Mavic Mini ausserhalb der Sichtweite fliegen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Mavic Mini ausserhalb der Sichtweite fliegen

      Hallo zusammen!

      Zur Zeit kommen ja immer mehr Posts, aus denen man erkennen kann, dass man
      viel zu weit geflogen ist und sich nicht mehr in Sichtweite befindet.
      Besonders bei der Mavic Mini scheint das ein ganz wichtiger Punkt für die Besitzer
      zu sein.

      Im §21b LuftVO steht:

      "Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und

      1.die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt"

      Frage an die alten Hasen hier: bedeutet das, wenn man eine Mini in 30 Meter Höhe fliegt, darf man auch weiter als 100-150 Meter fliegen?


      Besten Dank im voraus

      Viele Grüße Uwe
    • Steelfarmer schrieb:

      ..., da bei Flügen in in NICHT sichtbaren Bereich spätestens nach 2-3 Flügen das Gerät weg ist sobald die Verbindung abbricht...
      Das ist natürlich erst einmal eine komplett falsche Aussage. Die MM steigt in diesem Fall automatisch auf die eingestellte RTH Höhe und fliegt dann auf direktem Weg zurück. Wenn sich auf diesem Weg keine Hindernisse befinden, ist also nichts mit "weg".

      Ich entnehme aus deinem Post auch eine gewisse Schadenfreude dem Betroffenen gegenüber. Das ist für mich nicht akzeptabel. Leider zieht sich das in diesem Forum wie ein roter Faden durch viele Themen und Beiträge. Vielleicht wird das durch die zunehmende Reglementierung unseres Hobbys verursacht. Aber glaubt hier wirklich jemand ernsthaft daran, dass sich durch die praktizierte "Erziehung" daran etwas ändern wird. Ein bischen mehr Gelassenheit beim Thema "Drohne fliegen" würde uns allen sicherlich helfen.
    • Nun ja, es wird sicherlich einige Mini crasher geben und ich hoffe das es dann ohne Folgen für die Kopterfliegerei bleiben wird.

      Die Mini ist halt ein Kopter der günstig genug für Jedermann ist und daher wird es natürlich auch vermehrt Probleme mit denen geben wird.

      CIAO

      Mad
    • Knoblauch schrieb:

      in diesem Forum
      glaub mir, da gibt's schlimmere ... sogar welche mir royaler "Erziehung"

      Natürlich mag es keiner wenn man einen Beitrag postet und oberlehrerhaftes feedback bekommt, so weit so nachvollziehbar; auf der anderen Seite gehen viele an der ein oder anderen Stelle deutlich zu unbedarft mit bestehenden Regularien um und entblöden sich nicht mal das dann auch noch öffentlich zu posten (Beispiel gefällt ... gar nicht so weit weg von hier, Stichwort: Verbindungsabbruch) -> dass dies dann spassbefreiten Bürokraten Wasser auf deren regulierungswütigen Mühlen sein könnte, so weit reicht die kognitive Transferleistung leider nicht. Schade.
      Die Kopterfliegerei hat sich in den letzten Jahren von einem Nischen-Hobby einiger weniger Technikbegeisterter zu einem mainstream Consumer-Hobby entwickelt und mit zunehmender statistischer Grundgesamtheit steigt nun mal auch die Anzahl fliegender no-brainer ... klingt komisch, ist aber so (leider).

      back to topic und zur Ursprungsfrage von @uwe59 "... wenn man eine Mini in 30 Meter Höhe fliegt ...": die Antwort ist ja wenn unter 30 Meter und mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille. Der Absatz zielt insb. auf die racer-Fliegerei, daher auch unter (2) das oder mit dem spotter
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • uwe59 schrieb:

      "Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
      1.die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt"
      Ausnutzen und dran erfreuen, solange es noch gültig ist. Das wird nämlich rausfliegen - VLOS ist Pflicht bei Betrieb in der Offenen Kategorie (EU).

      Aber nicht aufregen, denn wir wissen ja:

      Knoblauch schrieb:

      Ein bischen mehr Gelassenheit beim Thema "Drohne fliegen" würde uns allen sicherlich helfen.

