Hallo zusammen!
Zur Zeit kommen ja immer mehr Posts, aus denen man erkennen kann, dass man
viel zu weit geflogen ist und sich nicht mehr in Sichtweite befindet.
Besonders bei der Mavic Mini scheint das ein ganz wichtiger Punkt für die Besitzer
zu sein.
Im §21b LuftVO steht:
"Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
1.die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt"
Frage an die alten Hasen hier: bedeutet das, wenn man eine Mini in 30 Meter Höhe fliegt, darf man auch weiter als 100-150 Meter fliegen?
Besten Dank im voraus
Viele Grüße Uwe
Zur Zeit kommen ja immer mehr Posts, aus denen man erkennen kann, dass man
viel zu weit geflogen ist und sich nicht mehr in Sichtweite befindet.
Besonders bei der Mavic Mini scheint das ein ganz wichtiger Punkt für die Besitzer
zu sein.
Im §21b LuftVO steht:
"Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
1.die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt"
Frage an die alten Hasen hier: bedeutet das, wenn man eine Mini in 30 Meter Höhe fliegt, darf man auch weiter als 100-150 Meter fliegen?
Besten Dank im voraus
Viele Grüße Uwe