Genügt meine bisherige Haftpflichtversicherung?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Genügt meine bisherige Haftpflichtversicherung?

      Guten Tag,

      da ich mir eine DJI Drohne kaufen möchte (DJI Mavic Pro) überprüfe ich gerade ob meine Versicherung das auc hschon mit abdeckt.

      vhv.de/dam/jcr:f21a34d3-1327-4…817912078/102.0031.20.pdf

      Da steht u.a. fast ganz unten "Flugmodelle mit Motor bis 5 kg Fluggewicht, z. B. Drohnen". Etwas darüber: "50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person) Besitzstandsgarantie"


      Genügt dass oder brauche ich noch eine andere "spezielle" Versicherung für das fliegen mit Drohnen? Privat.


      Vielen Dank.
    • Ruf am besten mal an und bitte darum dass man dir den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsnachweis zum Drohnen fliegen ausstellt. Wenn die Versicherung damit schon leicht überfordert scheint, nicht weiß wovon du sprichst, etc., dann spar dir die Mühe irgendwas mit denen auszuhandeln, und suche dir lieber gleich eine richtige Drohnenversicherung, die die Sache ernst nimmt. Wenn sie tatsächlich einen ausstellt, dann kannst du den ja mal in zensierter Fassung hier posten und ein paar Meinungen zur Legitimität einholen.
    • Ich sehe das so...
      Wozu sollt mann irgendwelche extra Versicherungsnachweise ausstellen lassen?
      Da steht klipp und klar, dass Drohnen bis 5kg versichert sind. Wenn man dann ne Kopie seines Haftpflicht Versicherungsscheines und die Leistungsbeschreibung dabei hat, dann muss das reichen.

      Man muss doch nicht ner teuren Drohnenversicherung das Geld in Rachen schmeißen, wenn man sowieso versichert ist.

      Ich hab auch nur ne Haftpflicht, wo das in der Leistungsübersicht mit drin steht.
    • attilarw schrieb:

      Welche Möglichkeit hätte ich sonst?
      Eine Versicherung speziell für Drohnen. ;)


      attilarw schrieb:

      Gibt es Versicherungen nur für Drohnen?
      Ja. :)

      Auf der Hauptseite dieses Forums ist ein Werbebanner von GetSave. Versichert Drohnen für nur 3,19€ im Monat. Von denen bekommst Du automatisch auch die richtige Bestätigung.
      Ich habe die jetzt ein knappes Jahr und Alles ist OK. Wie die sich im Schadensfall gebaren weiß ich zum Glück noch nicht. Toi toi toi daß das so bleibt.


      thoreau schrieb:

      Wozu sollt mann irgendwelche extra Versicherungsnachweise ausstellen lassen?
      Damit man im Falle einer Kontrolle das nachweisen kann.
      Es ist nunmal Gesetz, daß Du eine Versicherung hast und daß Du den Nachweis dafür mitzuführen hast.

      Bitte laß uns jetzt nicht wieder darüber diskutieren, ob das Sinn macht oder nicht. Da gibt's schon gennug Lesestoff hier im Forum.
      Es ist Vorschrift und fertig.
      Fly long and prosper.
    • MrSpok schrieb:

      Damit man im Falle einer Kontrolle das nachweisen kann.
      Es ist nunmal Gesetz, daß Du eine Versicherung hast und daß Du den Nachweis dafür mitzuführen hast.

      Bitte laß uns jetzt nicht wieder darüber diskutieren, ob das Sinn macht oder nicht. Da gibt's schon gennug Lesestoff hier im Forum.
      Es ist Vorschrift und fertig.
      Dann lass es doch, wenn du nicht drüber reden möchtest.

      Warum reißt du meine Aussage aus dem Zusammenhang? Hier noch mal der Zweite Satz:
      "Da steht klipp und klar, dass Drohnen bis 5kg versichert sind. Wenn man dann ne Kopie seines Haftpflicht Versicherungsscheines und die Leistungsbeschreibung dabei hat, dann muss das reichen."

      Die Frage steht doch eher im Raum, warum sollte man sich doppelt versichern?
    • Wichtig ist auch aus einschlägigen Beratungsseiten das die Gefährdungshaftung mit eingeschlossen ist. Was bei einigen Privathaftpflichtversicherungen eben nicht der Fall ist. Trotz das drohnen mit eingeschlossen sind.


      kopter-profi.de/drohnen-versic…TPOqAuaRRW2RoCRyUQAvD_BwE

      Da zum Beispiel ist das erklärt.

      Dementsprechend hab ich trotz Privathaftpflicht lieber ne extra Drohnen Versicherung genommen. Da mir die Nummer bei meiner privaten zu heiss war... Was nun genau wie abgesichert ist.
    • thoreau schrieb:

      Wozu sollt mann irgendwelche extra Versicherungsnachweise ausstellen lassen?
      Wozu, warum, was drin stehen muss?
      Das steht genau hier klar beschrieben!
      Wichtiger Auszug vom vorherigen Link:
      "Diese Versicherungsbestätigung muss jeder Drohnen-Pilot beim Betrieb der Drohne – also beim Fliegen – mit sich führen. Das nicht Mitführen der Bestätigung beim Betrieb ist nach Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)§ 108 Ordnungswidrigkeiten Abschnitt (1) – (5 e) sogar eine Ordnungswidrigkeit:"

      Ich denke nach dem Lesen von beiden Links sollte alles klar sein! :)
    • Da hier in der Regel sowieso nicht auf Links geklickt wird, bin ich mal so frei aus dem von Andyxmas zu zitieren:
      Eine Privathaftpflicht oder auch eine Berufshaftpflicht basiert rechtlich auf Grundlagen, die nur nach dem Grundsatz der Verschuldenshaftung leisten. Diese rechtliche Basis gilt unabhängig davon, ob die konkreten Begriffe der Verschuldenshaftung oder Gefährungshaftung im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen auftauchen oder nicht. Dennoch sind nach Mehrheitsmeinung der Juristen auch Anbieter einer Privathaftpflicht zur Leistung bei Schäden ohne direktes Verschulden verpflichtet, wenn der Tarif offensiv damit wirbt, eine Pflichtversicherung zu beinhalten, und in den Bedingungen keine entsprechenden Ausschlüsse stehen.

      Bewirbt ein Versicherer seine Privathaftpflicht also offensiv als Drohnenversicherung und schließt die Gefährdungshaftung in den Bedingungen nicht ausdrücklich aus, muss der Tarif auch für Schäden aus der reinen Gefährdungshaftung aufkommen (vgl. Einschätzung von Finanztest in "Drohne und Haft­pflicht­versicherung").
      Die von uns angebotenen Tarife der Privathaftpflicht mit Drohne erfüllen diese Vorgabe. Eine Privathaftpflicht, die Drohnen einschließt aber nicht expliziet auf die Erfüllung der Pflichtversicherung hinweist, leistet auch weiterhin nur im Rahmen der Verschuldenshaftung. Das gleiche Problem gilt für Berufshaftpflichtversicherungen, die Drohnen einschließen - gerade im gewerblichen Bereich eine gefährliche Deckungslücke.
    • "Mehrheitsmeinung der Juristen", so so. Ob es wohl Irgendeine andere, vielleicht sogar unabhängige Quelle dazu gibt? :)
      Ansonsten könnte man bei einem Versicherungsmakler, der selbst PHVs mit Inkludierung von Drohnen anbietet, vielleicht denken, dass so eine Behauptung ja ganz gut in den Kram passt.

      P.S.
      Standardlinks: Privathaftpflichtversicherung ausreichend? plus dem hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()