Was den Flug betrifft, so ist ja nur der Flug über Wohngebieten ohne entsprechende Genehmigung verboten, nicht der Flug neben Wohngebieten. Der Schutz der Privatsphäre hat ja nichts mit dem reinen Fliegen zu tun, etwa, wenn du ohne Kamera fliegst, Ich fliege oft an Stadtröndern und mache dabei auch Aufnahmen. Allerdings schaue ich mir das ziemlich genau an, um nicht versehentlich etwas Unzulässiges aufzunehmen, meist schaue ich auch, ob ich mit der Drohne mehr sehe, als vom Boden. Das ist sehr oft nicht der Fall, und dann publiziere ich die Aufnahmen auch im Netz.
Privatsphäre - Aufnahme von Personen und rechtliche Folgen Überflug Grundstück
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MrSpok schrieb:
... sind Stadt- und Wohngebiete in der DFS auch rot markiert, das Fliegen also nicht gestattet.
Algirdas schrieb:
Was den Flug betrifft, so ist ja nur der Flug über Wohngebieten ohne entsprechende Genehmigung verboten
Guten Vorsatz für das neue Jahr: Grundlagenrecherche - was ist noch mal der Unterschied zwischen Wohngrundstück und Wohngebiet, und warum spielt Letzteres immer noch keine Rolle. -
skyscope schrieb:
... was ist noch mal der Unterschied zwischen Wohngrundstück und Wohngebiet, ...
Ich stelle mal eine Wette in den Raum, dass dies bis zum 01.07. noch mind. 10x hier im Forum fälschlicherweise Wiedergegeben wird, egal wie oft der Versuch unternommen wird, das Richtig zu stellen. -
Sorry, ich meinte Wohngrundstücke, das war ungenau und falsch von mir. Richtig ist aber doch, dass es ausdrücklich „über Wohngrundstücken“ heißt und es keinen festgelegten Mindestanstand seitlich gibt, zumindest was das Fliegen betrifft, ggfs. ohne Kamera, oder liege ich da auch falsch? Die Anfertigung von Aufnahmen ist dann eine ganz andere Sache.
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Man oh man, macht Ihr Euch solche Gedanken auch, wenn Ihr mit dem Handy Fotos aus >50m Entfernung macht und da andere Personen zu sehen sind?
Ist doch alles total unwichtig wenn ich Fotos z.B. nur für meine private Sammlung haben will.Gruß aus der Nordheide
GThomas
- Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen - -
MrSpok schrieb:
Dronepilot schrieb:
Wenn Du den Kopter startest, weißt Du ja nicht, ob da jemand kiffend oder sonnenbadend in seinem ebenerdig blickdichten Garten sitzt.
Wenn ich meine Kopter in der freien Natur starte weiß ich auch nicht ob auf einer großen Lichtung fernab der Zivilisation mitten im Wald eine schöne Frau sich gerade unbekleidet sonnt oder ein paar Jugendliche dort am Kiffen sind.
Ich möchte damit sagen entsprechende Aufnahmen können überall entstehen. Heißt dies der Flug ist somit überall nicht zulässig oder ist er zulässig und falls entsprechende Aufnahmen erfolgen müssen diese abegebrochen bzw. anschließend gelöscht werden? -
Drohni799 schrieb:
Wenn ich meine Kopter in der freien Natur starte weiß ich auch nicht ob auf einer großen Lichtung fernab der Zivilisation mitten im Wald eine schöne Frau sich gerade unbekleidet sonnt oder ein paar Jugendliche dort am Kiffen sind.
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GThomas schrieb:
Man oh man, macht Ihr Euch solche Gedanken auch, wenn Ihr mit dem Handy Fotos aus >50m Entfernung macht und da andere Personen zu sehen sind?
Ist doch alles total unwichtig wenn ich Fotos z.B. nur für meine private Sammlung haben will.
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Dronepilot schrieb:
Wenn Du Aufnahmen von Frauen, die sich nackt in ihrem blickdichten Garten sonnen nur für Deine private Sammlung haben willst, dann ist das mitnichten unwichtig. Du darfst solche Situationen noch nichtmal auf Dein Display streamen, geschweige denn privat sammeln.
Bitte auch Angaben zu Flughöhen+++ dazu geben.
P.S.: Hier geht es, gem. Startbeitrag, um Flughöhen von 80...100mGruß aus der Nordheide
GThomas
- Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen - -
Es muss wirklich außerordentlich schwer sein zu begreifen, dass nicht alle Lebenssituationen, die eine Kameradrohne tangiert, durch das Luftrecht geregelt werden. Ebenso muss es schwer sein, mal ein wenig in dem Thread zu lesen, in den man - natürlich mal wieder mit Vollzitat - postet.
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