Drohnenbilder im Rahmen eines Ferienjobs verkaufen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohnenbilder im Rahmen eines Ferienjobs verkaufen

      Hey,

      ich bin neu hier im Forum und stehe aktuell vor einem Problem und dachte dass mir hier vielleicht der ein oder andere erfahrene Drohnen-Hase weiterhelfen kann.

      Das Problem:

      ich bin Besitzer einer DJI Phantom 3 Advanced und im Zuge der kommenden Bürgermeisterwahl hat mich die Gemeinde gefragt
      ob ich ein paar Bilder von unserer Ortschaft für die Gestaltung eines Wahl-Flyers aufnehmen könnte. Dafür würde ich im Rahmen
      eines Ferienjobverhältnisses nach Arbeitsstunden bezahlt werden. Selbst habe ich bisher die Drohne nur im Hobbybereich genutzt
      und besitze deshalb auch nur eine private Haftpflichtversicherung und das notwendige Brandschutzsiegel.

      Wie würdet ihr das ganze rechtlich bewerten? Da das Ganze keine regelmäßige Einnahmequelle für mich ist und einmalig bleibt,
      wäre die Umstellung auf eine gewerbliche Versicherung doch übertrieben?

      Ich setze natürlich voraus, dass alle entstehenden Bilder nicht gegen das Luftrecht verstoßen und die Ortschaft so abgelichtet wird, dass
      die Verletzung der Privatsphären einzelner Grundstücksbesitzer ausgeschlossen werden kann.

      lg

      HammerTime
    • Erstmal ein cooles Angebot - nette Gemeinde :)

      Deine Auffassung und Argumentation zu dem Thema ist zwar nachvollziehbar, aber in der Regel leider nicht trivial.

      Du musst grundsätzlich erstmal unterscheiden ob du hier privat, in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis oder unternehmerisch tätig bist.
      Man kann sich jetzt darüber streiten, wie ein "Ferienjob im öffentlichen Dienst" (darunter fällt die Kommunalverwaltung) zu werten ist.
      Grundsätzlich würde ich vermuten, dass du bei einem Ferienjob den Weisungen des Arbeitgebers unterliegst, über ihn unfallversichert bist, etc....
      Folglich ist das Verhältnis in dem du tätig wirst nicht privatwirtschaftlich zu sehen (meine Meinung). Also müsste auch dein Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Genehmigungen und Versicherungen...eben die rechtlichen Rahmenbedingungen...eingehalten werden, wenn du für ihn einen entsprechenden Auftrag ausführst.
      Perse ist dies ein Unterschied zur Selbstständigkeit. Da du die Aufnahmen in einem Beschäftigungsverhältnis ausübst, sollte eine Gewerbeanmeldung obsolet sein.

      Sieh es mal als "Denkanstoß".
      Hinweis: ich vertrete hier lediglich meine private Meinung, diese stellt keinerlei Rechtsberatung dar und ist nicht verbindlich.
    • HammerTime schrieb:



      Ich mache rein privat Landschaftsaufnahmen von unserer Ortschaft und eine Woche später frägt mich die Gemeinde, ob sie mir die bereits vorhanden Bilder abkaufen darf bzw. ich die Bilder der Gemeinde zukommen lasse. Bezahlt werde ich dann für die Bildbearbeitungszeit, die ich daheim am PC in Lightroom benötigt habe, um die Bilder genau nach den Vorstellungen der Gemeinde anzupassen. So würde es natürlich den organisatorischen Aufwand deutlich reduzieren...Allerdings ist das natürlich nicht die saubere Lösung...
      Da würd ich mich erstmal an das zuständige Finanzamt wenden. Die Gemeinde wird dir aus Gründen der gesunden Haushaltsführung sicherlich kein Geld ohne Rechnung zahlen dürfen. Sobald du eine Rechnung schreiben willst (was uns zum Thema Umsatzsteuer führt), wird es als Privatperson schon sehr knifflig bis unmöglich. Für mich klingt das alles, gleich wie man es dann beschreibt, als Auftragsarbeit und die ist definitiv nicht künstlerischer Natur. Folglich Gewerbeanmeldung nötig.
      Hinweis: ich vertrete hier lediglich meine private Meinung, diese stellt keinerlei Rechtsberatung dar und ist nicht verbindlich.
    • Hallo @HammerTime. Argumente und Tricks gibt es viele. Grundsätzlich kann man der Auffassung folgen, dass Aufnahmen die zum Zweck der „Sport und Freizeitgestaltung“ (also als Flugmodell) entstanden sind, auch später anderweitig verwendet werden kann (auch gewerblich) und sich dadurch der ursprüngliche Zweck des Fluges nicht im Nachhinein ändert. Wichtig dabei ist der ursprüngliche Gedanke also die Reihenfolge.

