Drohnen Haftpflicht in der normalen Haftpflicht - Nachweis!?

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    • Drohnen Haftpflicht in der normalen Haftpflicht - Nachweis!?

      Hallo,

      die meisten speziellen Drohnen Versicherungen bieten ja neben der Drohnen Haftpflicht automatisch eine normal Haftpflicht, manche sogar ganze FamilienHF an. Da ich aber bereits eine gute Familienhaftpflicht habe und keine zweite brauche, dachte ich, ich zäume das Pferd mal von hinten auf und frage bei meiner Versicherung (Württembergische) an ob Drohnen auch versichert sind. Und siehe da - sind sie. Ist eine Option die aber in manchen Tarifen automatisch drin ist, so bei mir.

      Nun sind diese aber lange nicht so detailliert beschrieben wie auf den Drohnen Haftpflicht Seiten, wo wirklich jedes Detail genannt wird. Auch in den Versicherungsbedingungen steht nur relativ allgemeines Zeug wie Gewicht und Entfernung. Nun ist erstens die Frage ob nun wirklich auch alles abgedeckt ist, z.B. Aufnahmen usw. und zweitens heißt es ja immer man braucht einen Nachweis wenn man fliegt. Ich hab aber nur die normale Police und da steht auch nichts von der Option drauf. Früher hatte ich fürs Segel-Modellfliegen immer meine Versicherungskarte von der DMO dabei... meint ihr ich muss darauf bestehen einen Nachweis von der Versicherung zu bekommen oder ist der nicht zwingend erforderlich? Wenn jemand fragt könnte ich es also so direkt gar nicht nachweisen, klar man könnte die Versicherung anrufen und die bestätigt das dann, aber gilt das als Nachweis? Hat jemand ne Idee?

      Danke!
      Gruß, Birlie
    • Ich denke es ist in jedem Fall hilfreich im Streitfall ein Versicherungsdokument bei sich zu haben mit dem man vor Ort nachweisen kann meine Drohne ist nach Paragraph sowieso versichert. Bzw. Man ist ja verpflichtet einen Versicherungsnachweis bei sich zu führen.
      Oder mal die Suche hier im Forum bemühen, ich kann mich erinnern das das Thema ausführlich behandelt wurde
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..
    • Ja, Du musst auf einen Nachweis bestehen und diesen beim Fliegen dabei haben!

      Umfassende Infos findest Du hier!
      Zu Deiner Frage, hier als Zitat, der Pkt. 4 aus zuvor genannten Link.
      4. Versicherungsbestätigung
      Aus Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) § 106 Versicherungsbestätigung Absatz 1 und 2 geht hervor:
      (1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben. Liegt Gruppenversicherung vor, kann die Bestätigung mit Ermächtigung des Versicherers vom Versicherungsnehmer selbst ausgestellt werden, wobei der Name und die Anschrift des Versicherers anzugeben sind.(2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.

      Das bedeutet: der Versicherer muss dem Versicherungspflichtigen eine Versicherungsbestätigung zur Verfügung stellen, die
      • die Einhaltung der Mindestdeckung bestätigt
      • den Umfang der Versicherung aufzeigt
      • die Dauer der Versicherung angibt
      Diese Versicherungsbestätigung muss jeder Drohnen-Pilot beim Betrieb der Drohne – also beim Fliegen – mit sich führen. Das nicht Mitführen der Bestätigung beim Betrieb ist nach Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)§ 108 Ordnungswidrigkeiten Abschnitt (1) – (5 e) sogar eine Ordnungswidrigkeit:
      (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
      (….)
      e) § 106 Abs. 2 oder 3 Satz 1 die Bestätigung über die Haftpflichtversicherung beim Betrieb des Luftfahrzeugs oder bei der Luftbeförderung nicht mitführt;