      Richtig. Vor allem, da die Bedingungen immer restriktiver werden, weil manche es mit der Gelassenheit beim Fliegen regelmäßig zu weit treiben. Ich selbst bin da aber inzwischen völlig entspannt, meine Genehmigungen zahlen allerdings auch die Kunden. ;)
      Wie auch immer, wie man sich bettet, so liegt man - wurde in diesem Forum oft thematisiert, zieht sich quasi wie ein roter Faden hier durch.... :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • cumulonimbus schrieb:

      " ...oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann ..."
      Zumindest diese Formulierung gibt es in der EU-Verordnung, die ab Juli gültig ist, nicht mehr. Da heißt es so:

      VLOS,eine UAS-Betriebsart, bei der der Fernpilot in der Lage ist, einen ununterbrochenen und nicht unterstützten Sichtkontakt mit dem unbemannten Luftfahrzeug aufrechtzuerhalten, sodass er dessen Flugweg so steuern kann, dass Kollisionen mit anderen Luftfahrzeugen, Menschen und Hindernissen vermieden werden.
    • " .... sodass er dessen Flugweg so steuern kann, dass Kollisionen mit anderen Luftfahrzeugen, Menschen und Hindernissen vermieden werden. " ist allerdings ohne Fluglageerkennung nicht sicher zu steuern.Und damit sind wir doch wieder bei den geringeren Entfernungen gegenüber der Sichtweite.
      Der Begriff " Sichtweite" taucht als Grenzwert in der neuen Verordnung ( zumindest bei den Betriebsarten VLOS und BVLOS )
      nicht mehr auf.
      Warum wohl ?
      Gruß von CB
      und immer eine handbreit Luft unter dem Gimbal
    • ich behaupte jetzt mal - ein Schneeball kann mehr Schaden anrichten als eine Mavic Mini.
      Hier wird oft mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
      Ich fliege mit ihr meistens bis 30 m, dabei geht’s z. B. bis 1000 m über einen Stausee. (war das weiteste bisher).
      Beim Verbindungsabbruch kommt sie halt wieder zurück ( bei mir Höhe 50 m).
      Funktioniert tadellos.
      Nur ist die Qualität der Mavic Mini Funkverbindung nicht zu vergleichen mit der Phantom 4 V 2.0
      Mit der bin ich beim 1. Start gleich mal 2.500 m geflogen (über den Traunsee). Meine Einstellung dazu: entweder kann sie es, oder sie ist Schrott (sie kann es).
      Mit Hausverstand fliegen, dann gibt’s keine Probleme.
    • Rubicon schrieb:

      Hier wird oft mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
      Ich fliege mit ihr meistens bis 30 m
      Naja, auch die Mini hat bei 30 m eine Aufpallgeschwindigkeit von ~90 km/h und das kann schon mehr "Schaden" anrichten als ein Schneeball ;)


      Rubicon schrieb:

      Mit Hausverstand fliegen, dann gibt’s keine Probleme.
      Kommt auf die Definition des Hausverstandes an :)
    • Also ich denke, das Fluglage bei einem Quadkopter 88 ist. Wenn sich das Dingen bewegt sehe ich ja wo hin. Und wenn nicht ist das relativ schnurz, da es systembedingt eher kein Vorne oder hinten gibt.

      Und wenn der Kopter so nahe an etwas dran ist, das eine kurze Bewegung am Stick zu einem Crash führen könnte, wenn es die falsche Richtung war, dann bin auch ich so nahe dran, das ich die Serienummer lesen könnte. Gut, übertrieben, aber ihr wisst was ich meine, man flattert nicht zwischen den Türmchen einer gotischen Kirche umher, wenn man 300m weit weg ist.

      Vermtl. ist das eher für Modellbau gedacht.
    • MajorGriffon schrieb:

      Vermtl. ist das eher für Modellbau gedacht.
      Nein, Sichtflug ist für alle ferngesteuerten Flieger notwendig um den manntragenden ausweichen zu können. Dazu musst du deine Drohne
      1. zusammen mit dem manntragenden Flieger (z.B. Rettungsheli) von unten am Himmel sehen können, und
      2. ihre Fluglage erkennen um deiner Pflicht nachkommen zu können, dem Manntragenden auszuweichen.
    • Rubicon schrieb:

      ich behaupte jetzt mal - ein Schneeball kann mehr Schaden anrichten als eine Mavic Mini
      gewagte These ... also ja, er kann das natürlich schon, kommt auf die Situation / den konkreten Vergleich an aber ich würde jetzt einem Kopter, und sei es auch "nur" der Mini, latent mehr Gefahrenpotential zusprechen.
      Lasst es uns, so irgendwann diesen Winter nochmal Schnee kommt, doch einfach ausprobieren ... wer stellt seinen Mini zur Verfügung? :D :D
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!