100m Sichweite

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • eye-Pott schrieb:

      haho schrieb:

      Was sind eure Erfahrungen bei normaler Wetterlage.
      meinst Du jetzt Sicht-, oder Reichweite?
      Sichtbar an einem bewölkten Tag (weisser Himmel) bis 600 m
      wiederfinden nach Verlust des Sichtkontaktes ab 500 m
      Fluglageerkennung hab ich noch nicht getestet, mach ich mal als nächstes

      Flugreichweite 2000 m
      Beieindruckend!

      Der Sehwinkel bzw. die scheinbare Größe eines Objekts von 30cm Durchmesser im Abstand von 500m beträgt 0,03 Grad. Das menschliche Auge kann unter idealen Bedingungen 0,5 bis 1 Grad auflösen.
    • Madgordon schrieb:

      anscheinend ist diese App nicht sehr weit verbreitet bei Mini Piloten.
      Warum schränkst Du das auf die Mini-Piloten ein?
      Es gibt Piloten, die fliegen verantwortungsbewußt und korrekt. Und es gibt Piloten, die nur das eigene Vergnügen interessiert.
      Was dieser Pilot dann für eine Drohne in die Luft geschickt hat, ist irrelevant.
      Es gab ja auch schon Idioten, da war die Mini noch nicht mal in Planung.
      Fly long and prosper.
    • Madgordon schrieb:

      Naja, anscheinend ist diese App nicht sehr weit verbreitet bei Mini Piloten.
      Und ich wollte sagen, dass es vollkommen Hupe ist, das sicherstellen zu wollen. Weil es sowieso nicht überprüfbar ist. Für den Piloten selbst nicht und für Unbeteiligte schon überhaupt nicht. Der einzige Anhaltspunkt ist die relative Höhe zum Startpunkt. Fliegt man mit einer Höhe von 30 Meter zu diesem Punkt weiter weg, gibt es drei Möglichkeiten. Ist das Gelände vollkommen eben, bleibt die Höhe über Grund gleich. Steigt das Gelände an, fliegt man irgendwann in die Anhöhe, wenn man nicht reagiert. Fällt das Gelände ab, überschreitet man halt die 30 Meter. Das juckt keine S.. . Aber du darfst dir natürlich gern Gedanken darüber machen, wie du das für dich in der Praxis realisierst. Vielleicht hast du ja Lösungsvorschläge, die du uns dann mitteilen kannst.
    • Madgordon schrieb:

      auf Sicht fliegen. Dann hat man keinerlei Probleme wegen der Höhe.
      Wenn du dich immer genau so verhälst, bist du natürlich ein leuchtendes Vorbild für alle Drohnenpiloten. :) Allerdings löst du damit natürlich nicht das Problem der permanenten Höhenmessung zum Boden. Und das wäre in hügeligem Gelände schon erforderlich, deinem Anspruch gerecht zu werden. Ich bleibe dabei, es handelt sich um einen in der Praxis nicht zu ermittelnder Höhenwert. Schlußfolgerungen daraus muß jeder für sich selbst ableiten.
    • Knoblauch schrieb:

      Allerdings löst du damit natürlich nicht das Problem der permanenten Höhenmessung zum Boden
      Stimmt, aber wenn man auf Sicht fliegt, darf man ja auch 100 m (150 m in Österreich) hoch fliegen und somit ist die Bestimmung der Höhe über Grund nicht so wichtig wie wenn man nur max. 30 m hoch fliegen dürfte.

