Hi,
es wird ja in regelmäßigen Abständen und meist auch äußerst kontrovers (bis hin zu emotional) der in §21b LuftVO genannte Begriff der "Sichtweite" diskutiert ... vermute mal der Gesetzgeber hatte gute Gründe warum er sich dabei nicht auf einen fixen Wert festgelegt hat (und somit situative Rahmenbedingungen/Einschränkungen/etc. variabel mit "abgedeckt" sind).
In einer Pressemitteilung der ARAG-Versicherung von heute ist folgendes zu lesen: " ... Wie hoch, wie weit? ... gilt bei der privaten oder gewerblichen Nutzung die Einschränkung, dass der Flug stets innerhalb der Sichtweite der steuernden Person zu erfolgen hat. Dies entspricht auf freier Fläche einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern. ..." (Quelle: arag.de/service/infos-und-news…htsurteile/sonstige/4753/ bzw. auch unter lifepr.de/pressemitteilung/ara…hnen-Piloten/boxid/784064 (mit Ansprechpartner))
Was haltet ihr 1) von einer Festlegung als solche und 2) von der genannten Bandbreite von 200-300 m ?
es wird ja in regelmäßigen Abständen und meist auch äußerst kontrovers (bis hin zu emotional) der in §21b LuftVO genannte Begriff der "Sichtweite" diskutiert ... vermute mal der Gesetzgeber hatte gute Gründe warum er sich dabei nicht auf einen fixen Wert festgelegt hat (und somit situative Rahmenbedingungen/Einschränkungen/etc. variabel mit "abgedeckt" sind).
In einer Pressemitteilung der ARAG-Versicherung von heute ist folgendes zu lesen: " ... Wie hoch, wie weit? ... gilt bei der privaten oder gewerblichen Nutzung die Einschränkung, dass der Flug stets innerhalb der Sichtweite der steuernden Person zu erfolgen hat. Dies entspricht auf freier Fläche einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern. ..." (Quelle: arag.de/service/infos-und-news…htsurteile/sonstige/4753/ bzw. auch unter lifepr.de/pressemitteilung/ara…hnen-Piloten/boxid/784064 (mit Ansprechpartner))
Was haltet ihr 1) von einer Festlegung als solche und 2) von der genannten Bandbreite von 200-300 m ?
"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!