      Die genaue Art und Beschaffenheit der Bestätigung ist nicht erwähnt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass eine Kopie der Bestätigung, ein Foto auf dem Handy oder auch eine Email / ein Anhang im Email-Programm auf dem Smartphone genügt.
      Fakt: eine Versicherungsbestätigung mit oben genannten Inhalten ist bei jedem Flug mitzuführen.
    • Feen schrieb:

      einige Versicherungen stellen keinen Nachweis aus
      Das ist richtig - hilft Dir im Ernstfall aber nicht weiter. Das Dokument muß(!) mitgeführt werden. Siehe Post von Jens.
      Wenn Deine Versicherung Dir dieses Dokument nicht liefern kann, dann bringt das zwar im Schadensfall was, aber nicht bei einer Kontrolle.
      Ich wurde zwar noch nie kontrolliert - aber es gibt keine Garantie, daß es so bleibt.

      Meinen Versicherungsschein habe ich als PDF bekommen. Ich habe ihn dann so klein ausgedruckt, daß er zusammengefaltet in die Brieftasche passt.
      Kann man gerade noch so lesen.
      Für den Notfall habe ich aber die PDF auch noch auf dem Handy.
      Fly long and prosper.
    • Habe ich auch so gemacht! Und ich wurde schon von der Polizei kontrolliert - in Wernigerode auf einem Privatgrundstück und auf Fuerteventura. Die Police war fast das Erste wonach, in beiden Fällen, gefragt wurde. Insgesamt war es aber dann, auch in beiden Fällen, nicht schlimm, da ich dort ja legal geflogen bin und die Polizisten waren sehr freundlich und auch interessiert.
      Wie das ohne Police gelaufen wäre, kann ich natürlich nicht sagen. ;)
    • Dbzgl. bin ich mir nicht sicher. Bei der R+V Degenia ist das jedenfalls so. Meine Versicherung ist für einen Kopter. Eine für z.B. 3 Kopter ist deutlich teurer. Evtl. machen die das deshalb mit den Seriennummern. Aber evtl. auch wg. Be-/Nachweis im Schadenfall. Immer wenn ich eine neue Drohne bekommen habe, hatte ich in der letzten Zeit leider mehrmals wg. Verlust bzw. Defekt, musste ich die SN ändern lassen. Das war aber via Kopter-Profi, wo ich meine Versicherung abgeschlossen habe, null Problem und i.d.R. spätestens nach einem Tag erledigt.
    • Birliban schrieb:

      Bei deiner Police steht sogar das Modell drauf!? Das muss aber nicht zwingend, oder?
      In der Tat ist das von der Versicherung abhängig. Meine (GetSave - siehe Werbung auf der Homepage dieses Forums) gilt für beliebig viele Copter und auch egal wer fliegt - solange ich dabei bin.
      In dem Fall macht das natürlich keinen Sinn, die Copter dediziert zu registrieren. Ich mußte nur - informativ - den Typ angeben.
      Wie das bei Dir ist, kann Dir Dein Versicherungsvertreter sagen.
      Fly long and prosper.
    • Hallo, ich habe auch einen solchen Versicherungsschein (Insurance Third Party) von der Degenia, wie von Jens eingestellt u bei mir sieht der etwas anders aus.
      Bei mir steht „bis 5 kg“ u auch sonst ist er anders aufgebaut.
      Ich habe aber 2018 abgeschlossen u läuft über Kopter Profi. Als Risikoträger ist noch Condor Versicherung angegeben.
      Komisch, dass dann der Degenia Versicherungsschein unterschiedlich aussehe kann ?(
      Gruß Markus
    • Jens hat vermutlich einen günstigeren Deal, mit dem er aber nur die eine, mit Seriennummer registrierte Drohne fliegen darf. Im allgemeinen ist es eher üblich dass die Versicherung nicht an konkrete Fluggeräte verbunden ist.
      Wobei ich mich Frage wie viel günstiger das wohl sein kann. Eine reine Drohnen Versicherung, mir der man alles fliegen kann was man will, bekommt man ja schon für 40€, oder bei andere HP-Versicherern für deutlich weniger an Aufpreis.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gsezz ()

