Allgemeine Fragen und Drohnenführerscheinpflicht ab 1.7.2020 für Drohnen ab 900 gr.

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Allgemeine Fragen und Drohnenführerscheinpflicht ab 1.7.2020 für Drohnen ab 900 gr.

      Hallo liebe Community,

      Ich bin absoluter Neuling in Sachen Drohne - lese mich jetzt mal so langsam ein, in die verschiedensten Themenbereiche - bin echt total verunsichert was da so auf mich zukommen wird. Ich möchte meine Drohne vor allem im Urlaub nutzen - aber natürlich auch bei uns in der Region. Ich habe mir jetzt schon alle Apps die empfohlen wurden runtergeladen um Flugverbote zu erkennen. Dann ist noch die Frage ob eine Allgemeinverfügung zu beantragen, Sinn macht?!?

      Habe jetzt aber auch schon im www ein paar Kommentare gelesen, die meinten, das mit den neuen EU-Richtlinien eine Führerscheinpflicht kommen soll - und zwar schon bei einem Gewicht über 900 gr.
      ich habe mir die Mavic 2 zoom bestellt, die ja mit 905 gr. leider etwas zu schwer ist - und der Schein soll 300 € kosten - finde ich ganz schön happig.
      Habt ihr evtl. ein paar Infos über dieses Thema?!?

      Vielen Dank im Voraus für euere Hilfe...

      Greets✌
    • Wenn du jetzt schon die Hosen voll hast, lass das Ding eingepackt. Hier in Deutschland bist du entweder in einer nofly-zone, LSG oder NSG da gibt es nicht viele Zonen wo du legal starten kannst. Entweder bist du keine 100 m von einer Bundesstraße oder, oder. Ich bin sogar auf meinem Grundstück in einer nofly-zone und direkt an einer Bundesstraße.
      Bevor hier unnötige Diskussionen entstehen: ich halte mich grundsätzlich an alle Gesetze.
      :D :thumbsup:
      "Ist das Alter nicht mehr meßbar, fährt man besser mit der Vespa"
    • Bin zwar kein erfahrener Drohnenflieger, aber nach meiner Kenntnis gilt ohenhin eine Übergangsfrist von 2 Jahren ab dem 1.7.2020, in der Bestandskopter noch nach den bislang geltenden Regeln betrieben werden dürfen. Insofern würde ich mich erst mal nicht ins Bockshorn jagen lassen. Eventuell bringt DJI im Rahmen der Nachzertifizierung bis dahin auch kleinere Akkus raus, so dass die MP noch in der offenen Kategorie unter A1 betrieben werden darf und der kleine Kenntnisnachweis ausreichend wäre.
    • Zelmani schrieb:

      aber nach meiner Kenntnis gilt ohenhin eine Übergangsfrist von 2 Jahren ab dem 1.7.2020
      Nach meiner auch. Und was in 2 Jahren ist, weiß Keiner. ;) Wer immer nur wartet, weil sic in Zukunft was ändern könnte, der kommt nie zum Zug.
      Mein Tip: Kaufe, wenn Du bereit dafür bist. Und in 2 Jahren kann man schauen, wie es weiter geht.
      In einem Video kam von einem DJI-Mitarbeiter die Aussage, daß DJI seine Bestandskunden nicht im Stich läßt. Wie auch immer das aussieht - die Hoffnung stirbt zuletzt.
      Fly long and prosper.
    • tommlinson69 schrieb:

      Dann ist noch die Frage ob eine Allgemeinverfügung zu beantragen, Sinn macht?!?
      Kann man so pauschal nicht beantworten ... mal die erste Nachfrage dazu: über welches Bundesland reden wir in Deinem Fall?


      tommlinson69 schrieb:

      Habt ihr evtl. ein paar Infos über dieses Thema?!?
      Das ist quasi DAS Thema in div. Foren - hier gibt's einen sehr umfangreichen aber auch sehr guten Sammel-thread zu dem Thema: EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen [Sammelthread]
      (ist wirklich sehr umfangreich aber man erkennt beim Durchlesen schnell wer sich in dem Thema gut auskennt und diese postings aufmerksam lesen versorgt einen m.E. ausreichend mit allen relevanten Infos zu den kommenden Änderungen) ;)

