Allgemeine Fragen und Drohnenführerscheinpflicht ab 1.7.2020 für Drohnen ab 900 gr.

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Das doch quatsch. Das von Hersteller angegeben Gewicht weicht von meinem gemessenen Gewicht ab. (okay die Waagen haben ja auch Toleranzen
      will ich gar nicht abstreiten).
      Aber wenn ich im Falle eines Falles beweisen kann (durch Gutachten z.B.) das mein gemessenes Gewicht nicht den Herstellerangaben entspricht und die Drohne nicht durch mich verändert wurde
      also im Usprungszustand ist, hab ich mich Sicherheit nichts zu befürchten.

      Meiner Meinung nach ist aber das Startgewicht entscheinend mit dem Sie dich kontrollieren. Schließlich kannst du ja auch noch selber Modifikationen anbringen.
      Nehmen wir an du hast ne Drohne die wiegt 800 gr. Brauchst also keinen teueren Füherschein machen. Dann schraubste aber noch ne Action Cam oben drauf. Bist dann deutlich über 900 gr.
    • Joergli77 schrieb:

      Meiner Meinung nach...
      Die hast du dir leider gebildet, ohne sowohl hier im Thread, als auch im Forum nur ansatzweise was dazu gelesen zu haben, geschweige denn die betreffenen Artikel der Verordnungen selbst.
      Insofern bedeutet jegliches Eingehen auf deine Meinung oder Bauchgefühl-Argumente ("Das ist doch Quatsch"), dass sich der Tross nur wieder eine weitere Runde im Kreis dreht.
      Da hat wohl niemand Lust zu, ich jedenfalls nicht. :)
    • Hallöchen,
      als wenig Flieger bin ich ziemlich überrumpelt worden von den Änderungen zum Betrieb von Koptern.
      Ein Freund der Segelflieger ist hat mich darüber informiert. Für meine technisch ja schon ziemlich veraltete Yuneec Typhoon Q500 habe ich alle Vorschriften eingehalten (Versicherung, Kennzeichnung, Flughöhenlimitierung) und wenn ich euch hier richtig verstanden habe gelten für mich die Übergangsbestimmungen. Muss ich denn trotzdem den Kenntnisnachweis erbringen? Und gibt es dafür schon die Möglichkeit diesen Online abzulegen?
      Da ich nicht so viel in diesem Forum unterwegs bin habe ich vielleicht die Stelle übersehen an der ich die Information finden könnte. Dafür möchte ich mich schon im voraus entschuldigen.
      Danke auch im voraus für Eure Hilfe.
    • Hallo zusammen,

      jetzt wenn ich jetzt nochmal nachfrage.
      Ich blicke nicht mehr durch. Darum frage ich jetzt ganz konkret.
      Ich habe eine Mavic Pro2. Die hat im April 2019 das erste mal den Boden verlassen, sprich dann ist die bei DJI aktiviert.
      Brauche ich ausser einer Versicherung und einem Drohenschild mit Adresse usw. noch irgendetwas?
      Brauche ich einen Kenntnisnachweis? Was ist mit meiner Drohne ab 2022? Ich habe mal irgendwo gelesen das Drohne vor 01.07.2019 aus dem Thema raus sind. Stimmt das?

      Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

      gsdrohne
    • gsdrohne schrieb:

      Brauche ich einen Kenntnisnachweis?
      Ist und bleibt ein Bestandskopter. Ist schwerer als 250g aber leichter als 25kg.
      Damit in der Übergangsfrist: wie jetzt. HPV und Plakette, kein Kenntnisnachweis.
      Danach zusätzlich den Kenntnisnachweis online.
      Wie das genau dann aussieht werden wir in 2 Jahren sehen. Bis dahin kannst Du die Füße stillhalten. ;)
      Und was dann kommt bzw. wie das genau aussieht, weiß bisher Keiner so ganz genau.
      Fly long and prosper.
    • Wie ich in einem anderen Forum gelesen habe benötigt man ab 01.07.20 bzw. 01.01.20 für
      alle Kopter OHNE C-Kennzeichnung, also Dji Mavic 2 Pro und auch die neue Air 2

      1. Onlinelehrgang mit Onlineprüfung
      2. Kenntnis Bedienungsanleitung
      und
      3. nach Zitat der EU-Drohnenverordnung 2c: Erklärung des Abschlusses des praktischen Selbststudiums nach Buchstabe b und Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung, die von der zuständigen Behörde...

