Geliehene Drohne Weggeflogen DJI Spark

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Geliehene Drohne Weggeflogen DJI Spark

      Hallo zusammen,

      ich habe eine DJI Spark bei einem online Leihanbieter ausgeliehen und bin damit an ein Feld angrenzend zu einem Wohngebiet gegangen und mit dem Handy steigen lassen. Nach 2 Minuten hat sich das Signal getrennt und kaum habe ich nach oben geschaut ist die Drohne weg geflogen. Ich konnte Sie weder sehen noch hören. Vermutlich ist Sie ins Wohngebiet geflogen (Einfamilienhäuser). Ich habe gewartet, dass Sie auf den Startpunkt wieder zurückfliegt. Vergebens....(((

      Bin dann ins Wohngebiet rein gegangen (50m entfernt) und ein Frau hat mir gesagt, dass Sie vor ein Paar Minuten die Straße entlang etwas summen gehört hat. Sonst waren dort überhaupt keine Mensche da, die ich fragen konnte. Ich vermute, die ist dann irgendwo gelandet (Vielleicht in jemandes Garten?).

      Habe dann ein Paar Flugblätter aufgehängt und danach wurde es schon langsam dunkel.

      Meine Frage ist: Weiß jemand, wie ich die Drohne wiederfinden kann?
      Wahrscheinlich gar nicht, oder? (Wenn Sie jemand mitgenommen hat oder es ist auf jemandes Dach etc.)

      Kennt sich jemand mit Haftung aus? Wenn es ein geliehenes Gebrauchtes Gerät ist? Sollte da die Haftpflicht greifen?

      Danke und VG
    • Hallo,


      über "Meine Drohne finden" in der DJI-App kannst du versuchen, ob der letzte bekannte Standort der Ort des Verbindungsabbruchs gespeichert ist, oder evtl. ein weiterer Standort an dem die Drohne nochmal Kontakt hatte.

      Ob deine Privathaftpflicht diesen Schaden übernimmt kommt darauf an, ob diese für gemietete Dinge überhaupt aufkommt, evtl. mit Selbstbeteiligung und im Speziellen bei Verlust und nicht bei Beschädigung (Wenn du die Drohne nicht mehr finden kannst).
      Des weiteren kann diese auch Drohnen anders behandeln als verlorene oder gestohlene Kameraausrüstung, da hier das Risiko höher ist.

      Was sagt denn der Vermieter bei Verlust der Drohne in seinen Bedingungen?


      Was du auch versuchen kannst ist, über die APP HD Sync deine Flugdaten an Airdata.com hochzuladen.

      Dort kannst du nochmal die Fehlermeldungen und Flugpositionen nachvollziehen, auch ob ein Homepoint überhaupt abgespeichert, also genug GPS Signal beim Start vorhanden war!
    • Leider kommt eine normale Privathaftpflicht nicht für geliehene Dinge auf. Da müsstest Du schon Sonderklauseln abgeschlossen haben. Es schadet allerdings nicht, zu fragen. Wenn Du noch den klassischen Versicherungsvertreter hast und mehrere Produkte bei dem schleusen der manchmal einen übersichtlichen Schaden durch um Dich zufrieden zu halten. Also hin und seeeeehr überrascht tun, das sie das nicht übernehmen!

      Bei wem hast Du geliehen, vielleicht kann ich auch mal die Bedingungen studieren?

      Ansonsten toitoi - mit der letzten Position kann man den Vogel vielleicht doch noch finden. Ein Grundstücksbesitzer muss ja nicht unbedingt bemerkt haben, das eine Drohne auf seinem Garagendach liegt.
    • Happy-Yellow schrieb:

      Was den Versicherungsschutz angeht:
      Bei vielen modernen Haftpflichtversicherungen sind in den Top Tarifen gemietete und geliehene Sachen mitversichert.