      So ganz pauschal: es ist gut zu wissen was man darf und was nicht und das ganz vor allem wo aber man sollte bei dem Thema nicht im vorauseilenden Gehorsam die Flinte ins Korn werfen - gibt, von Ballungsräumen abgesehen, noch viele Gegenden wo man dieses schöne Hobby ausüben kann, nur Mut, wird schon :thumbup:
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Hi,
      Vielen Dank für deine Antwort...
      es dreht sich um Baden - Württemberg, komme aus der Region Heidelberg in Richtung Odenwald... laut den ganzen Apps ist dort eigentlich überall Flugverbot, schon allein wegen des Neckars und NSG... ist echt zum <X Habe mal ein kurzen Screenshot gemacht... allein in neckarsteinach hätte man 4 Burgen, die man perfekt in Szene setzten könnte!!! habe jetzt erstmal die Bestellung storniert, weil ich mich erstmal noch über einiges erkundigen möchte... denn einfach mal 1400 € für ne Drohne bezahlen, die ich nur bedingt nutzen kann, habe ich auch keinen Bock... würde das gerne als Hobby betreiben um einfach mal etwas abschalten zu können, wenn ich aber Angst haben muss 3 Meter über irgendeine Grenze zu fliegen und dann steht das Ordnungsamt da, das kann ich mir beim besten Willen sparen... deshalb hätte ich da gern einfach ein paar Erfahrungen von euch gehört... allein schon beim starten der Drohne, kann ich von überall, wo es „grün“ ist los fliegen, oder muss ich erst den Ortsvorsteher/Förster/Wildhüter/Bürgermeister fragen..?!? Das gleiche jetzt im August, wenn wir im Urlaub nach Österreich gehen, kann ich sie jetzt nach den neuen Bestimmungen(1.7.2020)fliegen lassen (ach ne brauch ich dann vielleicht schon einen Führerschein wegen der 7g) oder muss ich erst einen Antrag für 330€ bei den Österreichern einholen?!?
      so viele Fragezeichen für mich - deshalb würde ich gerne eure Meinung zu diesen Themen hören...
      Wäre schön wenn Ihr mir helfen könntet und mir ein paar Tipps geben würdet... vielen Dank schon mal... anschließend: wie ist es denn wenn ich eine Drohne gewerblich nutze? Einfacher oder Schwieriger? Es geht grundsätzlich um eine dji mavic 2 zoom
      Greets ✌
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von tommlinson69 ()

    • tommlinson69 schrieb:

      Das gleiche jetzt im August, wenn wir im Urlaub nach Österreich gehen, kann ich sie jetzt nach den neuen Bestimmungen(1.7.2020)fliegen lassen (ach ne brauch ich dann vielleicht schon einen Führerschein wegen der 7g) oder muss ich erst einen Antrag für 330€ bei den Österreichern einholen?!?
      Ab dem 1.7. gilt die Verordnung Europaweit, d.h. in Deutschland gibt es die gleichen Gesetze wie in Österreich. Aber wenn du nicht so viel Geld auf den Tisch legen willst- hast du schon mal an eine günstigere wie die Anafi gedacht? Oder eine Mavic Mini (vorallem wegen dem kleinen Formfaktor)?
    • hi H.V.

      Danke für deinen Beitrag - es geht mir nicht primär um die Kosten der Anschaffung - vielmehr um die nicht eindeutige Gesetzeslage ab 1.7.2020.
      Jetzt nur folgendes Szenario:
      Ich registriere meine Drohne, so bald es geht, wie es zum 1.7.2020 geplant ist - dann könnte ich grundsätzlich in Österreich in den erlaubten Flugzonen starten/fliegen, ohne einen Antrag zu stellen. Jetzt kommt aber folgendes Problem hinzu, da ich mit meiner geplanten Mavic 2 zoom mit 905 gr. zu schwer bin - müsste ich erstmal den Drohnenführerschein nachweisen um einen Erlaubnis zu erhalten - oder ich fliege nach der bestehender Gesetzgebung und bezahle die 330€ für die Genehmigung und kann ohne Führerschein fliegen - so deute ich zumindest die Sachlage, hoffe ich liege falsch. Was meint Ihr?

      Deshalb verunsichert mich das ganze etwas.

      Greets
      • Die Copter müssen nicht registriert werden, sondern die Fernpiloten registrieren sich selbst.
      • Für alle aktuellen Copter ist ab 01.07.20 Artikel 22 relevant. C-Klassen sind für Bestands-Copter irrelevant.
      • Heißt, für Copter über 500 g bis 2 kg ist ein "Kompetenzniveau" erforderlich, das "dem in Punkt UAS.OPEN.030(2) von Teil A des Anhangs mindestens gleichwertig" ist. Heißt vor allem auch, es gibt keine 900 g Schranke für alle aktuellen Copter, die diesbezügliche Schranke liegt eben bei 500 g.
      • Bedeutet: Theorieprüfung durch 30 Multiple-Choice-Fragen - Themen Meteorologie, UAS-Flugleistung und technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden.
      Soweit die EU-Verordnung.