      Also eine Onlineprüfung UND eine schriftliche bei einer Behörde.

      Mich macht das rasend, weil ich mir eine Air 2 bestellt habe und gerade überlege, ob mir der Aufwand es Wert ist ohne
      eine eventuelle C-Kennzeichnung.
      Mavic 2 Pro, Mavic Mini und ev. die Air 2
    • Barracuda81 schrieb:

      Stimm das denn jetzt so?
      Nein, das ist doch ein Schmarrn.
      Noch gelten die bisherigen nationalen Regeln (Kenntnisnachweis erst ab 2-Kilo-Drohne).
      Siehe u.A.
      dmfv.aero/allgemein/eu-verschiebt-drohnenregulierung/
      Auch soll der bisherige Kenntnisnachweis bis Ende der Übergangszeit gültig bleiben:
      dmfv.aero/rechtundwissen/neue-…nisnachweis-noch-aktuell/
    • Ok.... da ja das ganze auf den 01.01.2021 verschoben wurde --> Die Sache mit den Bestandskoptern zählt aller Wahrscheinlichkeit nach aber trotzdem dann nur bis 30.06.2021, richtig?
      D.h. Ab dem 01.07.2021 brauche ich für meine MA2 dann nen Führerschein. Wie auch immer das ganze dann aussehen wird!?

      Naja, dann kann ich ja erstmal noch ein bissel Spaß mit der MA2 haben, bevor dieses (in meinen Augen) besch**** Gesetz in Kraft tritt.
    • Redti wird ja bald eine Zusammenfassung schreiben um Klarheit zu bekommen.

      Ich habe es so verstanden dass die 900gr Grenze nur für zertifizierte Drohnen gilt die in C-Klassen eingeteilt werden.
      Die Mavic 2 Pro ist ein Bestandskopter da er keine Zertifizierung hat, ebenso wie die neue Mavic Air 2 und folglich gilt
      0-500 gr - Onlineprüfung und Onlineschulung
      501-2000 gr- Onlineprüfung, Onlineschulung, Eigenstudium bestimmter Vorschriften PLUS 2. Theorieprüfung bei einer Behörde! (UAS.Open.030 Nr. 2c)

      Die MP2 Pro wie auch die Air 2 sind über 500gr und somit gelten diese Übergangsvorschriften ab 01.01.2021. (Art. 22 b) (Flug in A2. Ab 2022 nur noch A3!)

      Folglich ist das kein „Schmarren“ ;)

      Hier nochmals die Vorschriften der EU Verordnung (ZItat):

      Artikel 22
      Übergangsbestimmungen
      Unbeschadet des Artikels 20 wird der Einsatz von UAS in der „offenen“ Kategorie, die den Anforderungen von Teil 1 bis
      5 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen, unter den nachstehenden Bedingungen für
      einen Übergangszeitraum von zwei Jahren gestattet, der ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung beginnt:
      a) unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 500 g, die von einem Fernpiloten,
      der das von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegte Kompetenzniveau erfüllt, im Rahmen der betrieblichen
      Anforderungen in Punkt UAS.OPEN.020(1) von Teil A des Anhangs betrieben werden;
      b) unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 2 kg, die von einem Fernpiloten,
      dessen Kompetenzniveau dem in Punkt UAS.OPEN.030(2) von Teil A des Anhangs mindestens gleichwertig ist, unter
      Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Menschen betrieben werden;
      c) unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von über 2 kg und weniger als 25 kg, die von
      einem Fernpiloten, dessen Kompetenzniveau dem in Punkt UAS.OPEN.020(4)(b) von Teil A des Anhangs mindestens
      gleichwertig ist, im Rahmen der betrieblichen Anforderungen in Punkt UAS.OPEN.040(1) und (2) betrieben werden.