      Dein Vorhaben, fällt eindeutig nicht darunter. Ich würde auch generell davor warnen, da hier andere Wissende mit im Boot sind. Angenommen der Bürgermeister ist von Deinen Aufnahmen derart begeistert, dass er sich nach dem Wahlsieg bei Dir öffentlich bedankt und schreibt „Danke an Herrn XYZ der auf unseren Wunsch im Rahmen seines Fereinjobs seine Aufnahmen zur Verfügung gestellt hat“.

      Und glaube mir, eine Richter kann bereits der Aufnahme entnehmen ob das Aufnahmen aus dem rein persönlichen Zweck entstanden sind und Du dann rein zufällig entstandene Aufnahme dann einer anderen Verwendung zuführst oder ob Du gezielt geflogen bist um Aufnahmen für einen solchen Zweck zu machen.

      Es kommt ab und zu schon vor, dass auch ich Luft-Aufnahmen benötige, die nicht im Sinne der „Sport- und Freizeitaufnahmen“ stehen. Da behelfe ich mir dann mit einer Kurzzeitversicherung der HDI.

      hdi.global/apps/drohnen-haftpflicht/#/product-detail

      Die gibt es für den Einsatz als UAS (also auch für gewerbliche Aufnahmen) für knapp 10,- € am Tag oder knapp 20,- € die Woche. Und schon bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Ansonsten gibt es rechtlich gesehen seit April 2017 kaum noch Unterscheidungen zwischen dem Einsatz als Flugmodell oder UAS. Benötigst Du jedoch eine Ausnahme zu den Verboten lt. LuftVO §21b wirst Du um den Einsatz als UAS und der entsprechenden Versicherung nicht drumrum kommen.
    • @quadle Danke für den Tipp mit der Kurzzeitversicherung.

      Das einzige was für mich noch nicht so richtig klar ist wäre die korrekte Abrechnung mit der Gemeinde. Da ich kein eigenes Gewerbe habe kann ich natürlich keine
      Rechnung an die Gemeinde schreiben? Des Weiteren stellt sich die Frage, ob man ohne Gewerbe auch eine gewerbliche Kurzzeitversicherung beantragen kann?
      Die Ausübung als Ferienjob wäre natürlich eine steuerfreie Tätigkeit.
      Eigentlich müsste doch dann die Gemeinde die Kurzzeitversicherung für mich abschließen, da ich normal als Angestellter über dem Arbeitgeber versichert sein muss? Bezahlt könnte ich dann einfach
      nach Arbeitsstunden für die Aufnahmen werden.
    • @HammerTime: Zum einen ist diese Kurzzeitversicherung nicht nur für den gewerblichen Einsatz. Die Versicherung steht auch dafür ein, was nicht zur „Sport- und Freizeitgestaltung“ steht. Das umfasst auch den gewerblichen Einsatz, aber eben nicht nur. Sondern auch den ehrenamtlichen Einsatz für Dritte wie zum Beispiel einen Verein, der unentgeltliche Auftrag für eine Firma oder wie in Deinem Fall für eine Gemeinde. Die Versicherung kannst Du also auch als Privatperson abschließen. Du kannst aber auch die Gemeinde bitten, die Versicherung abzuschließen und die als Steuerer anzugeben.

      Abrechnen mit der Gemeinde kannst Du ja nicht, dazu benötigst Du ein Gewerbe. Ist aber auch nicht notwendig. Du machst ja im Rahmen eines Ferienjobs die Aufnahmen als Gemeindemitarbeiter. Neben Deiner Entlohnung auch noch die Aufnahmen in Rechnung stellen 8) ?( ;(
    • Ein paar Punkte dazu:
      • Die Copter-Versicherung ist eine Halter-Versicherung, es kann sie also nur der Halter (= Eigentümer) des Copters abschließen - nicht die Gemeinde, ein Kunde, oder ein sonstiger Dritter.
      • Bilder werden nie verkauft, sondern es werden Nutzungsrechte eingeräumt (Lizenz). Ob und wie dabei Geld fließt, oder wie weit der Umfang der eingeräumten Rechte ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn dabei aber Geld fließt, ist das sicher nicht im Rahmen der Bezahlung eines Ferienjobs abzuwickeln bzw. schlecht darstellbar.
      • Bei Auftragsarbeit ist immer ein Gewerbe anzumelden. Außer, es liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, die EInnahmen sind dementsprechend gering und decken bspw. lediglich die Kosten bzw. sind nur als Aufwandsentschädigung zu sehen. Das gilt aber sowieso nur für seltene einmalige Fälle, und die Maßstäbe daran sind eher hoch zu sehen.
      Einfach mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Die beißen nicht, und dafür sind sie unter anderem da.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Hallo,

      wenn es um Bilder geht, die die Gemeinde nutzen will, aber diese Bilder auch anderen zur Verfügung stehen sollen, könntest du diese auch über eine Micro-Stock Agentur zur Verfügung stellen.

