Hey,
ich bin neu hier im Forum und stehe aktuell vor einem Problem und dachte dass mir hier vielleicht der ein oder andere erfahrene Drohnen-Hase weiterhelfen kann.
Das Problem:
ich bin Besitzer einer DJI Phantom 3 Advanced und im Zuge der kommenden Bürgermeisterwahl hat mich die Gemeinde gefragt
ob ich ein paar Bilder von unserer Ortschaft für die Gestaltung eines Wahl-Flyers aufnehmen könnte. Dafür würde ich im Rahmen
eines Ferienjobverhältnisses nach Arbeitsstunden bezahlt werden. Selbst habe ich bisher die Drohne nur im Hobbybereich genutzt
und besitze deshalb auch nur eine private Haftpflichtversicherung und das notwendige Brandschutzsiegel.
Wie würdet ihr das ganze rechtlich bewerten? Da das Ganze keine regelmäßige Einnahmequelle für mich ist und einmalig bleibt,
wäre die Umstellung auf eine gewerbliche Versicherung doch übertrieben?
Ich setze natürlich voraus, dass alle entstehenden Bilder nicht gegen das Luftrecht verstoßen und die Ortschaft so abgelichtet wird, dass
die Verletzung der Privatsphären einzelner Grundstücksbesitzer ausgeschlossen werden kann.
lg
HammerTime
ich bin neu hier im Forum und stehe aktuell vor einem Problem und dachte dass mir hier vielleicht der ein oder andere erfahrene Drohnen-Hase weiterhelfen kann.
Das Problem:
ich bin Besitzer einer DJI Phantom 3 Advanced und im Zuge der kommenden Bürgermeisterwahl hat mich die Gemeinde gefragt
ob ich ein paar Bilder von unserer Ortschaft für die Gestaltung eines Wahl-Flyers aufnehmen könnte. Dafür würde ich im Rahmen
eines Ferienjobverhältnisses nach Arbeitsstunden bezahlt werden. Selbst habe ich bisher die Drohne nur im Hobbybereich genutzt
und besitze deshalb auch nur eine private Haftpflichtversicherung und das notwendige Brandschutzsiegel.
Wie würdet ihr das ganze rechtlich bewerten? Da das Ganze keine regelmäßige Einnahmequelle für mich ist und einmalig bleibt,
wäre die Umstellung auf eine gewerbliche Versicherung doch übertrieben?
Ich setze natürlich voraus, dass alle entstehenden Bilder nicht gegen das Luftrecht verstoßen und die Ortschaft so abgelichtet wird, dass
die Verletzung der Privatsphären einzelner Grundstücksbesitzer ausgeschlossen werden kann.
lg
HammerTime