      Ein neuer Ausweis muss auf jeden Fall ausgestellt werden, da durch diesen klar definierte Informationen einzusehen sein müssen und er ausserdem einen Link (QR-Code) zu den Registrierungsinformationen des Fernpiloten vorhalten muss. Wen das und der von der EU vorgegebene Inhalt der Prüfungen und deren Durchführung interessiert, siehe hier, Seite 14-18 (englisch).



      Ob diese Prüfungen bis zum oder auch direkt ab dem 01.07.2020 aber durchgeführt werden müssen (können) oder ob und wieweit bisherige erlangte Kenntnisnachweise anerkannt werden, steht völlig in den Sternen, da man insgesamt dem Zeitplan in vielen Bereichen der Umsetzung sowohl auf EU-Ebene als auch auf DE-Ebene hinterher hinkt.

      Alles andere ist zur Zeit Kaffeesatz-Leserei....

      Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • hi skyscope,

      Vielen Dank für deinen verständlichen Beitrag. Ich werde jetzt Nägel mit Köpfen machen und mir am Freitag eine Mavic 2 Zoom besorgen...
      Jetzt habe ich noch grundsätzlich eine Frage zur Beantragung einer Allgemeinverfügung in Baden-Württemberg. Macht das Sinn, vor allem verstehe ich nicht den Abschnitt

      Zulassung von Ausnahmen von den Betriebsverboten des § 21b Absatz 1 Nr. 2 1. Alternative, Nr. 5, 7 und 8 LuftVO mit Nebenbestimmungen
      (nicht für Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung anwendbar) <——- ? Und was sind andere Zwecke???

      Also kann ich das ganze sein lassen? Hat das schon jemand beantragt?

      Habe mal noch zwei Dateien angehängt.

      Danke für euere Hilfe.

      Greets
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    • tommlinson69 schrieb:

      Und was sind andere Zwecke???
      Eben alles andere, als wenn Du nur zum Zwecke Deiner Hobby-Ausübung fliegst. Das kann, muss aber nicht mit Geld zu tun haben.

      Wenn Du also beispielsweise nur deshalb fliegst, weil Du Fotos oder Filme für Dritte erstellen willst (auch kostenlos für jemanden anderen, bspw. einen Verein, Deine Nachbarn, usw.) oder für einen YouTube-Kanal, mit dem Du Geld verdienen möchtest oder das mal irgendwann beabsichtigst, ist der Zweck des Aufstiegs eben nich mehr "der des Sports oder der Freizeitgestaltung".

      Letztlich kreuze das also einfach an, es wird ansonsten nirgendwo mehr groß unterschieden, ob Du auf dem Papier "ein Flugmodell" oder "ein UAS" fliegst. Was Du allerdings so oder so brauchst, ist eine "richtige" Luftfahrthalterhaftpflicht-Versicherung, eine Privathaftpflicht wird nicht akzeptiert werden.
    • Super, vielen Dank für die Info... Was meinst du, macht so eine Allgemeinverfügung überhaupt Sinn? Würdest du so etwas empfehlen?

      Hier nochmal der Link, wie die Bestimmungen sind.

      rp.baden-wuerttemberg.de/Theme…einverfuegung_Drohnen.pdf

      Jetzt nochmal zur Luftfahrthalterhaftpflicht-Versicherung - muss ich die privat oder als Gewerbe abschließen?!? - die gewerbliche ist nämlich ziemlich teuer...

      Ich bin sehr dankbar für euere Unterstützung - ich möchte nur einigermaßen vorbereitet sein, in Sachen Gesetzgebung.

      Greets
    • Also ich hab meine Mavic 2 Zoom grade noch mal auf die Küchenwaage gestellt. Wiegt exakt 896 gr. (Rotorblätter dran, Akku dran, kleine Drohnenplakette dran, Gimbalschutz weg)
      Okay der Aku ist momentan nur noch zur Hälfte oder so voll. Aber denke mal nicht das der im vollen Zustand mehr wiegt.
      Hatte gestern als ich das mit der neuen Drohnenverordnung zum ersten mal gelesen hab schon mal gewogen und 917 g gemessen allerdings mit Gimbalschutz und mich dann auch erst mal geärgert
      das ich jetzt wohl auch über die 900 Schwelle komm. Aber so ist ja dann alles super :)