Luftaufnahmen eines Krankenhauses

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    • Luftaufnahmen eines Krankenhauses

      Hallo zusammen,

      ein Bekannter von mir ist Standortleiter eines Krankenhauses und bat mich Luftaufnahmen des Krankenhauses für die Homepage zu erstellen.
      Rein privat mit einer Fimi x8 SE.


      In der LuftVO §21b Absatz 11 werden Krankenhäuser sogar explizit erwähnt. (Flugverbot im Umkreis von 100m).


      Meine Frage wäre nur, ob dieses Verbot auch gilt, wenn die Krankenhausleitung die Bilder wünscht; Sogesehen als Eigentümer das Überfliegen erlaubt.


      Das Krankenhaus besitzt, wenn auch etwas abgelegen, einen Hubschrauberlandeplatz.


      Ich würde meinem Bekannten den Wunsch gerne erfüllen, aber nur wenn es rechtlich durch die Eigentümererlaubnis keine Bedenken gibt.
      Könnte es auch sein, dass selbst der Eigentümer, das Flugverbot in diesem Fall nicht ausser Kraft setzen darf ?

      Viele Grüße
      - Fimi x8 SE
    • Burdarper schrieb:

      Könnte es auch sein, dass selbst der Eigentümer, das Flugverbot in diesem Fall nicht ausser Kraft setzen darf ?

      Ja, Erlaubnisse kann ausschließlich die Landesluftfahrtbehörde deines Bundeslandes erteilen. Die Genehmigung der KH-Verwaltung bzw. der Flug im Auftrag der KH-Verwaltung ist dafür sowieso Voraussetzung.
      Je nach KH, Lage, Luftraum, usw. musst du dich dann noch mit der zuständigen übergeordneten Luftleitstelle absprechen. In den Fällen, in denen ich bisher Krankenhäuser gefilmt habe, reichte aber auch schon die Absprache mit und dauerhafte Erreichbarkeit durch die KH-Zentrale.

      Du benötigst für das Vorhaben aber eine ordentliche Luftfahrt-Halterhaftpflichtversicherung, ohne gibt es keine Erlaubnis durch die Luftfahrtbehörde. Ruf da aber einfach mal an, und schildere das Vorhaben, die beißen nicht...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Hallo Skyscope,

      vielen Dank für die zügige Antwort.

      Da diese Aufstiegsgenehmigung kostenflichtig zu sein scheint ( 100-200Euro nach kurzer Recherche) , denke ich es wäre besser ihn direkt an einen professionellen Fotografen zu verweisen.

      Allein für den Preis der Erlaubnis, findet man schon attraktive Angebote; Ganz davon zu schweigen, dass professionell erstellte Bilder höherwertig sein werden ;)
      - Fimi x8 SE
    • Burdarper schrieb:

      es wäre besser ihn direkt an einen professionellen Fotografen zu verweisen. Allein für den Preis der Erlaubnis, findet man schon attraktive Angebote

      Nur zahlt ein Fotograf die Aufstiegsgenehmigungen auch nicht aus eigener Tasche, und den zeitlichen Aufwand für das Genehmigungsverfahren und die Kommunikation mit den beteiligten Stellen macht der auch nicht nebenbei in der Freizeit. :)

      Aber wenn dein Bekannter nicht bereit ist, dir zumindest den Aufwand für die Genehmigung zu entschädigen (geht auch privat), dann braucht er auch keine Luftaufnahmen, ganz einfach. Professionell bekommt er sie nicht unter 800 bis 1.000 € netto.