    • Ich habe ein einen gewerblichen Tarif, der schon mal deutlich mehr kostet, mit einem Zusatzbaustein "Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Vermögensschäden durch Foto-/ Filmaufnahmen mit unbemannten Fluggeräten/Kopter (BBR-Vermögen)... Mitversichert sind ... Vermögensschäden aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Urheberrechten oder Datenschutzrechten sowie Markenrechte", der auch noch mal extra zu Buche schlägt.
    • ein Anruf bei der Arag ergab, dass Drohnen in meiner Recht & Heim (Hausrat, Haftpflicht & Rechtschutz) mit abgesichert sind. Auf mehrfache Anfrage habe ich aber dazu bis heute nichts schriftliches erhalten .

      online habe ich dann das dazu gefunden:

      Luftfahrzeuge
      • Gebrauch von Luftfahrzeugen ohne Versicherungspflicht, wiez.B. unbemannte Ballone und SportlenkdrachenB1-6.11.1
      • Flugmodelle ohne Motor (versicherungspflichtiges Flugmodell)bis 20 kg FluggewichtB1-6.11.3
      • Flugmodelle mit Motor (versicherungspflichtiges Flugmodell)bis 5 kg FluggewichtB1-6.11.3

      unter B1-6.11. ist dann das zu finden:
      B1-6.11.1 Versichert sind Schadenersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen(zum Beispiel unbemannte Ballons und Sportlenkdrachen).
      B1-6.11.2 Versichert sind darüber hinaus Schadenersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, diedurch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigentümer,Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
      B1-6.11.3 Versichert sind weiterhin Schadenersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durchden Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge (Flugmodelle) verursacht werden, soweit sie nicht• ohne Motor oder Treibsätze ein Fluggewicht von nicht mehr als 20 Kilogramm,• mit Motor oder Treibsätze ein Fluggewicht von nicht mehr als 5 Kilogrammüberschreiten

      wenn ich das also ausdrucke bzw. als PDF speichere und meine Arag-Karte mit der Versicherungsnummer drauf dabei hab, reicht das dann als Nachweis? ich vermute ja schon selbst, dass nicht ... weil u.a. die Angabe der deckungssumme & Geltungsbereich fehlt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von XXLemmi ()

    • @XXLemmi
      Du vermutest richtig - s. oben #4 :)
      ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben, das auf der Bescheinigung auch "gemäß § 37 LuftVG, § 106 LuftVZO i.V.m. § 102 LuftVZO " enthalten sein sollte - oder muss, aber da bin ich mir nicht sicher. :|

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Ein paar lose Zitate, die man sich aus dem Internet ausdruckt, sind sowieso so nutzlos wie Toilettenpapier. ;) Ich meine, selbst wenn der Wortlaut genügen würde, Bestätigt das nicht im geringsten dass das Bestandteil DEINES Vertrages ist.

      Ich verstehe nie weshalb immer wieder versucht werden muss den Privathaftpflichten, die scheinbar nicht bereit sind den Nachweis auszustellen, diesen aus den Rippen zu leiern. Kündigen, und fertig. Da die Versicherung gesetzlich verpflichtet ist den Nachweis auszustellen, sollte man doch fristlos aus dem Vertrag raus kommen. Neue PHV bei einem Anbieter der korrekte Nachweise ausstellt, und gut ist es.
      Bzw. Ich würde gar nicht erst auf Biegen und Brechen versuchen die Drohnen-HP in die Privat-HP zu integrieren. Einfach eine separate Drohnenversicherung abschließen, und das Thema ist erledigt. Die kostet z.b. über die DMO 40€/Jahr. In diesem teuren Hobby ist das doch nun wirklich kein großer Betrag. Und man weiß dass man es im Schadensfall mit einer Versicherung zu tun hat die sich vor Vertragsabschluss überlegt hat was sie eigentlich versichert und nicht erst drei Monate ihr eigenes Kleingedrucktes beackern muss.