      Dass dabei bei dir nur ein Teil der Ausgaben der Gemeinde ankommt ist evtl. bei so einer Arbeit dennoch einfacher, da rechtssicherer als eine einmalige Arbeit.

      Und die Gemeinde bekommt ihre ordentliche Rechnung inkl. Angabe aller angeführten Steuern. Was du bezüglich der Einnahmen zu beachten hast, wird in solchen Portalen auch oft erklärt (Steuererklärung usw.)
    • Das ist pauschal nicht wirklich zu beantworten.Es gibt ja auch angestellte Kameraleute/Fotografen, und da können Nutzungs- und Verwertungsrechte bspw. auch automatisch dem Arbeitgeber zufallen (siehe auch § 43 UrhG).
      Aber solche Konstrukte und überhaupt die Bewertung und steuerliche Behandlung von bildschaffenden Personen wie eben auch Fotografen (Arbeitsverhältnis? Gewerbe? Künstler? Freiberufler? Künstlersozialkasse? ...) füllen ganze Bücher und beschäftigen Scharen von Steuerberatern - das Thema ist komplex. Und in der Regel gibt es zwischen Arbeitgeber und angestelltem Fotografen entsprechende Verträge und Vereinbarungen zur Übertragung von Rechten.

      Es kommt letztlich wohl auf das Beschäftigungsverhältnis an. Dass hier mit eigener Versicherung und eigenem Material geflogen und aufgenommen werden soll, spricht m.E.n eher für eine Auftragsarbeit, selbst wenn sie auf Stundenbasis honoriert wird. Aber wie gesagt, nur meine unmaßgebliche Einschätzung. Am Ende bewertet es das Finanzamt - auch im Nachhinein, was schmerzhaft für alle Beteiligten werden könnte, wenn es vorher nicht richtig aussortiert wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • ohje... anscheinend habe ich zwei ungekürzte Zitate verwendet, wodurch all diese Nachrichten gelöscht wurden...hier werden Neulinge streng erzogen...:D

      Das ist also alles nicht so einfach wie ich es mir vorgestellt habe. Es ist wohl wirklich am sinnvollsten mal im Finanzamt anzurufen. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass man da auch nur von A nach B durchgeschleift wird, weil die Leute dort genauso wenig Ahnung mit solchen speziellen Themengebieten haben.

      Die Idee über eine Micro-Stock Agentur wäre auch denkbar.
      Dennoch ist es meiner Meinung nach schon traurig wie komplex unser System geworden ist bzw. ist und selbst kleine Projekte oft durch Bürokratie zu Nichte gemacht werden.

      Ich bemühe mich auf jeden Fall eine rechtlich saubere Lösung zu finden und kann euch dann Bericht erstatten, wie es dann letztendlich gemacht wurde.
    • HammerTime schrieb:

      bemühe mich auf jeden Fall eine rechtlich saubere Lösung zu finden und kann euch dann Bericht erstatten
      Respekt, dafür ein dickes push-like von mir :thumbup: ... gibt (leider) auch andere die vor der zugegeben vorhandenen Komplexität erschrecken und "einfach mal so machen" und dann fällt das, wenn was schief geht, den anderen wieder auf die Füße
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • HammerTime schrieb:

      Dennoch ist es meiner Meinung nach schon traurig wie komplex unser System geworden ist bzw. ist und selbst kleine Projekte oft durch Bürokratie zu Nichte gemacht werden.
      Du kannst als Ferienjobber auch nicht die Weihnachtsbeleuchtung anschließen oder die Heizung reparieren. Dafür gibt es eben entsprechende Gewerbeteibende, die nicht nur wissen wie es geht, sondern auch entsprechend angemeldet sind. Das gibts inzwischen eben auch schon für Luftaufnahmen per Drohne und hat nur noch wenig mit Pionier- und Projektarbeit zu tun.
      Lange Rede kurzer Sinn. Deine Gemeinde sollte die Aufnahmen wie beim Elektriker oder Heizungsbauer gescheit ausschreiben und dann beauftragen.