Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir ist Standortleiter eines Krankenhauses und bat mich Luftaufnahmen des Krankenhauses für die Homepage zu erstellen.
Rein privat mit einer Fimi x8 SE.
In der LuftVO §21b Absatz 11 werden Krankenhäuser sogar explizit erwähnt. (Flugverbot im Umkreis von 100m).
Meine Frage wäre nur, ob dieses Verbot auch gilt, wenn die Krankenhausleitung die Bilder wünscht; Sogesehen als Eigentümer das Überfliegen erlaubt.
Das Krankenhaus besitzt, wenn auch etwas abgelegen, einen Hubschrauberlandeplatz.
Ich würde meinem Bekannten den Wunsch gerne erfüllen, aber nur wenn es rechtlich durch die Eigentümererlaubnis keine Bedenken gibt.
Könnte es auch sein, dass selbst der Eigentümer, das Flugverbot in diesem Fall nicht ausser Kraft setzen darf ?
Viele Grüße
ein Bekannter von mir ist Standortleiter eines Krankenhauses und bat mich Luftaufnahmen des Krankenhauses für die Homepage zu erstellen.
Rein privat mit einer Fimi x8 SE.
In der LuftVO §21b Absatz 11 werden Krankenhäuser sogar explizit erwähnt. (Flugverbot im Umkreis von 100m).
Meine Frage wäre nur, ob dieses Verbot auch gilt, wenn die Krankenhausleitung die Bilder wünscht; Sogesehen als Eigentümer das Überfliegen erlaubt.
Das Krankenhaus besitzt, wenn auch etwas abgelegen, einen Hubschrauberlandeplatz.
Ich würde meinem Bekannten den Wunsch gerne erfüllen, aber nur wenn es rechtlich durch die Eigentümererlaubnis keine Bedenken gibt.
Könnte es auch sein, dass selbst der Eigentümer, das Flugverbot in diesem Fall nicht ausser Kraft setzen darf ?
Viele Grüße
- Fimi x8 SE