (PDF-) Kopie des Textteils schicken (oder zur Einsicht vorlegen), entweder vom Landschaftsplan direkt, oder auszugsweise vom jeweiligen LSG (einschließlich der übergeordneten Regelungen für LSG).
    • heisserhammer schrieb:

      1. Theoretisch könnte ich meine drohne verkaufen, egal wo ich meinen Fuss auf den boden stelle, bin ich entweder bei 3, 4, und bei 5 sowieso.
        du kannst doch nicht jedesmal den grundstückseigentumer fragen,ob du in die luft gehen darfst.

      *lach*....ja, wenn man es strenggenommen so befolgt, hast Du Recht.
      Ich war auch letztes Jahr im Herbst als ich in dieses Hobby eingestiegen bin, im Grunde schon "zu spät". Wer will schon nur auf "öden" Feldern fliegen?! :)
      Aber, Das war noch ungeahnt steigerbar: der Hauptreiber für die Drohne war damals die anstehende Neuseelandreise. Zum Glück hatte ich noch die Monate davor genügend Zeit, mich mit den Behörden auseinanderzusetzen inkl. teilweiser kleiner Gemeinden und Eignern dahinter. Und, da war fast jedes einigermaßen attraktives Gebiet geregelt. Letztlich konnte ich fast Alles an Wunsch-Flügen realisieren...Allerdings...für doch reichlich Geld für die Genehmigungen...Und eine Menge Zeitaufwand.
      "Wäre ich bloß ein paar Jahre früher ins Hobby eingestiegen"
    • skyscope schrieb:

      ...wird sich auch Kevin Mustermann denken, wenn er 2025 bei Mediamarkt vor der Mavic Mini 3 steht. :)
      *lach*...wahrscheinlich ja....wenn das so weitergeht...
      Allein, wenn man sich die Wachstumsprognosen in punkto Anzahl Privatdrohnen der nächsten Jahre ansieht...leider wird man da Stück für Stück nachregeln (müssen).
      Ich hoffe, dass ich bis dahin alle Flüge im Sack habe, die ich machen wollte :)
    • also so schlimm wirds nicht werden, ich bin viel unterwegs und bis jetzt habe ich festgestellt, dass ich in allen fällen ALLEIN mit meiner drohne unterwegs war, wenn jemand sich zu mir gesellt hat, hat er große augen gemacht und interesse gezeigt, was man in nicvht geahnten höhen alles sehen kann von der landschaft. die eifelaner sind halt eben gutmütige menschen und gönnen den alten rentnern noch ihren spass, demnächst wenn das wetter wieder besser wird, packe ich mein e-bike aus und dann wuird gefilmt und fotografiert was das zeug hält.
      nächste woche fliegen wir nach spanien, da nehm ich die mini nicht mit. mit der guardia civil ist nicht zu spassen, am eigenen leib erfahren, mit einfacher kamera.
      "Ist das Alter nicht mehr meßbar, fährt man besser mit der Vespa"
    • Habe mal die ICAO der DFS angefügt.
      Soweit dort zu erkennen, fällt der See m.E. zwar, anders als bei Map2Fly, nicht in das Flugbeschränkungsgebiet PJA (=Fallschirmsprungzone) ,
      aber auf dieser Karte sieht man auch, dass der See in ein Gebiet mit luftfahrtrelevantem Vogelaufkommen liegt, was m. E. zum FFH-Gebiet gehört, dass bei Map2Fly ja angeben ist, aber dort den See wiederum nicht mit einschließt.
      Insgesamt sind alle Karten, egal von wem, unzuverlässig und nur eine Orientierungshilfe. Ich habe vor ein paar Tagen gerade mit einem Mitarbeiter von DFS gesprochen und auch der sagt genau das und auch, dass die DFS-App nicht genauer, rechtssicherer, oder verbindlicher ist, als andere Karten. :(
      D.h. leider immer, soweit möglich, selber schlau machen, planen und/oder, ggf. zusätzlich, gesunden Menschenverstand einschalten! ;) :)

    • skyscope schrieb:

      Bladerunner schrieb:

      Allein, wenn man sich die Wachstumsprognosen in punkto Anzahl Privatdrohnen der nächsten Jahre ansieht...leider wird man da Stück für Stück nachregeln (müssen).
      @Sascha3580, hier weiß jemand noch nicht, dass der Markt gesättigt ist. :D ;)
      Alllter, ich habe heute schon extra für die Statistik mehrere Mini Combos an den Kunden gebracht. Egal, ob die nur ein Auge oder 8 Finger hatten! Verkaufen und fliegen lassen, war meine Devise. :D

      Aber, ich muss ehrlich sagen, durch den günstigen Kaufpreis, rücken immer mehr unwissende in das Hobby nach! ;(
    • Sascha3580 schrieb:

      Alllter, ich habe heute schon extra für die Statistik mehrere Mini Combos an den Kunden gebracht. Egal, ob die nur ein Auge oder 8 Finger hatten! Verkaufen und fliegen lassen, war meine Devise. :D
      Aber, ich muss ehrlich sagen, durch den günstigen Kaufpreis, rücken immer mehr unwissende in das Hobby nach! ;(
      Ich google immer mal' wieder solche Statistiken/Analysen/Prognosen, weil es mich einfach interessiert. Davon gibt es zahlreichste Institutionen, die da was bereitstellen.
      Keine Ahnung, was z.B. eine kleine "Revolution" wie eine Mini weltweit dazuaddiert. Aber, die meisten Mini-Käufer werden wohl Newbies sein.

      *lach* Unwissende rücken nach. Das kenne ich quer über meine ganzen anderen Hobbys auch, wie u.a. Hifi/High-End, Heimkino usw. usw.
      DJI macht es den Unwissenden ja generell leicht, von jetzt auf gleich eine Drohne mit wenig Übung fliegen zu können. Ich denke, Jeder war da letztlich mal unwissend ;) Wobei Drohnenfliegen sicher noch bis vor 2-3 Jahren noch "schwieriges Handwerk" war...bis dann halt die ganzen Flug- und Sicherheits-Unterstützungssysteme Einzug hielten.