....
100m Sichweite
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
-
-
- Werbung
Schau mal hier:
Das könnte Dich interessieren Link klicken -
Ein Spotter muss ja nur aufpassen, dass sich keine bemannten Luftfahrzeuge, keine Fahrzeuge oder Personen dem Areal nähern, in dem geflogen wird. Das ist machbar.
-
So ist es. Es ist und bleibt dabei, dass nur in Sichtweite geflogen werden darf Punkt
-
avronaut schrieb:
Es ist und bleibt dabei, dass nur in Sichtweite geflogen werden darf Punkt
-
detlef67 schrieb:
Soweit die derzeitige Gesetzeslage. Mich interessiert, ob diese Regel auch weiterhin Bestand hat oder ist dan Schluss mit Lustig.
CIAO
Mad -
detlef67 schrieb:
Ich denke er darf in A0 fliegen weil unter 250g
C0 auch nicht, da keine C-Klassifizierung für aktuelle Kopter gibt.
Und weil du gerade sagt, unter 250 g.... Das MTOM ist aufgrund des hauseigenen Zubehürs von DJI (Propguards) höher als 250 g.
CIAO
Mad -
Madgordon schrieb:
A0 gibt es nicht. Du meinst C0 oder?
Lies mal Artikel 20 eur-lex.europa.eu/legal-conten…=CELEX:32019R0947&from=EN
Mit Propguards fliegt man doch nur in Gebäuden, oder?09.03.2020:
Der Dax fällt im freien Fall und der der Goldpreis geht durch die Decke. -
detlef67 schrieb:
Nein ich meinte A1 (schon korrigiert)
Lies mal Artikel 20 eur-lex.europa.eu/legal-conten…=CELEX:32019R0947&from=EN
also vom 1.7.2020 bis 1.7.2022 fällt die Mini unter
Artikel 22
Übergangsbestimmungen Unbeschadet des Artikels 20 wird der Einsatz von UAS in der „offenen“ Kategorie, die den Anforderungen von Teil 1 bis 5 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen, unter den nachstehenden Bedingungen für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren gestattet, der ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung beginnt: a) unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 500 g, die von einem Fernpiloten, der das von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegte Kompetenzniveau erfüllt, im Rahmen der betrieblichen Anforderungen in Punkt UAS.OPEN.020(1) von Teil A des Anhangs betrieben werden;
Ab dem 1.7.2022
"
in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat
"
fällt die Mini unter A1 (wenn das MTOM unter 250 g ist, was nicht so leicht zu ermitteln ist bei der Mini) oder unter A3 (wenn MTOM über 250 g ist)
Ab dem 1.7.2022 wirds wirklich interessant, denn wenn man Filter usw. auf der Mini hat, dann wird sie def. schwerer als die 250 g und muss unter A3 eingereiht werden.
CIAO
Mad
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0
-
Benutzer online 1
1 Besucher