      CIAO

      Mad
    • In Österreich kann man sich wenigstens mit der Drohnen-App vom ÖAMTC ein ungefähres Bild machen, die zeigt einem schön das Höhenprofil:
      Wenn ich im Bild 150m weg bin, fliege ich in 70m Höhe (über Startpunkt) noch im erlaubten Bereich bis 30m über Grund (Drohne unter 250g)

      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Madgordon schrieb:

      Knoblauch schrieb:

      Allerdings löst du damit natürlich nicht das Problem der permanenten Höhenmessung zum Boden
      Stimmt, aber wenn man auf Sicht fliegt, darf man ja auch 100 m (150 m in Österreich) hoch fliegen und somit ist die Bestimmung der Höhe über Grund nicht so wichtig wie wenn man nur max. 30 m hoch fliegen dürfte.
      CIAO

      Mad
      Stimmt. Dann darfst du aber auch nur ca. 100m weit weg (Sichtflug) Wer weiter weg will, muss mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts die 30m Höhe über Grund einhalten.
      Ich persönlich würde im Gebirge nicht FPV fliegen. Wenn man ins Tal abtauchen muss hätte ich Angst vor Verbindungsabbruch. Wenn dann bei RTH ein Hügel im Weg ist dann wird die MM gegroundet.
      Bei uns hier oben ist es zum Glück ganz flach.
      09.03.2020:
      Der Dax fällt im freien Fall und der der Goldpreis geht durch die Decke.
    • Knoblauch schrieb:

      Madgordon schrieb:

      auf Sicht fliegen. Dann hat man keinerlei Probleme wegen der Höhe.
      Wenn du dich immer genau so verhälst, bist du natürlich ein leuchtendes Vorbild für alle Drohnenpiloten. :) Allerdings löst du damit natürlich nicht das Problem der permanenten Höhenmessung zum Boden. Und das wäre in hügeligem Gelände schon erforderlich, deinem Anspruch gerecht zu werden. Ich bleibe dabei, es handelt sich um einen in der Praxis nicht zu ermittelnder Höhenwert. Schlußfolgerungen daraus muß jeder für sich selbst ableiten.
      Höhen über Grund muss man auch in der manntragenden Fliegerei einhalten. Dazu benutzt man Karten mit Höhenprofilen. Wer aus irgendeinem, zumindest mir nicht nachvollziehbaren, Grund immer die erlaubten 100m ausreizen muss, ist eben auch gezwungen genau nach Karten mit Höhenprofilen zu fliegen.
    • Man merkt das Winter ist....da steigt das Adrenalin :D

      Da wir old Styler noch selber bauen, hab ich den Tag mit löten eine FC verbracht.

      In der Zeit war richtig was los.

      Mich beruhigt, das ich nicht alleine real sehe , nächstes Mal komme ich als Pehaha-Zoom zur Welt, dann sehe ich auch ne Fliege auf 200m :D

      Zeit zum ausklinken, :sleeping:

      @Louis08 bei Google Earth kannst auch die Hm sehen. Wenn ich einen Flightplan entwerfe ist das ein wichtiges Werkzeug. (trotzdem 2x im Mais hängen geblieben)
    • Im Grunde ist ja schon alles gesagt zu diesem Thema, aber nun geb ich trotzdem auch noch meinen Senf dazu: die Verschärfung der Bestimmungen durch die aktuell gültige Drohnenverordnung haben wir aus meiner Sicht vor allem Leuten zu verdanken, die ihren Kopter entweder a) in An- und Abflugschneisen von Flughäfen, b) vor dem Schlafzimmerfenster der Nachbarin oder c) über Massenkarambolagen auf der Autobahn aufsteigen lassen. Wer darauf verzichten kann, hat gute Chancen, nie ernsthaft Ärger zu bekommen. Die ganze Diskussion um VLOS und BVLOS hat im Grunde keine praktische Relevanz,da sich a) außer den Drohnenpiloten selbst niemand dafür interessiert, ob die Drohne und ihre Fluglage vom Steuerer noch ohne Hilfsmittel erkannt werden kann und b) sich das Fremdgefährdungspotential bei den heute gängigen Drohnen auch nicht wesentlich verändert, wenn die Drohne das Sichtfeld des Piloten verlässt, sofern man nicht oberhalb der für bemannte Flugzeuge geltenden Mindestflughöhe fliegt. Jeder sollte sich immer fragen, welche Gefahren für Dritte er durch sein Verhalten heraufbeschwört, und danach trachten, unwägbare Risiken zu vermeiden. Das ist m.E. wichtiger als vorgegebene Flughöhen und seitliche Abstände immer metergenau einzuhalten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zelmani ()