      UAS.OPEN.030 UAS-Betrieb in Unterkategorie A2
      Der UAS-Betrieb muss von einem Fernpiloten durchgeführt werden, der mit dem vom Hersteller des UAS erstellten
      Benutzerhandbuch vertraut und Inhaber eines Fernpiloten-Zeugnisses ist, das von der zuständigen Behörde oder
      einer Stelle ausgestellt wurde, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der UAS-Betreiber
      registriert ist, anerkannt wurde. Dieses Zeugnis wird ausgestellt, nachdem alle folgenden Bedingungen in der
      angegebenen Reihenfolge erfüllt wurden:
      a) Abschluss eines Online-Lehrgangs und Bestehen der Online-Theorieprüfung nach Punkt UAS.OPEN.020(4)(b),
      b) Abschluss eines praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A3 nach Punkt
      UAS.Open.040(1) und (2),
      c) Erklärung des Abschlusses des praktischen Selbststudiums nach Buchstabe b und Bestehen einer zusätzlichen
      Theorieprüfung, die von der zuständigen Behörde oder von einer Stelle durchgeführt wurde, die von der
      zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der UAS-Betreiber registriert ist, anerkannt wurde. Die Prüfung
      umfasst mindestens 30 Multiple-Choice-Fragen, mit denen die Kenntnisse des Fernpiloten in der technischen und
      betrieblichen Minderung der Risiken am Boden geprüft werden und die sich angemessen auf die folgenden
      Themen verteilen:
      i) Meteorologie,
      ii) UAS-Flugleistung,
      iii) technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden.
      Mavic 2 Pro, Mavic Mini und ev. die Air 2
    • Denke, der Onlinelehrgang samt Prüfung ist ähnlich dem kleinen Drohnenführerschein. Also werden dann die gleichen Anbieter
      wie bisher diesen durchführen. Die Behörde für die zusätzliche Theorieprüfung wird sich noch finden.

      Genaues wie das abläuft weiß niemand wie ich bisher in Erfahrung gebracht habe.

      Mir stinkt der ganze Zirkus weil die Caotenflieger weiter sich nicht an die Regeln halten werden. Die „anständigen“
      Flieger die sich an das Gesetz halten wollen wie hier im Forum sind die De...
      Ich selbst habe auch die Mavic 2 Pro und wollte mir eine Air 2 kaufen. Juhu, dann habe ich zwei Kopter ohne C-Klasse und
      darf entweder in A2 mit „großem EU-Führerschein“ (mit Zusatzprüfung) ab 2021 fliegen, oder in A3 mit dem „kleinen EU-Führerschein“ mit
      allen Konsequenzen.... ab 150m... :(

      Aber Hauptsache in Brüssel kümmert man sich um die maximale Verbiegung von eingeführten Bananen... 8o
      Mavic 2 Pro, Mavic Mini und ev. die Air 2
    • Dann macht doch den neuen Führerschein, den es noch gar nicht gibt, wie die Registrierung.
      Das ist nicht mehr normal was, die sog. Experten, in der EU erlauben.
      Das Problem ist nur jeder macht mit.
      Gruss Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus.
    • Genau und das schöne, keiner sagt was außer hier im Forum. Ich habe auf YouTube noch keinen Influenzer gesehen, der
      das Thema auch bzgl. der Air 2 anspricht. Klar, der genaue Ablauf ist noch nicht klar. Fakt ist aber das es kommt und wenn man
      1049 EUR für ein Dröhnchen zahlt, wäre es toll, Gewissheit zu haben. :)
      Mavic 2 Pro, Mavic Mini und ev. die Air 2