      Hallo,


      ich habe das tatsächlich drin. Dort steht jedoch: Privat geliehene Sachen. Also glaube ich, dass die es nicht bezahlen.
      Und bei Grover ist der Verlust nicht abgedeckt(((
    • r3dig0 schrieb:

      Happy-Yellow schrieb:




      Hallo,


      ich habe das tatsächlich drin. Dort steht jedoch: Privat geliehene Sachen. Also glaube ich, dass die es nicht bezahlen.
      Und bei Grover ist der Verlust nicht abgedeckt(((






      Die Feinheiten stecken manchmal im Detail, viele Versicherer schließen bei geliehenen Sachen die Benutzung von Luft-Wasser-und Kraftfahrzeugen aus :-(

    • Es ist egal ob privat oder kommerziell, wenn in den Bedingungen des Versicherungsvertrages Schäden an versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen ausgeschlossen ist, gibt es auch keine Leistung aus diesem Vertrag.

      Davon unabhängig ist die Regelung des Mietvertrages, eventuell ist eine Selbstbeteiligung bei Schäden vereinbart.
    • Happy-Yellow schrieb:

      Es ist egal ob privat oder kommerziell, wenn in den Bedingungen des Versicherungsvertrages Schäden an versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen ausgeschlossen ist, gibt es auch keine Leistung aus diesem Vertrag.

      Davon unabhängig ist die Regelung des Mietvertrages, eventuell ist eine Selbstbeteiligung bei Schäden vereinbart.
      bei der gothaer ist miete und leihe versichert- und schäden durch diese drohne wären auch durch die haftpflicht versichert gewesen...

      ich werde es morgen melden. mal schauen,was rauskommt. bei grover hatte ich vor ein paar tagen per mail angefragt. bisher keine antwort...((( sorry wegen der kleinschreibung...)
    • Insgesamt Interessanter Fall.

      Ist sowieso lustig geregelt bei grover. Wir erinnern uns, dass es bei Luftfahrzeugen die Verpflichtung gibt, dass der Halter eine gesetzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen hat. Halter ist regelmäßig der Eigentümer, also grover.

      Dort steht in den AGB:

      grover AGB schrieb:

      12. a)
      Der Kunde hat sicherzustellen, dass er [...] über eine für die Nutzung der Drohne hinreichende Haftpflichtversicherung verfügt.
      Wieso denn das? Grover klärt auf: :)

      grover AGB schrieb:

      Der Anbieter weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass, soweit der Kunde die Drohne zu gewerblichen Zwecken nutzt, die Drohne ein Luftfahrzeug im Sinne des LuftVG ist (Ach, nur dann? Das ist neu. ;) ), mit der Folge, dass den Kunden aufgrund seiner alleinigen Verfügungsgewalt über die Drohne als Halter (da wird der Kunde zum Halter gemacht, witzig.) eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung trifft und der Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend ist.
      Einfach nur: Whow!
      Da passt also demnächst gut auf, wenn Ihr einem Freund Euer Auto ausleiht. Da wird dieser direkt zum Halter (er hat ja plötzlich die alleinige Verfügungsgewalt), und muss das Auto dann natürlich auch selbst versichern! Ist ja logisch, zumindest für grover. :)

      Aber hier ist ja Dritten kein Schaden entstanden, sondern "nur" an der Drohne selbst, letztlich durch deren Verlust. Ich gehe davon aus, dass du keine separate Versicherung abgeschlossen hattest, @r3dig0 , Insofern noch mal Glück gehabt, dass die Spark offenbar nichts getroffen hat. :) Nebenbei, was stand denn auf der Plakette?

      Aber:

      TomTommes schrieb:

      Totalverlust bleibt anscheinend beim Mieter hängen..
      Da gehe ich auch von aus, zumal in 11. der AGB steht:

      grover AGB schrieb:

      Die Reduzierung der Selbstbeteiligung erfolgt nicht [...] bei der Miete von Drohnen.

      Wünsche dir, dass das kulant verläuft, aber ich bin gespannt, wie das ausgeht...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Das ist mal echt blöd gelaufen. Über das hätte wenn und aber braucht man jetzt eigentlich nicht mehr zu philosophieren aber ich kann nicht so ganz nachvollziehen warum die Drohne sich "einfach so" selbstständig gemacht hat. Hattest du dich vorher mit dieser vertraut gemacht und die entsprechenden "Vorflug Dinge" beachtet oder ausgepackt und mal direkt zum Feld hin?

      Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen das doch noch alles gut verläuft.