    • Zelmani schrieb:

      die Verschärfung der Bestimmungen durch die aktuell gültige Drohnenverordnung haben wir aus meiner Sicht vor allem Leuten zu verdanken, die ihren Kopter entweder a) in An- und Abflugschneisen von Flughäfen, b) vor dem Schlafzimmerfenster der Nachbarin oder c) über Massenkarambolagen auf der Autobahn aufsteigen lassen.
      Das ist nicht korrekt, aber genau das soll "der allgemeine Schwarm" glauben.

      Mittlerweile gibt der DMFV ja quasi schon zu, das die gesamte zukünftige Regulierung eher dazu dient den Luftraum zu kapitalisieren und Kohle raus zu ziehen. ;)
      Das was jetzt erfolgt sind die ersten Steps dorthin... Thema U-Space...

      Nette Diskussion, initiiert vom DMFV:
      fpv-racing-forum.de/thread/12433-u-space-diskussion/?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

    • DroneFuchs schrieb:

      Thema U-Space
      Ich habe mich damit zum ersten Mal beschäftigt. Das ganze liest sich unheimlich kompliziert. Meiner Meinung nach wird das Projekt sicherlich gestartet werden... Und irgendwann in vielen Jahren spricht keiner mehr darüber. Es wird beim Versuch bleiben. Die EU braucht Jahre um eine so einfache Sache wie die Sommerzeit zu verändern. Bis heute gibt es immer noch keine Lösung. Das erinnert mich ein wenig daran, was man uns 1970 in der Schule über das Jahr 2000 vermittelt hat. Das war auch sehr viel Phantasie. DHL hat auch schon angedeutet, dass der Transport von Paketen mit Drohnen eher problematisch ist und man diese Möglichkeit nur für spezielle Einsatzfälle sieht.
    • Knoblauch schrieb:

      Und irgendwann in vielen Jahren spricht keiner mehr darüber. Es wird beim Versuch bleiben.
      Weil entweder das in Vergessenheit gerät (wie von Dir vorhergesagt) oder weil es normaler Alltag geworden ist.
      Beim Auto spricht in den Preislisten ja auch Keiner mehr von Scheibenwischern und Seitenspiegel - die sind einfach da.


      Knoblauch schrieb:

      Die EU braucht Jahre um eine so einfache Sache wie die Sommerzeit zu verändern.
      Das bringt ja auch keinen Profit.
      Schau Dir den Budestag an. Jedes Gesetz wird ewig diskutiert und zur Abstimmung kommen ein paar Hansels zum Kaffeeklatsch.
      Geht es aber um die eigenen Diäten, ist die Bude voll und Alle sind sich einig.
      Fly long and prosper.
    • Zelmani schrieb:

      Die ganze Diskussion um VLOS und BVLOS hat im Grunde keine praktische Relevanz,da sich a) außer den Drohnenpiloten selbst niemand dafür interessiert, ob die Drohne und ihre Fluglage vom Steuerer noch ohne Hilfsmittel erkannt werden kann...
      [...]
      Jeder sollte sich immer fragen, welche Gefahren für Dritte er durch sein Verhalten heraufbeschwört....

      Aber nicht jeder berücksichtigt die gleichen Parameter bei der Abwägung.
      Wie hoch ist beispielsweise das Interesse einer Versicherung im Schadensfall, ob VLOS oder nicht geflogen wurde? (rhetorische Frage)

      Aber wie auch immer, das Thema BVLOS bei unter 30m für 250g Drohnen ist eh bald keines mehr, genauer ab dem 01.07. (bei Interesse nach „Anwendungsvorrang“ googeln)